Bent Lund: Messerangriff auf AfD-Kreistagsabgeordneten

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Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen zu einem Statusbeitrag, der in etwa lautet „Mordanschlag einer „Clan-Familie“ auf AfD-Politiker Am Abend des 18. Mai wurde ein heimtückischer Mordanschlag auf einen AfD-Politiker des neu gewählten Kreistages im Kreis Schleswig-Flensburg verübt.“ Was ist geschehen?

In Schleswig wurde der AfD-Kreistagsabgeordnete Bent Lund in einer Messerattacke verletzt

Laut Staatsanwaltschaft Flensburg wurde Lund am Himmelfahrtstag angegriffen und musste infolgedessen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Er befindet sich inzwischen wieder zu Hause. Gegen den mutmaßlichen Täter, einen 31-jährigen Iraker, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung. Wegen der Gefahr der Wiederholung befindet sich der Verdächtige derzeit in Haft.


Oberstaatsanwalt Winterfeldt: „Ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung“
Video: Nach einem Messer-Angriff auf den AfD-Politiker Bent Lund schildert der Flensburger Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt den Stand der Ermittlungen.


Obwohl die Partei von Lund, die AfD, den Angriff als „gezielten Mordversuch“ und „lebensgefährliche Verletzungen“ charakterisierte, bestätigte die Staatsanwaltschaft diese Darstellung nicht. Die Behörden untersuchen derzeit den Fall als gefährliche Körperverletzung, nicht als versuchtes Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft betonte zudem, dass Lund zu keiner Zeit in Lebensgefahr war.

Vor dem Angriff gab es eine physische Auseinandersetzung, an der laut Staatsanwaltschaft auch der Sohn von Lund beteiligt war. Der Regionalvorsitzende der AfD Schleswig-Flensburg, Jan Petersen-Brendel, gab an, dass Lunds Sohn sich gegen zwei Angreiferinnen mit einem Fahrradschloss verteidigt haben soll, die dabei schwer verletzt wurden.

Um weiteren Konflikten vorzubeugen, haben Lund und sein Sohn eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Flensburg gegen zwei Personen erwirkt. Dieses Verbot hindert die genannten Personen daran, Kontakt mit Lund und seinem Sohn aufzunehmen oder Orte aufzusuchen, an denen sich die beiden regelmäßig aufhalten. Die Anordnung ist ohne Anhörung der betroffenen Personen ergangen und gilt bis zum 19. November 2023.

Trotz der laufenden Ermittlungen bleibt der mögliche politische Hintergrund des Angriffs unklar, da die Behörden dazu bisher keine Angaben gemacht haben.

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Quellen

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