Aktuelle Warnmeldung: Betrug am Telefon

Achtung: Telefonbetrug! Mimikama warnt vor falschen Microsoft-Anrufen. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und beenden Sie das Gespräch sofort

→Wie funktionieren betrügerische Anrufe im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Telefonbetrug.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Am Donnerstagnachmittag ging ein Hambührener Rentner Telefonbetrügern auf den Leim und verlor dabei 4.500 Euro.

Der Mann erhielt einen Anruf von einer angeblichen Servicemitarbeiterin der Fa. Microsoft, die ihm vorgaukelte, dass es Sicherheitsprobleme mit seinem Computer geben würde, die nun per Fernwartung bereinigt werden sollten. In dem etwa viereinhalbstündigen Telefonat hatte er es mit mehreren ominösen Microsoft-Mitarbeitern zu tun.

Der Rentner ließ es zu, dass sich die hilfsbereiten Dienstleister als Team-Viewer auf seinen PC schalten konnten.

Die Anrufer verlangten von ihm die Angabe mehrerer TAN-Nummern, angeblich um die verschiedenen Arbeitsschritte ausführen zu können und bekamen sie auch. Danach wurde das Telefonat von den Servicemitarbeitern beendet.

Das Ergebnis dieser Dienstleistung: Der Bildschirm des Betrogenen dunkel blieb und der PC ließ sich nicht mehr starten. Darüber hinaus schmälerte sich sein Guthaben auf dem Bankkonto erheblich.

Die Polizei weist darauf hin, dass Microsoft solche Anrufe nicht tätigt.

Sollten Sie einen solchen Anruf bekommen, notieren Sie sich die im Display möglicherweise angezeigte Rufnummer und beenden Sie das Gespräch dann sofort. Lassen Sie sich nicht durch die Anrufer überlisten und überreden.

Die Geschichten der Täter sind frei erfunden! Sollten Sie bereits auf die Masche hereingefallen sein, so melden Sie den Vorfall der Polizei. Informieren Sie auch Ihre Bank/Ihr Kreditkarteninstitut, dessen Daten ggf. von der Betrugsmasche betroffen sind.

Quelle


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)