Google muss wegen früherer Standortverarbeitung 403 Millionen Euro zahlen

Drei Google-Funktionen erfassten Standortinformationen auf unterschiedliche Weise. Eine EU-Entscheidung zeigt, warum das Abschalten des Standortverlaufs allein nicht genügt.

KURZMELDUNG · EUROPÄISCHE UNION EINSCHLIESSLICH ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND.

Im Google-Konto gibt es mehrere Schalter für Standortdaten: „Web- & App-Aktivitäten“, „Standortverlauf“ und auf Android die „Standortgenauigkeit“. Am 21. September 2026 verhängte die irische Datenschutzkommission deshalb Geldbußen von insgesamt 403 Millionen Euro gegen Google. Die Entscheidung betrifft Praktiken zwischen Mai 2018 und Februar 2020.

Die irische Datenschutzkommission stellte bei allen drei Funktionen Transparenzmängel fest. Standortdaten in den „Web- & App-Aktivitäten“ und im Standortverlauf seien nicht rechtmäßig und fair verarbeitet worden. Bei der Android-Standortgenauigkeit habe Google die rechtmäßige, faire und transparente Verarbeitung nicht ausreichend nachgewiesen. Daten seien zudem teilweise länger als nötig gespeichert worden.

Google muss die beanstandete Verarbeitung innerhalb von sechs Monaten an die Datenschutz-Grundverordnung anpassen. Das Unternehmen erklärt, seine Einstellungen und Kontrollmöglichkeiten seit 2019 wesentlich verändert zu haben. Die vollständige Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht – welche damaligen Verfahren technisch weiterbestehen, lässt sich daher noch nicht beurteilen.

Standortdaten können nicht nur einzelne Aufenthaltsorte zeigen. Über längere Zeit entstehen Bewegungsmuster, aus denen sich etwa private Beziehungen, gesundheitliche Fragen, Religion oder politische Interessen ableiten lassen. Die Behörde verweist auch auf personalisierte Werbung und die Ableitung von Interessen.

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Die Entscheidung belegt einen Datenschutzverstoß, aber kein Datenleck und keinen Zugriff durch Kriminelle. Sie zeigt ein wiederkehrendes Problem: Eine verständlich klingende Einstellung wie „Standortverlauf“ kann nur einen Teil der Datenerfassung betreffen, während andere Funktionen weiterhin Standortinformationen verarbeiten.

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