Der richtige Umgang mit Inkasso-Schreiben

Betrug? – Die Polizei informiert über den richtigen Umgang mit Inkasso-Schreiben

Autor: Tom Wannenmacher

Der Briefträger bringt die Post, nichts ahnend öffnet man die Briefe – aber was ist das? Ein Inkasso-Schreiben? – Das kann ja nicht sein! Ich begleiche doch immer sofort alle Rechnungen. Habe ich etwa eine Zahlung vergessen?

Wer Zahlungsaufforderungen, ein Inkasso-Schreiben, durch Inkasso-Unternehmen erhält, ist nicht selten erst einmal geschockt. So erging es auch einer Frau, die am gestrigen Mittwoch, 8. Februar, eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei in Bremerhaven erstattete. Gleich mehrfach hatte die 56-jährige Schreiben eines Inkasso-Unternehmens erhalten, weil sie angeblich online Waren gekauft und diese dann nicht gezahlt habe.

Anstatt den Forderungen blind Glauben zu schenken und den Geldbetrag zu zahlen, forschte die Empfängerin der Schreiben nach und kam zu dem Entschluss: Die im Schreiben angegeben Artikel hat sie nie gekauft.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: Immer wieder stecken Betrüger hinter solchen Forderungen.

In den Schreiben angeblicher Inkasso-Unternehmen wird den Empfängerinnen und Empfängern suggeriert, sie hätten eine Rechnung nicht beglichen. Die Absender drohen mit erheblichen Kosten, Gerichtsverfahren oder sogar mit Lohn- bzw. Gehaltspfändung und sonstigen Zwangsvollstreckungen, sollte der angemahnte Betrag nicht umgehend beglichen werden.

Nicht zwingend muss es sich in einem Betrugsfall um ein falsches Inkasso-Unternehmen handeln: Auch kann es sich bei dem Absender des Schreibens um ein seriöses Unternehmen handeln, und die Forderung dennoch unberechtigt sein. Vielleicht hat schlicht jemand in betrügerischer Absicht mit Ihren Personalien Online-Einkäufe oder Ähnliches getätigt.

Die Varianten solcher Betrugsdelikte sind vielfältig, aber eins gilt dabei immer: Seien Sie wachsam und fühlen Sie sich nicht genötigt, zu zahlen – ohne sicher zu sein, ob die Forderungen berechtigt und die Höhe der Inkassokosten überhaupt angemessen sind.

Die Polizei rät bei Inkasso-Schreiben:

Wenn Sie unerwartet ein solches Schreiben erhalten – egal ob per Post oder per E-Mail – prüfen Sie zunächst genau, ob die Forderungen gegen Sie zu Recht bestehen. Unterschreiben Sie grundsätzlich nichts, was Sie nicht verstehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie eine Vertrauensperson zurate oder wenden Sie sich an die Verbraucherschutzzentralen, den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen oder die Polizei. Wenn Sie Grund für Zweifel haben:

  • Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, zahlen Sie nicht!
  • Prüfen Sie das Schreiben auf Plausibilität und Echtheit.
  • Ausländische Kontoverbindungen auf Inkasso-Schreiben sind zumeist ein Indiz für eine betrügerische Absicht. Achtung: Überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf Konten im Ausland!
  • Informieren Sie sich im Internet über das Unternehmen. Die Verbraucherschutzzentrale führt eine „Schwarzliste“ mit unseriösen Unternehmen.
  • In Deutschland sind alle Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Fehlt für die Absenderfirma ein Eintrag, handelt es sich vermutlich um Betrug. Antworten Sie in diesem Fall nicht auf das Schreiben, füllen Sie keine Formulare auf Webseiten aus und geben Sie keine persönlichen Daten preis!
  • Legen Sie ggf. fristgerecht Widerspruch ein.
  • Erteilen Sie keine Abtretungen.

Haben Sie den Verdacht, dass Sie Opfer eines Betrugsdeliktes geworden sind? – Erstatten Sie in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei! Nur mit dieser können die Ermittlungen aufgenommen und weitere Fälle damit vermieden werden.

Quelle: Polizei Bremerhaven

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