Die Behauptung
Meta dürfe aufgrund gerade neu geltender Regeln gepostete Texte und Bilder für KI-Training verwenden. Dagegen werden unter anderem Widerspruch, Website-Sperren, Wasserzeichen und das Bildschutzprogramm Glaze empfohlen.
Irreführend
Teilweise richtig / irreführend. Meta nutzt öffentliche Inhalte Erwachsener für KI-Training. In der EU ist das seit Mai 2025 vorgesehen; du kannst widersprechen. Die weiteren Schutzmaßnahmen helfen nur begrenzt und schützen nicht automatisch Bilder, die bei Facebook oder Instagram liegen.
Wir bekommen Anfragen zu der Behauptung, viele Künstlerinnen und Künstler würden Instagram und Facebook wegen neuer Meta-Richtlinien verlassen. Meta dürfe nun mit geposteten Bildern und Texten seine KI trainieren. Als Schutz werden unter anderem ein Widerspruch, Wasserzeichen und ein Bildschutzprogramm empfohlen.
Meta kündigte die Nutzung öffentlicher Facebook- und Instagram-Beiträge für KI-Training bereits im April 2025 an. Als Beginn nennt die zuständige irische Datenschutzaufsicht den 27. Mai 2025. Die Regelung betrifft die EU, darunter Deutschland und Österreich, und ist keine gerade eingeführte Neuerung.
Gemeint sind öffentliche Inhalte von Erwachsenen, etwa Bilder und Texte. Private Beiträge fallen laut Datenschutzaufsicht nicht darunter. Meta erklärt außerdem, öffentliche Daten von Konten unter 18-Jähriger in der EU dafür nicht zu verwenden. Eingaben an Meta AI können ebenfalls zum Training verwendet werden.
Wie kann ich widersprechen?
In der EU kannst du über die offiziellen Formulare für Facebook und Instagram widersprechen. Melde dich dazu im jeweiligen Konto an. Eine Begründung ist laut Hamburger Datenschutzaufsicht nicht nötig. Hebe die Bestätigung auf; ein bereits bestätigter Widerspruch bleibt gültig.
Bei mehreren nicht miteinander verknüpften Konten musst du jeweils widersprechen. Der Widerspruch gilt für künftiges Training. Was ein Modell bereits gelernt hat, wird dadurch nicht rückgängig gemacht. Er erfasst auch nicht automatisch Bilder von dir, die andere Konten veröffentlichen.
Was bringen die empfohlenen Schutzmaßnahmen?
Cloudflare ist ein Dienst zum Schutz von Websites. Damit lassen sich bestimmte Programme sperren, die Seiten automatisch nach Inhalten durchsuchen. Die Sperren müssen entsprechend eingerichtet sein. Sie betreffen die eigene Website. Auf Bilder und Texte, die du direkt bei Facebook oder Instagram hochlädst, haben sie keinen Einfluss.
Glaze ist ein kostenloses Computerprogramm zum Bildschutz. Es verändert Bilder, um KI das Nachahmen eines künstlerischen Stils zu erschweren. Die Entwickler der University of Chicago nennen aber Grenzen: Glaze schützt nicht zuverlässig gegen jede KI-Bildbearbeitung und verhindert auch nicht das Kopieren einer Datei.
Wasserzeichen und kleine Bilder verhindern das Kopieren ebenfalls nicht. Ein Wasserzeichen kann auf die Urheberschaft hinweisen, lässt sich unter Umständen aber entfernen. Das zeigte Google Research bereits 2017. Eine kleinere Bilddatei enthält weniger Details; allein dadurch ist sie jedoch nicht gegen KI-Nutzung gesperrt.
Ein Hinweis im Impressum ersetzt keinen Widerspruch bei Meta. Ein Nutzungsverbot kann rechtlich relevant sein, blockiert aber keinen Zugriff. Für öffentlich zugängliche Werke sind laut EU-Kommission Vorbehalte vorgesehen, die auch Computer automatisch erkennen können. Ein beliebiger Satz im Impressum ist daher kein verlässlicher Rundumschutz.
Private Beiträge gehören nicht zum beschriebenen Training mit öffentlichen Posts. Die Datenschutzaufsicht empfiehlt deshalb, die Sichtbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls auch ältere Beiträge auf privat umzustellen.
Für die zusätzliche Behauptung, derzeit würden besonders viele Kunstschaffende Meta verlassen oder die meisten anderen seien bereits geschützt, liefert der vorgelegte Warntext keine überprüfbaren Zahlen.
Quellen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.

