Am Montag, den 26. Juni 2023, meldeten sich zahlreiche besorgte Bürgerinnen und Bürger bei der Kriminalpolizei in Flensburg. Sie waren Opfer einer neuen, raffinierten Betrugsmasche geworden: Per E-Mail erhielten sie vermeintliche Mitteilungen der Bundespolizei oder einer anderen Polizeibehörde. Der Inhalt war beunruhigend: Ihnen wurde eine Straftat vorgeworfen, zu der sie angeblich Stellung nehmen sollten.

Täuschend echte Betrüger-Mails

Diese gefälschten Briefe waren mit „Mandat für ein Gerichtsverfahren“ betitelt und wiesen einen hohen Grad an Authentizität auf. Die Verwendung von offiziellen Logos und Bildmarken der Polizei ließ die E-Mails vertrauenswürdig erscheinen. Den Empfängern wurde eine Frist gesetzt, innerhalb derer sie sich zu den Vorwürfen äußern sollten. Für den Fall des Verstreichens dieser Frist wurde angeblich mit einer Strafanzeige gedroht.

Drastische Drohungen: Haft und hohe Geldstrafen

In den Betrugs-Mails wurde den Empfängern – ohne sie namentlich zu nennen – mitgeteilt, dass gegen sie ein Haftbefehl oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden sei. Mögliche Haftstrafen von bis zu 35 Jahren und Geldstrafen von bis zu 160.000 Euro wurden in Aussicht gestellt. Die Empfänger wurden aufgefordert, innerhalb von 72 Stunden per E-Mail zu antworten. Andernfalls werde mit einer Anklage gedroht.

Das Ziel der Betrüger: Daten und Geld

Die Wahrheit hinter diesen erschreckenden E-Mails ist jedoch nicht weniger beunruhigend: Es handelt sich um Betrugsversuche. Die Mails kommen nicht von der Polizei. Ziel der sogenannten Spam-Mails ist es, an persönliche Daten der Empfänger zu gelangen. Im weiteren Verlauf versuchen die Betrüger, die Empfänger zu irgendwelchen Zahlungen zu bewegen.

Vorsicht und Handlungsempfehlung

Sollten Sie selbst eine solche E-Mail erhalten haben, ist es wichtig, auf keinen Fall darauf zu antworten oder gar einen eventuell geforderten Betrag zu zahlen. Der beste Schutz gegen diese Art von Betrug ist, wachsam zu sein und im Zweifelsfall bei der zuständigen Polizeidienststelle nachzufragen. Betrügerische E-Mails können auch der Internet-Beschwerdestelle gemeldet werden, um andere potenzielle Opfer zu schützen.

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Quelle:

Presseportal


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