Heimlich geimpft im Krankenhaus? Ein alter Impf-Mythos ist zurück – und immer noch falsch

Ein Video warnt: Krankenhäuser könnten dich mit dem Wort „Biologika“ auf einem Formular heimlich impfen. Das Wort gibt es wirklich. Die Geschichte dahinter ist falsch – und wir haben sie schon 2025 geprüft.

Die Behauptung

Ein Video auf Facebook behauptet: Krankenhäuser hätten ein neues Wort in ihre Formulare geschrieben. Statt „Impfstoff“ stehe dort „Biologica“ oder „Biogenics“. Darunter fielen auch mRNA‑Impfstoffe. Im Notfall dürfe man dir diese spritzen, während du nicht widersprechen kannst. „Experten“ rieten deshalb, ein eigenes Schreiben mitzubringen und vom Arzt unterschreiben zu lassen.

Aufgestellt von: Facebook-Reel (Archiv: https://perma.cc/2NRW-UW5U)

Falsch

Falsch. „Biologika“ ist ein echtes Wort für Medikamente aus lebenden Zellen. Impfstoffe gehören dazu. Aber: Wenn du einer Behandlung zustimmst, stimmst du nur dieser einen Behandlung zu – nicht allen anderen Mitteln aus derselben Gruppe. Auch im Notfall darf ein Krankenhaus nicht einfach alles machen. Es darf nur tun, was sofort nötig ist – und nur so, wie du es selbst wollen würdest. Das gilt in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Das Video zeigt keinen Beweis, dass Krankenhäuser ihre Formulare geändert haben. Wir haben auch keinen gefunden. Das Wort „Biogenics“ gibt es bei keiner Arzneimittelbehörde.

→Welche Mythen kursieren rund um Gesundheitsthemen? Antworten finden Sie im Leitfaden Gesundheits-Desinformation.

Ein Video auf Facebook macht Angst. Oben steht in Rot: „Achtung“. Dann: Krankenhäuser könnten dich jetzt „heimlich“ impfen. Der Trick: Auf den Formularen, die du vor einer Operation unterschreibst, stehe nicht mehr „Impfstoff“. Stattdessen stehe dort „Biologica“ oder „Biogenics“. Darunter fielen auch mRNA-Impfstoffe. Und im Notfall dürfe man dir die dann spritzen – „während Du nicht widersprechen kannst“.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Am Ende gibt das Video einen Rat: „Experten raten“, du sollst ein eigenes Schreiben ins Krankenhaus mitbringen. Darin sollst du alles ablehnen, was du nicht willst. Der Arzt soll es unterschreiben. Welche Experten das raten, sagt das Video nicht. Als wir das Reel geprüft haben, hatte es über 12.000 Likes. Mehr als 5.000 Menschen hatten es weitergeschickt.

Screenshot eines Reels mit rotem „Achtung“-Banner und der Überschrift, Krankenhäuser könnten Menschen durch einen Trick heimlich impfen. Darunter vier nummerierte Textblöcke zu Formularen, Biologica, Biogenics und einem mitzubringenden Schreiben. Person und Accountname von uns verpixelt.
Das Video, um das es geht. Person und Account haben wir unkenntlich gemacht. Screenshot: Mimikama

Kurz gesagt

Das Wichtigste in drei Punkten

  • „Biologika“ ist ein echtes Wort aus der Medizin. Es steht für Medikamente, die aus lebenden Zellen gemacht werden. Impfstoffe gehören dazu. Aber auch viele andere Medikamente, zum Beispiel gegen Rheuma oder Krebs.
  • Wenn du einem Medikament zustimmst, stimmst du nur diesem einen Medikament zu. Nicht allen anderen aus der gleichen Gruppe. Ein Wort auf einem Formular ist keine Vollmacht.
  • Im Notfall darf ein Krankenhaus nicht einfach alles machen. Es darf nur das tun, was sofort nötig ist, um dein Leben oder deine Gesundheit zu retten. Das gilt in Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Das Video ist nicht neu

Diese Geschichte gab es schon einmal. Im November 2025 haben wir sie geprüft. Damals hat eine Frau das Gleiche erzählt. Auch sie sprach von „Biologika“ und „Biogenics“. Auch sie sagte, damit könnten Krankenhäuser Impfungen verstecken. Ihre Quelle war eine bekannte Seite für Falschnachrichten. Ein echtes Formular hat sie nie gezeigt.

Jetzt erzählt ein Mann dieselbe Geschichte. Neu ist nur die Aufmachung: rotes Warnschild, nummerierte Punkte, und am Ende die Bitte, das Video zu speichern und zu teilen. Einen Beweis, dass Krankenhäuser ihre Formulare geändert haben, zeigt auch dieses Video nicht. Wir haben ebenfalls keinen gefunden.

Was ist ein Biologikum?

Das Wort gibt es wirklich. Ärztinnen und Ärzte, Behörden und Firmen benutzen es seit Jahrzehnten. Ein Biologikum ist ein Medikament, das aus lebenden Zellen oder aus Stoffen von Lebewesen hergestellt wird. Eine normale Tablette dagegen wird im Chemielabor gemacht.

Zu den Biologika gehören zum Beispiel: Impfstoffe. Medikamente aus Blut. Antikörper, die bei Rheuma oder Krebs helfen. Gentherapien für seltene Krankheiten. Das sagen die Arzneimittelbehörde der USA (FDA) und die der EU (EMA).

Bis hierher hat das Video also recht: Impfstoffe sind Biologika. Und genau hier macht das Video seinen Fehler.

Wo das Video falsch abbiegt

Drei Schritte – zwei davon stimmen.

1
Stimmt

„Biologika“ ist ein echtes Wort.

Es steht für Medikamente aus lebenden Zellen – zum Beispiel Antikörper, Blutprodukte, Gentherapien.

2
Stimmt

Impfstoffe gehören dazu.

Impfstoffe werden ebenfalls aus biologischen Stoffen gemacht. Sie zählen zu dieser Gruppe.

3
Stimmt nicht

Wer einem Biologikum zustimmt, stimmt jeder Impfung zu.

Dein Ja gilt nur für die Behandlung, die dir vorher erklärt wurde. Nicht für alle Mittel aus derselben Gruppe.

Ein Wort auf einem Formular ist keine Vollmacht.

Ein Ja gilt nur für eine Sache

Das Video tut so, als wäre „Biologika“ ein Kästchen zum Ankreuzen. Wer es ankreuzt, erlaube alles, was in diese Schublade passt. So funktioniert das aber nicht. Vor einer Behandlung muss dir der Arzt erklären: Was machen wir? Warum? Welche Risiken gibt es? Dann sagst du Ja oder Nein. Dein Ja gilt genau für diese eine Behandlung.

Ein Beispiel: Wenn du einem Schmerzmittel zustimmst, hast du nicht allen Schmerzmitteln der Welt zugestimmt. Wenn du ein Antibiotikum bekommst, darf der Arzt dir nicht einfach alle anderen Antibiotika geben. Der Gruppenname sagt nur, wie ein Medikament gemacht wird. Er sagt nicht, wozu du Ja gesagt hast.

Was passiert wirklich im Notfall?

Das Video sagt: Im Notfall dürfe man dich impfen, weil du nicht Nein sagen kannst. Das ist die schlimmste Behauptung – und sie ist falsch. Ein Krankenhaus darf im Notfall nicht einfach machen, was es will, nur weil du gerade nicht sprechen kannst.

Es stimmt: Wenn du bewusstlos eingeliefert wirst, muss der Arzt nicht warten, bis du aufwachst und unterschreibst. Er darf sofort das tun, was nötig ist, um dein Leben zu retten. Das ist eine gute Regel. Sonst würden Menschen sterben, während jemand eine Unterschrift sucht.

Aber diese Regel hat enge Grenzen. Erlaubt ist nur, was sofort nötig ist. Und der Arzt muss sich dabei fragen: Was würde dieser Mensch selbst wollen? Dafür zählt, was du früher gesagt oder aufgeschrieben hast. Eine Impfung ist im Notfall nicht nötig. Und wer sie früher klar abgelehnt hat, dessen Nein zählt auch dann, wenn er gerade nicht sprechen kann.

In Österreich, Deutschland und der Schweiz sind die Gesetze im Detail verschieden. Der Grundsatz ist überall gleich: Wer selbst entscheiden kann, entscheidet selbst. Wer das gerade nicht kann, wird durch das Gesetz geschützt – nicht ausgeliefert. Die genauen Regeln findest du im Kasten am Ende dieses Artikels.

Was das Video sagt – und was wirklich gilt

Österreich, Deutschland und Schweiz, Stand September 2026.

Das sagt das Video

  • Krankenhäuser haben ein neues Wort in ihre Formulare geschrieben.
  • Wer „Biologica“ zustimmt, stimmt auch mRNA-Impfstoffen zu.
  • Im Notfall darf man dich impfen, weil du nicht Nein sagen kannst.
  • Ohne eigenes Schreiben bist du schutzlos.

Das gilt wirklich

  • Das Video zeigt keinen Beweis dafür. Wir haben auch keinen gefunden.
  • Dein Ja gilt nur für die eine Behandlung, die dir erklärt wurde.
  • Im Notfall darf nur gemacht werden, was sofort nötig ist – und nur so, wie du es selbst wollen würdest.
  • Nein sagen darfst du immer. Für später gibt es die Patientenverfügung.

Die Notfall-Regel schützt dich. Sie ist keine Hintertür. Die Geschichte im Video ist erfunden.

Und das Wort „Biogenics“?

Das zweite Wort im Video ist verräterisch. „Biologics“ ist ein echter Begriff. „Biogenics“ als Medikamentengruppe haben wir bei keiner Behörde gefunden. Schon die Frau im Video von 2025 hat die beiden Wörter verwechselt. Unter ihrem Video schrieb sie selbst, das richtige Wort sei „Biologics“.

Auch beim neuen Video ist der Text darunter viel vorsichtiger als das Video selbst. Dort steht nur: Auf „manchen“ Formularen stehe „ein Begriff wie ‚Biologika‘“. Kein Trick, kein Notfall, keine heimliche Impfung. Im Video wurde daraus eine Bedrohung gemacht. Das spricht dafür: Hier hat niemand ein Formular gelesen. Hier wurde eine alte Geschichte nacherzählt – und dabei übertrieben.

Brauche ich so einen Zettel?

Du darfst jede Behandlung ablehnen. Du darfst Fragen stellen. Und du darfst aufschreiben, was du willst und was nicht. Für den Fall, dass du einmal nicht mehr selbst entscheiden kannst, gibt es dafür etwas Eigenes: die Patientenverfügung. Darin legst du fest, welche Behandlungen du ablehnst. Ärzte müssen sie beachten. In Österreich gibt es Regeln, damit sie richtig gilt: Die abgelehnten Behandlungen müssen genau beschrieben sein, und ein Arzt muss dich vorher beraten. Frag deinen Hausarzt oder die Patientenanwaltschaft, wenn du eine machen willst.

Der Zettel aus dem Video ist etwas anderes. Er soll dich vor etwas schützen, das es nicht gibt. Und er kann dir schaden. 2025 kursierte dazu ein Musterschreiben in Telegram-Gruppen. Darin wurden „jegliche Injektionen, Infusionen oder Präparate“ abgelehnt. Eine Infusion ist aber keine Impfung. Bei einem Kreislaufproblem oder einem anderen Notfall kann sie lebenswichtig sein. Wer aus Angst vor einem erfundenen Trick alle Infusionen ablehnt, bringt sich im echten Notfall selbst in Gefahr.

Warum das Video trotzdem überzeugt

Das Video ist geschickt gemacht. Es fängt mit einem Wort an, das stimmt. Es sagt „offizielle Definition“, und die gibt es wirklich. Die Warnungen sind rot, die Erklärungen schwarz. Am Ende kommt „Experten raten“ und ein Tipp, der vernünftig klingt. Wer will nicht wissen, was ihm gespritzt wird?

Der Trick steckt zwischen den Dingen, die stimmen. Aus „Impfstoffe gehören zu den Biologika“ wird „Biologika-Zustimmung ist Impf-Zustimmung“. Aus „im Notfall darf ohne Unterschrift behandelt werden“ wird „im Notfall darf alles gespritzt werden“. Beide Sprünge sind so klein, dass man sie beim schnellen Lesen nicht merkt. Und so groß, dass die ganze Geschichte darauf steht.

Zum Mitnehmen

Drei Fragen, wenn ein Fachwort plötzlich Angst macht

  • Stimmt das Wort – und stimmt auch, was daraus gemacht wird?Ein echtes Wort macht die Geschichte drumherum nicht echt.
  • Wer sind die „Experten“?Wer sich auf Experten beruft, sollte wenigstens einen nennen können.
  • Gab es das schon einmal?Alte Behauptungen kommen mit neuen Gesichtern zurück. Eine kurze Suche zeigt oft: Das wurde längst geprüft.

Der beste Schutz ist keine Warnung aus dem Feed. Es ist dein Recht, Ja oder Nein zu sagen. Und eine Patientenverfügung für den Fall, dass du es einmal nicht selbst sagen kannst.

Für alle, die es genau wissen wollen

Die Rechtslage im Detail

Was in den Gesetzen von Österreich, Deutschland und der Schweiz steht.

Österreich

Eine volljährige entscheidungsfähige Person kann nur selbst in eine medizinische Behandlung einwilligen (§ 252 ABGB). Ist sie nicht entscheidungsfähig, braucht es grundsätzlich die Zustimmung eines Vorsorgebevollmächtigten oder Erwachsenenvertreters, der sich am Willen der Person orientieren muss (§ 253 ABGB). Auf diese Zustimmung darf nur verzichtet werden, wenn die Verzögerung das Leben gefährden, eine schwere Gesundheitsschädigung verursachen oder starke Schmerzen zur Folge hätte. Hat die Person eine Behandlung in einer verbindlichen Patientenverfügung abgelehnt, muss diese Behandlung unterbleiben – ohne dass ein Vertreter befasst wird (§ 253 Abs. 4 ABGB). Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn die abgelehnten Behandlungen konkret beschrieben sind, eine ärztliche Aufklärung stattgefunden hat und bestimmte Formvorschriften eingehalten wurden. Auch eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen erfüllt, ist bei der Ermittlung des Patientenwillens zugrunde zu legen (§§ 4 bis 8 PatVG).

Deutschland

Vor jeder medizinischen Maßnahme ist die Einwilligung des Patienten einzuholen (§ 630d BGB). Kann sie für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf diese ohne Einwilligung durchgeführt werden – aber nur, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Für Betreuer und Bevollmächtigte konkretisiert § 1827 BGB, wie der mutmaßliche Wille zu ermitteln ist: anhand früherer mündlicher oder schriftlicher Äußerungen, Überzeugungen und persönlicher Wertvorstellungen. Eine passende Patientenverfügung kann die betreffende Maßnahme ausdrücklich untersagen.

Schweiz

Das Zivilgesetzbuch regelt in den Artikeln 370 bis 379 die Patientenverfügung und die Vertretung bei medizinischen Maßnahmen. Hat sich eine urteilsunfähige Person in einer Patientenverfügung geäußert, entspricht die Ärztin oder der Arzt dieser Verfügung, außer sie verstößt gegen gesetzliche Vorschriften oder es bestehen begründete Zweifel, dass sie auf freiem Willen beruht oder noch dem mutmaßlichen Willen der Person entspricht (Art. 372 ZGB). Ohne Patientenverfügung wird die Behandlung gemeinsam mit der vertretungsberechtigten Person geplant, die nach dem mutmaßlichen Willen entscheidet (Art. 377, 378 ZGB). In dringlichen Fällen ergreift der Arzt medizinische Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen und den Interessen der urteilsunfähigen Person (Art. 379 ZGB).

Der Begriff Biologika

Die US-Arzneimittelbehörde FDA zählt zu „biological products“ unter anderem Impfstoffe, Blut und Blutbestandteile, Allergene, somatische Zellen, Gentherapien, Gewebe und rekombinante therapeutische Proteine. Die EMA verweist auf die Definition in Richtlinie 2001/83/EG: Ein biologisches Arzneimittel enthält einen Wirkstoff aus einer biologischen Quelle. Beispiele sind rekombinante Proteine, monoklonale Antikörper, Arzneimittel aus menschlichem Blut oder Plasma, immunologische Arzneimittel – dazu gehören Impfstoffe – und Arzneimittel für neuartige Therapien. Für „Biogenics“ als Arzneimittelkategorie haben wir bei FDA und EMA keine Definition gefunden.

Quellen

MIMIKAMA · FAKTENCHECK

Faktencheck als Bild teilen

Den Faktencheck per Artikellink teilen oder das 4:5-Faktenbild als PNG herunterladen.

Social-Faktenbild · 4:5 · 1080 × 1350 px

Bild wird vorbereitet …

Bitte prüfe beim Teilen, ob der gekürzte Text die Aussage korrekt wiedergibt. Die vollständige Recherche ist im Artikel verlinkt.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.