2019 kursierte ein Foto von fünf Personen besonders in einschlägigen Kreisen (wir berichteten). Die damalige Behauptung: Es handele sich allesamt um Abgeordnete der Grünen im bayerischen Landtag. Eine der abgebildeten Personen ist tatsächlich eine Politikerin: Tessa Ganserer, und sie klagte erfolgreich gegen eine Internetplattform, die sie und die anderen Personen auf dem Bild diffamierte.
Dieses Foto kursierte 2019:

Kommentiert wurde das Bild mit „Das sind die Grünen im bayerischen Landtag…..und nein: Das ist KEIN Scherz…..“.
Wer sind die Personen?
Es handelt sich dabei um (von links nach rechts) Jeanne Riedel, Ann-Kathrin Bürger, Julia Steenken, Petra Weitzel und Tessa Ganserer. Bei Riedel, Bürger, Steenken und Weitzel handelt es sich um Mitglieder der „Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.“. Nur die Person ganz rechts, Tessa Ganserer, ist tatsächlich Politikerin. Wer die Abgeordneten der Grünen im bayerischen Landtag sehen möchte, muss lediglich auf deren Webseite schauen (siehe HIER).
Das Foto entstand bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Fraktion Bündnis90/Grüne im bayerischen Landtag im Januar 2019.
Die Klage, Teil 1
Auch die rechtspopulistische Plattform „Hallo Meinung“ verbreitete das Foto innerhalb eines Videos, wie „Nordbayern“ berichtet, nannte die Personen „Lachnummern“ und kommentierte das Foto mit den Worten „Das kannste auf ’ne Kippenschachtel tun als Warnhinweis“.
Die Politikerin Tessa Ganserer, queerpolitische Sprecherin der Grünen, ließ sich das nicht gefallen und ging gegen die Beleidigungen vor Gericht. Im April fiel das erste Urteil: Insgesamt 3.200 Euro (40 Tagessätze zu je 80 Euro) sollte Peter Weber, Betreiber der Plattform, zahlen. Begründung: Es sei dem Angeklagten darum gegangen, die Frauen zu diffamieren, die „ehrbeeinträchtigende Äußerung“ sei eine Menschrechtsverletzung.
Die Klage, Teil 2
Dem Betreiber der Seite gefiel das Urteil nicht. Er glaubte ebenfalls, dass die abgebildeten Frauen alles Politikerinnen seien, und PolitkerInnen müssten sich mehr gefallen lassen als Menschen ohne Amt (Hier bitte ein Facepalm des Autors einfügen).
Überraschung: Es gibt keine Regelung, die besagt, dass Beleidigungen von AmtsträgerInnen weniger schlimm sind! Das musste dann auch der Betreiber der Seite lernen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat seine Berufung nicht nur verworfen, sondern das Strafmaß sogar stark erhöht: Nun muss er insgesamt 24.000 Euro (120 Tagessätze zu je 200 Euro) zahlen und gilt zudem als vorbestraft.
Laut dem Gerichtssprecher Friedrich Weitner habe Weber mit seinen Äußerungen Menschen an den Pranger gestellt und sie zum Objekt degradiert, der Vergleich mit Krebsgeschwüren, vor denen auf Zigarettenpackungen gewarnt werde, sei beleidigend und herabwürdigend. Offen ist, ob der Unternehmer, welcher mit drei Anwälten vor Gericht erschien, auch gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird. Derzeit jedoch drohen ihm jedoch 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monaten Ersatzfreiheitsstrafe, wenn er das Foto mit den entsprechenden Kommentaren noch einmal veröffentlicht.
Fazit
Nein, das Urteil beweist keine Einschränkung der freien Meinungsäußerung, sondern die Kommentare waren eine grobe Beleidigung. Da hilft es auch nicht, wenn Personen in öffentlichen Leben stehen und man deshalb meint, man dürfe diese ja problemlos beleidigen.
Ob das Urteil zu einer manierlichen Diskussionskultur im Internet führt, muss leider angezweifelt werden. Es sollte jedoch jedem klar sein, dass Beleidigungen nun mal zivilrechtlich geahndet werden können – unabhängig vom Status der beleidigten Person.
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