Faktencheck: Werden Asylbewerber als Privatpatienten behandelt?

Autor: Ralf Nowotny

Wir brauchen deine Hilfe – Unterstütze uns!
In einer Welt, die zunehmend von Fehlinformationen und Fake News überflutet wird, setzen wir bei Mimikama uns jeden Tag dafür ein, dir verlässliche und geprüfte Informationen zu bieten. Unser Engagement im Kampf gegen Desinformation bedeutet, dass wir ständig aufklären und informieren müssen, was natürlich auch Kosten verursacht.

Deine Unterstützung ist jetzt wichtiger denn je.
Wenn du den Wert unserer Arbeit erkennst und die Bedeutung einer gut informierten Gesellschaft für die Demokratie schätzt, bitten wir dich, über eine finanzielle Unterstützung nachzudenken.

Schon kleine Beiträge können einen großen Unterschied machen und helfen uns, unsere Unabhängigkeit zu bewahren und unsere Mission fortzusetzen.
So kannst du helfen!
PayPal: Für schnelle und einfache Online-Zahlungen.
Steady: für regelmäßige Unterstützung.

Das Foto eines Leserbriefes einer Zeitung, in dem behauptet wird, dass Asylbewerber wie privat Versicherte behandelt werden, sorgt immer wieder für Empörung.

In dem Leserbrief aus einer unbekannten, nicht datierten Zeitung steht folgendes:

MIMIKAMA
Screenshot: mimikama.org

„Zu den Privatpatienten gehören auch alle Asylanten, die aufgrund der Gesetzeslage nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden können und von den Gemeinden deshalb in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Als Patienten in den Kliniken genießen sie alle Privilegien der Privatpatienten – das ist Bundesminister Gröhe wohl entgangen.“

[mk_ad]

Diese Behauptung ist falsch!

Im § 4 des Asylbewerbergesetzes ist festgelegt, wie die Krankenversorgung bei Asylbewerben geregelt ist.
So sind Asylbewerber grundsätzlich nicht krankenversichert, zählen aber deswegen nicht, wie in dem Leserbrief behauptet wird, zu den Privatpatienten. Stattdessen werden ihnen Leistungen, die je nach Aufenthaltsdauer und -status variieren, im Rahmen des Asylbewerbergesetzes zugesprochen.

Diese Ansprüche umfassen:

  • ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Gewährung sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen
  • Gewährung von ärztlicher und pflegerischer Hilfe und Betreuung, von Hebammenhilfe sowie von Arznei-, Verbandmitteln für Schwangere und Wöchnerinnen
  • Verabreichung amtlich empfohlener Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen (neu durch Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz)

Innerhalb der ersten 15 Monate des Aufenthalts, der sogenannten Wartezeit, bekommen Asylbewerber von den Sozialämtern Behandlungsscheine. Die Höhe der Leistungen wird von den kommunalen Leistungsträgern festgelegt.

Nach den 15 Monaten werden Asylbewerber gemäß § 264, Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. Von diesen bekommen sie dann nahezu die gleichen Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte, die Kosten werden von den Trägern des Asylbewerbergesetzes übernommen.

[mk_ad]

Fazit

Wahr ist an dem Leserbrief nur, dass Asylbewerber aufgrund der Gesetzeslage in den ersten 15 Monaten nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein können. Dies macht sie jedoch nicht automatisch zu Privatpatienten, sondern sie werden nach den Leistungen des Aslybewerbergesetzes versorgt, welches weniger ist als die Leistungen für gesetzlich Versicherte.

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.