Ab November: Keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Quarantäne

Autor: Tom Wannenmacher


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Demnächst kein Geld mehr für Ungeimpfte in Quarantäne!

Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigen sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich in einem Beschluss am Mittwoch, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Zuvor hatte Business Insider darüber berichtet

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen.

Das Bundesinfektionsschutzgesetzt sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt.

Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in der Höhe von 67%.

Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November 2021 für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktperson von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen.

Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Wer selbst erkranke – was übrigens ha auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei – bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch.

Können Ungeimpfte trotzdem weiter Lohn bekommen?

Ja. Zwar ist im § 56 Abs. 1 Satz 3 geregelt, dass im Quarantänefall kein Lohn gezahlt werden muss, da verschuldet, wenn jedoch ein Ungeimpfter während der Quarantäne erkrankt, kann er auf eine Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen, da er durch die Krankheit arbeitsunfähig ist. Näheres dazu in diesem Video von Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walter

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