Abzocke durch Inkassobüros

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt: Bei den Schreiben handelt es sich um Abzocke. Verbraucher:innen sollten keinesfalls Geld auf die angegebenen Konten im Ausland überweisen.

Autor: Tom Wannenmacher

Die Namen sind neu, die Masche altbekannt: Aktuell fordern die angeblichen Inkassobüros TCN Inkasso & Collect AG sowie die Business Plus inkasso AG viele Menschen in Thüringen dazu auf, vermeintliche Forderungen aus einem Gewinnspielvertrag zu begleichen.

Foto: VZTH / Abzocke durch Inkassobüros
Foto: VZTH

„Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung aus ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag ‚Lotto 6 aus 49‘“ einzufordern“, heißt es identisch in den vor Fehler strotzenden Schreiben der TCN Inkasso & Collect AG und der Business Plus inkasso AG. Die Angeschriebenen sollen innerhalb von sieben Tagen einen mittleren dreistelligen Betrag auf ein Bankkonto mit einer griechischen IBAN überweisen. Sonst drohen Zwangsvollstreckung, Pfändung von Bezügen, von Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben und Versicherungen.

Bei diesen Inkassobüros wird eine absurde Drohkulisse aufgebaut…

„Eine absurde Drohkulisse wird hier aufgebaut“, weiß Tino Wicknig, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Thüringen. „Zahlreiche Rechtschreibfehler im Text und das angegebene Konto im Ausland deuten außerdem darauf hin, dass es sich hierbei nicht um seriöse Inkassounternehmen handeln kann. Vor allem aber fehlt in den Schreiben die Registrierungsnummer der Inkassobüros.“ Wer einen solchen Brief erhalte, müsse daher nicht darauf reagieren.

Anders wäre der Fall, wenn tatsächlich offene Zahlungen bestehen, die ein registriertes Inkassobüro einfordert. Kommt der Mahnbescheid gar von einem Gericht, sollten Betroffene zwingend Rechtsrat einholen, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.

Inkasso-Check der Verbraucherzentrale nutzen

Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Betroffene Inkassoforderungen kostenlos prüfen und feststellen, ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.

Auch die Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer oder das Rechtsdienstleistungsregister geben Auskunft, ob eine Kanzlei oder ein Inkassobüro zugelassen ist. Denn Unternehmen ohne Eintragung und somit ohne Lizenz zum Betrieb eines Inkassounternehmens sind nicht berechtigt, Forderungen für Dritte einzukassieren.

Wer Zweifel hat, ob Inkassoschreiben berechtigt sind, kann sich direkt an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Unter der zentralen Servicenummer (0361) 555 14 0 erhalten Verbraucher einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Passend zum Thema: Der richtige Umgang mit Inkasso-Schreiben
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