Flüchtlingen stehen Vergewaltigungen zu? Verdrehungswahnsinn bei Halle-Leaks

Autor: Andre Wolf

Ist es noch als Sport anzusehen oder bereits übelste und auch strafbare Praktik? Das Verdrehen von Aussagen, radikalisieren der Verdrehungen und plakativer Rückführung in Form falscher Zitatbilder ist bei Halle-Leaks Mode.

Man muss dazu sagen: es ist ja nicht so, dass Halle-Leaks die Ursprünge und Anlässe der eigenen Verdrehungen nennt. Nein, die werden sauber und mit Verlinkung genannt. Da liegt auch nicht das Problem. Das Problem ist bei der Art der Rückeinspeisung zu suchen. Hier werden nämlich aus dem Umkehrschluss und der Radikalisierung Pseudozitate konstruiert, welche so grundlegend unsinnig sind.

Was hat er denn nun wieder gemacht?

Der Betreiber von Halle-Leaks hat nun einen Satz aus einer Statusmeldung von Sigmar Gabriel auf Facebook genommen und diese auf die eigene, eingangs beschriebene Methode verwandelt. Die Meldung von Gabriel lautet:

Wir alle sind erschüttert über den abscheulichen Mord in Freiburg. Zuallererst gelten unser Mitgefühl und unsere Trauer der Familie des jungen Mädchens.

Die Polizei geht davon aus, dass ein Flüchtling den Mord begangen hat. Ob sich das in den weiteren Ermittlungen bestätigt, liegt in den Händen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz. Ihnen können wir alle in Deutschland vertrauen.

Auch deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass diese abscheuliche Tat jetzt für Hetze und Verschwörungspropaganda missbraucht wird. Allen ist klar: Flüchtlinge können genauso furchtbare Verbrechen begehen, wie Menschen, die in Deutschland geboren sind.

So bitter es ist: Solche abscheulichen Morde gab es schon, bevor der erste Flüchtling aus Afghanistan oder Syrien zu uns gekommen ist. Wir werden nach solchen Gewaltverbrechen – egal, wer sie begeht – keine Volksverhetzung zulassen. Es geht darum, die Täter zu ermitteln, vor Gericht zu stellen und hart zu bestrafen.

Aus dieser Statusmeldung wurde nun der letzte Absatz isoliert und gedreht. Das daraus resultierende Pseudozitat ist vielen Facebooknutzern bekannt:

image
Screenshot: Facebook)

In der Originalaussage von Gabriel findet sich jedoch kein Hinweis darauf, dass ein Mord oder eine Vergewaltigung aus statistischen Gründen tolerierbar ist. Die Frage ist auch, wie man überhaupt so einen Schluss ziehen kann? Aber nun gut. Das Zitatbild hat noch einen anderen, kleinen Sidekick parat:

Gabriels rote Nase

Das Foto von Gabriel wurde auf dem Zitatbild bearbeitet. Dem SPD-Politiker wurde eine rote Nase verpasst. Die Absicht dahinter lässt sich nur erahnen: ist es eine bewusste Darstellung als “Säufernase”? Das Originalbild ist übrigens ein urheberrechtlich geschütztes dpa-Bild, welches durch den Halle-Leaks Betreiber genutzt wird und von Gabriel als Profilbild auf Facebook verwendet wird (siehe hier).

Bei dieser Darstellung handelt es sich also um eine mehrfach juristisch bedenkliche grafische Komposition: bereits zu dem frei erfundenen Künast-Zitat äußerte sich der Würzburger Anwalt Jun, das verleumderische Zitate eine schwere Strafe nach sich ziehen können. Pikant an dieser Stelle: auch das Teilen kann gefährlich sein!

Das Behaupten und Verbreiten eines erfundenen Zitats ist eine Verleumdung, wenn es geeignet ist, den Betroffenen herabzuwürdigen. Das ergibt nach § 187 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahren. Ist das Opfer Person des politischen Lebens, gilt eine Mindeststrafe von 3 Monaten. Die Tat kann auch durch das Teilen verwirklicht werden, wenn der User sich den Inhalt zu eigen macht. Strafbar ist das auch dann, wenn er nicht erkennt, dass es eine Falschmeldung ist. Als üble Nachrede (§ 186 StGB) ist die Verbreitung von herabwürdigenden Tatsachen dann strafbar, wenn die Tatsache nicht erweislich wahr ist. Kurz: Wer etwas Schlimmes über einen anderen verbreitet, muss es beweisen können, sonst macht er sich strafbar.

Die absichtliche Verunglimpfung des Bildes dürfte ebenso sehr grenzwertig sein, den Bereich der Satire hat diese Darstellung allemal verlassen.

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