Baerbocks angebliches Übergangsgeld: Facebook-Behauptung entlarvt

220.000 Euro Übergangsgeld für Annalena Baerbock? Diese Behauptung ist falsch.

Die Behauptung

Ein viraler Facebook-Beitrag suggeriert, dass Annalena Baerbock nach ihrer Amtszeit als Bundesministerin ein Übergangsgeld von 220.000 Euro erhält.

Falsch

Falsch! Baerbock erhält lediglich für einen Monat 7.056,19 Euro Übergangsgeld. Da sie weiterhin Bundestagsabgeordnete bleibt, entfällt jeglicher weiterer Anspruch. Die genannte Summe von 220.000 Euro ist somit eine massive Übertreibung.

Kurze Faktenübersicht:

  • Baerbocks Ministergehalt: Besteht aus Grundgehalt (16.582,51 Euro), Ortszuschlag und weiteren Zuschlägen.

  • Abgeordnetenbezug: Als Bundestagsabgeordnete erhält sie zusätzlich eine um 50 % gekürzte Diät (5.613,60 Euro).

  • Übergangsgeld: Wird aufgrund ihrer fortgesetzten Abgeordnetentätigkeit stark reduziert und entfällt ab dem zweiten Monat vollständig.

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Was steckt hinter der Falschmeldung?

Eine irreführende Behauptung verbreitet sich in sozialen Netzwerken

Seit Jahren sorgen die Einkünfte von Politikerinnen und Politikern für Diskussionen. In einem aktuellen Facebook-Post wird behauptet, dass Annalena Baerbock nach ihrer Zeit als Außenministerin satte 220.000 Euro Übergangsgeld erhalten werde. Doch diese Summe entspricht nicht den tatsächlichen gesetzlichen Regelungen.

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Baerbocks angebliches Übergangsgeld: Facebook-Behauptung entlarvt
Screenshot der Behauptung aus den sozialen Medien

Welche Bezahlung erhalten Ministerinnen und Minister?

Die Vergütung eines Bundesministers setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Grundgehalt: 16.582,51 Euro monatlich
  • Stellenzulage: 30,68 Euro
  • Ortszuschlag: 1.700,88 Euro (bei Verheirateten mit zwei Kindern)
  • Dienstaufwandsentschädigung: 3.885,82 Euro pro Jahr (323,82 Euro monatlich)

Da Baerbock parallel Abgeordnete im Bundestag ist, erhält sie eine um 50 % reduzierte Abgeordnetendiät von 5.613,60 Euro. Die steuerfreie Aufwandspauschale beträgt zudem 4.012,19 Euro monatlich.

Übergangsgeld: Gesetzliche Regelungen

Gemäß dem Ministergesetz steht ehemaligen Ministerinnen und Ministern ein gestaffeltes Übergangsgeld zu. Dieses wird für jeden vollen Amtsmonat einen weiteren Monat lang gezahlt, mindestens jedoch sechs Monate und maximal zwei Jahre. Ab dem zweiten Monat erfolgt jedoch eine Anrechnung anderer Einkünfte.

Da Annalena Baerbock weiterhin als Bundestagsabgeordnete tätig bleibt, greift hier das Abgeordnetengesetz. Das bedeutet:

  • Im ersten Monat wird ihr Übergangsgeld um die Abgeordnetendiät gekürzt.
  • Ab dem zweiten Monat entfällt es komplett.

Das Resultat: Baerbock erhält lediglich für einen Monat 7.056,19 Euro Übergangsgeld. Die vielfach verbreitete Summe von 220.000 Euro ist also völlig aus der Luft gegriffen.

Visagisten-Kosten: Ein anderes Reizthema

Oft diskutiert wird auch der Einsatz professioneller Visagisten für Politikerinnen. Im Jahr 2023 gab das Auswärtige Amt insgesamt 98.770 Euro für Visagisten aus, im Jahr zuvor waren es 136.500 Euro. Der Einsatz wird mit der offiziellen Repräsentation Deutschlands begründet. Studien belegen, dass das Aussehen von Politikerinnen überproportional oft kommentiert wird und dies ihre öffentliche Wahrnehmung beeinflusst.

Fazit: Behauptung entlarvt

Die kursierende Behauptung, dass Annalena Baerbock nach ihrem Ministeramt 220.000 Euro Übergangsgeld erhält, ist falsch. Da sie weiterhin Bundestagsabgeordnete ist, entfällt ihr Übergangsgeld bereits nach dem ersten Monat. Dies zeigt erneut, wie irreführende Informationen gezielt verbreitet werden, um politische Stimmung zu machen.

Quelle: dpa

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