Wir selbst haben Mitte August über diesen Fall berichtet.
Zu dieser Zeit machte ein Screenshot von der Webseite eines Schmerzzentrums die Runde und sorgte für Unmut bei Ungeimpften, denn ab 2022 werden nur noch Geimpfte und Genesene behandelt.
Der Hinweis auf der Homepage ist für viele Ungeimpfte der Beweis, dass sie „diskriminiert“ werden: Gleich beim Aufruf der Seite erschien oben ein Hinweis, dass ab 2022 nur noch geimpfte und genesene Patientinnen und Patienten mit Impfnachweis in dem Schmerzzentrum behandelt werden.
Dürfen die denn Ungeimpfte ablehnen? Ja!
Dieser Frage ist das Ratgeberportal „Anwalt.org“ auf den Grund gegangen, denn häufig wird behauptet, dass Ärzte eine Behandlungspflicht gegenüber Jedem hätten und keinen Patienten ablehnen dürften. Doch das ist nicht ganz korrekt.
Richtig ist, dass Ärzte eine Behandlungspflicht nur in einem Notfall haben. Ein Notfall liegt dann vor, wenn ein Patient ohne sofortige, medizinische Behandlung schwere körperliche Schäden erleiden oder sterben könnte. Dies ist z.B. bei Vergiftungen, schweren Verletzungen oder akuten Krankheiten der Fall.
In allen anderen Fällen kommt aber eine Behandlungspflicht laut Medizinrecht erst dann zustande, wenn beide Parteien einer Behandlung zustimmen, wobei die Form egal ist: Dies kann schriftlich, aber auch mündlich am Telefon erfolgen. Dann gehen Arzt und Patient einen Behandlungsvertrag ein.
Ein Behandlungsvertrag wird also gemäß § 630a BGB erst dann wirksam geschlossen, wenn ein Patient eine Leistung beansprucht und der Arzt diese Leistung auch gewährt. Und da in Deutschland eine Vertragsfreiheit gilt, darf auch ein Arzt frei wählen, ob er einen Patienten behandelt oder nicht, solange kein Notfall vorliegt.
Fazit
Dies mag ungeimpfte Personen ja noch so sehr stören, aber Ärzte dürfen Patienten ablehnen, wenn kein Notfall vorliegt. Eine Ausnahme bilden sogenannte Kassenärzte, doch auch diese dürfen eine Behandlung, sofern es kein Notfall ist, ablehnen, wenn triftige Gründe gegen eine Behandlung sprechen, was oftmals im Einzelfall abzuwägen ist.
Quelle: Taff bei Glomex
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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