Annegret Kramp-Karrenbauer, die Bundesvorsitzende der Partei CDU, steht derzeit in der Kritik, Meinungsäußerungen regulieren zu wollen.
Die Kritik und auch das Gespräch um Meinungsäußerungen stammt aus der immer noch offenen Diskussion um das Rezo-Video.
Der Vorwurf, die Vorsitzende der CDU wolle nun die Meinungsäußerungen einschränken, stammt aus einer möglichen Interpretation ihrer eigenen Aussagen, zu denen sie sich bereits selbst geäußert hat. So liest man ihr Dementi auf Facebook:
Kleine Anmerkung an dieser Stelle: Die Meinungsfreiheit ist kein „Hohes Gut“, wie in dem Posting beschrieben, sondern ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Hier lautet es:
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Der Wortlaut
Hat Kramp-Karrenbauer wirklich gesagt, sie wolle die Meinungsfreiheit regulieren? In einem Artikel auf t-online Nachrichten wird sie aus einer Pressekonferenz vom 27.05.2019 transkribiert. Dort liest man:
„Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal sagen: Als die Nachricht kam, dass sich eine ganze Reihe von YouTubern zusammengeschlossen [hat], um einen Wahlaufruf gegen CDU und SPD zu starten, habe ich mich gefragt, was wäre eigentlich in diesem Land los, wenn eine Reihe von, sagen wir mal, 70 Zeitungsredaktionen erklärt [hätte], wir machen einen gemeinsamen Aufruf, wählt bitte nicht CDU und SPD.
Das wäre klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen. Ich glaube, das hätte eine muntere Diskussion in diesem Land ausgelöst. Und ich glaube, die Frage stellt sich schon mit Blick auf das Thema Meinungsmache: Was sind eigentlich Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten eigentlich für den digitalen Bereich, ja oder nein.“
Ferner sagte sie:
„Das ist eine sehr grundlegende Frage, über die wir uns unterhalten werden, und zwar nicht nur in der CDU, sondern auch, ich bin mir ganz sicher, in der gesamten medienpolitischen und demokratietheoretischen Diskussion der nächsten Zeit wird das eine Rolle spielen. Und deswegen werden wir diese Diskussion auch sehr offensiv angehen.“
Diese Aussagen in Kombination mit ihrem Dementi lassen zumindest eine Interpretation zu, dass YouTuber und andere Influencer in ihrer Kommunikation sich an gewisse Regeln halten sollten, eine explizite Aussage hierzu hat sie nicht getätigt, jedoch eher verklausuliert gesprochen.
Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tankred Schipanski hat unterdessen von der Notwendigkeit einer Regulierung gesprochen:
Daran sieht man, wie dringend nötig eine Regulierung sowie eine Stärkung der Medienkompetenz ist. #FakeNews verbreiten sich ungehindert u es fehlt die Resilienz der Rezipienten. https://t.co/16Wq9nofK7
— Tankred Schipanski (@TSchipanski) 27. Mai 2019
Das sagt ein Anwalt dazu:
Karsten Gulden von der Mainzer Medienkanzlei gulden röttger hat hierzu ein Video aus juristischer Sicht veröffentlicht:
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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

