Alnatura-Marktleiter räumt Kundin den Wagen aus – Was vorher geschah
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In einem Video sieht man, wie der Einkaufswagen einer Kundin vom Marktleiter wieder ausgeräumt wird. Grund: Sie trug keine Schutzmaske.
In gewissen Kreisen ist die Empörung groß: Ein 40 Sekunden langes Video zeigt, wie der Marktleiter einer Alnatura-Filiale einer Kundin den Wagen wieder ausräumt. Sie kaufte ohne Schutzmaske ein, behauptete, ein Attest zu haben, wollte es aber nicht vorzeigen.
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Das Video
Das Video findet sich auf Facebook beispielsweise HIER, HIER, HIER oder HIER.
Der kurze Dialog im Video:
- Kundin: „So, ich bin hier im Alnatura. Der Geschäftsführer hat mir gerade meinen ganzen Wagen wieder ausgepackt. Er möchte nicht, dass ich einkaufen gehe, obwohl ich ein Attest habe.“
- Marktleiter: „Dann zeigen Sie mir das Attest.“
- Kundin: „Ich habe ein Attest, aber ich kann Ihnen doch nicht mein Attest zeigen. Ich zeigs gerne der Polizei.“
- Marktleiter: „Gut.“
- Kundin: „Erfurt, Alnatura, Geschäftsführer. [seufzt und murmelt irgend etwas] Ich kaufe woanders ein.“
Dementsprechend empört wird sich in Facebook-Gruppen wie der „Corona Shopping Blacklist“ und anderen Accounts:
Die Vorgeschichte
Alnatura ist das Video auch bekannt, weswegen sie auf ihrer Facebookseite auch auf die Vorwürfe reagierten:
Auf dem Bild zu dem Beitrag erklärt Alnatura:
„Der Situation im Markt ging eine Diskussion voraus, die auf dem Video nicht zu sehen ist: Die Kundin wurde mehrfach freundlich aufgefordert, eine Maske zu tragen oder ihr Befreiungs-Attest vorzuzeigen.
Beides hat sie verweigert.Zum Schutz aller Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden herrscht in unserem Markt eine Maskenpflicht, die wir konsequent sicherstellen.
Daher stehen wir zu 100% hinter dem Verhalten unseres Marktleiters.“
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Darf ein Marktleiter verlangen, dass man eine Schutzmaske trägt?
In den obigen Kommentaren zu dem Video schreibt ein Nutzer, man solle den Marktleiter verklagen, da er sich strafbar mache. Doch das ist nicht möglich!
Alle 16 Bundesländer haben eine Maskenpflicht im Einzelhandel verordnet. Jene Zulässigkeit der Maskenpflicht wurde auch von zwei Gerichten bestätigt. Die Richter werteten den Nutzen des Mund-Nasenschutzes höher als die befristete Einschränkung der Freiheitsgrundrechte durch die Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.
Bei einem Verstoß drohen je nach Bundesland verschieden hohe Bußgelder, und zwar nicht nur für Kunden, die keinen Mund-Nasenschutz tragen, sondern auch für Ladenbesitzer, die dies zulassen, ohne einzuschreiten!
Der Marktleiter hat sich somit vollkommen korrekt verhalten.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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