Telegram: Rechtsfreier Messenger ohne Regeln?

Autor: Claudia Spiess

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Telegram: Der Messenger ohne Regeln?
Telegram: Der Messenger ohne Regeln?

Telegram gilt als DER Messenger unter QAnon-Anhängern, Verschwörungstheoretikern und Rechtsradikalen.

Laut Telegram nutzen monatlich 400 Millionen Menschen den Messenger, und pro Tag sollen weitere 1,5 Millionen dazukommen.
Spätestens seit Beginn der Corona-Krise werden hier verstärkt Kanäle abonniert. Und so manch einer wundert sich, was hier alles – ohne Konsequenzen – geteilt und verbreitet werden kann.

Telegram-Kanäle

In Deutschland zieht Telegram die Aufmerksamkeit durch Verbindungen zu Rechtsradikalen und Verschwörungstheorien auf sich.

Josef Holnburger, Student der Uni Hamburg, beschäftigt sich mit Political Date Science und hat analysiert, wie sich die Nutzung von Telegram-Kanälen seit Beginn der Corona-Krise entwickelte. Kanäle mit QAnon-Bezug beispielsweise zählten zuerst 10.000 und nun 120.000 Abonnenten.

Auch wichen Nutzer, die auf YouTube oder Instagram gesperrt wurden, auf Telegram aus.

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Rechtsfreier Raum?

Rechtlich fragwürdige Inhalte sind bekannt, doch bleiben trotzdem weiterhin online.
Nadine Brömme, Mitarbeiterin von „Das Nettz“, das sich mit Hassrede im Internet auseinandersetzt, erklärte dazu:

„Theoretisch ist Telegram nicht rechtsfrei, nur die Durchsetzung funktioniert nicht.“ Der Polizei fehlten dafür die nötigen Ressourcen. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde erlassen; es gibt ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, es gibt einen Kabinettsausschuss gegen Rassismus. Nach Anschlägen in Hanau und Halle ist das Thema auf politischer Ebene höher gerückt – zurzeit eben nur mit Fokus auf die großen sozialen Netzwerke.“

Christoph Hebbecker, Staatsanwalt bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrme Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), kennt das Telegram-Netzwerk bereits aus Verfahren mit Betäubungsmitteln. Nun beschäftigt er sich mit Hasskriminalität in diesem Messenger, wo sich die Verfolgung allerdings schwierig gestaltet:

„Die Beschuldigten sind da oft im Grenzbereich zwischen Meinungsfreiheit und Straftat unterwegs. Viele Dinge finden wir dabei moralisch verwerflich, aber das ist nicht der Maßstab, wir sind keine Meinungspolizei – wir verfolgen nur Straftaten.“

Auch gibt es keine Klarnamen-Pflicht auf Telegram. Laut Hebbecker liefern amerikanische Plattformen zum Teil noch gelegentlich Daten, Telegram allerdings nicht.

Gründer „schützt seine Schäfchen“

Pawel Durow, Gründer von Telegram, hatte 2006 das Netzwerk VK gegründet. Innerhalb dieses Netzwerks wurden die Proteste gegen das Regime Putins organisiert. Behörden forderten die Herausgabe von Nutzerdaten, Durow weigerte sich.

2013 gründete er Telegram, und auch hier weiß Durow wohl, wie er eine Plattform schaffen kann, auf die Staaten keinen Einfluss oder Zugriff haben.

Dies hat natürlich auch seine Vorteile. In China beispielsweise können so unzensierte Nachrichten zur Corona-Pandemie geteilt werden.

NetzDG für Telegram

2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Damit verpflichten sich sämtliche soziale Netzwerke dazu, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einer eingegangenen Meldung zu entfernen.
Im NetzDG werden „soziale Netzwerke“ allerdings ab einer Nutzerzahl von über zwei Millionen und mit einer Gewinnabsicht definiert.

Telegram hat, wie eingangs erwähnt, über 400 Millionen Nutzer, jedoch ist es juristisch gesehen „nur ein Messenger“. Auch die Gewinnabsicht ist auf Telegram schlicht nicht vorhanden.

Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik der Grünen, äußerte sich dazu gegenüber t3n:

„Messenger-Kanäle, mit denen Massen von Leuten kommunizierren, sind Massenkommuniktion. Wir wollen bei der Novellierung des NetzDG einbringen, dass geprüft wird, ob und gegebenenfalls wie Messenger wie Telegram unters NetzDG fallen könnten.“

Damit dies in ganz Europa umgesetzt werden kann, müssen das NetzDG und das europäische „Gesetz für digitale Dienste“ zusammengeschlossen werden. Dieses soll Ende des Jahres in Kraft treten.

Quelle: t3n
Artikelbild: Shutterstock / Von klevo
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