Immer wieder tappen Nutzer in die Falle von Cyber-Kriminellen. Die Polizei warnt vor aktuellen Vorfällen mit den Betrugsmaschen Fake-Shop-Fraud und CEO-Fraud.

Das Internet bietet Betrügern viele Möglichkeiten, Nutzer in die Falle zu locken. Sei es durch einen Fake-Shop oder dem CEO-Betrug. Die Polizei Heidekreis warnt vor aktuellen Vorfällen:

Heidekreis: Im November und Dezember 2019 wandten sich eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern an die Polizeiinspektion Heidekreis, nachdem sie Überweisungen auf ausländische Konten für ein vermeintliches Schnäppchen in einem gefälschten oder imitierten Online-Shop veranlasst hatten und schließlich keine Waren erhielten.

Eine nachträgliche Stornierung der Buchungen war in keinem der Fälle möglich, teilweise entstand ein hoher finanzieller Schaden. Dieses Phänomen, genannt „Fake-Shop-Fraud“, tritt speziell in den Wochen vor den Weihnachtsfeiertagen auf, jedoch sind Online-Shops mit Rabatten bis 90% Preiserlass auf aktuelle und begehrte Waren, suspektem Impressum oder zweifelhaften Zahlungsmöglichkeiten das ganze Jahr über im Internet zu finden.

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Weitere Informationen zum Thema sind auf www.polizei-praevention.de verfügbar.

Unternehmen im Fokus der Betrüger

Mit Beginn des neuen Jahres rücken die Täter vermehrt Firmen in ihren den Fokus, die dem Phänomen „CEO-Fraud“ ausgesetzt wurden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von örtlichen Unternehmen mit Finanzvollmacht erhielten E-Mails, deren Absender vom Täter so manipuliert wurden, dass sie scheinbar von der Geschäftsführung (CEO) erstellt wurden.

Der Empfänger sollte die Mail absolut vertraulich behandeln, da es um eine geheime Firmenübernahme, einen noch geheimem Großauftrag oder ähnliches gehe. Für diese Aktion müsse dringend ein hoher Geldbetrag – oftmals ins Ausland – transferiert werden. Aufgrund der Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Kenntnis von dem Phänomen kam es bisher zu keinem finanziellen Schaden.

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Es ist davon auszugehen, dass weitere Firmen mit diesen E-Mails konfrontiert werden. Für eine polizeiliche Beratung für Firmen, Verbände und Behörden bei der Prävention von Cyberkriminalität steht die Seite www.zac-niedersachsen.de zur Verfügung.

Für eine erste, schnelle Abklärung, ob es sich bei einer E-Mail oder einer Internetseite möglicherweise um einen Betrug handelt, hat es sich bewährt, die E-Mail- oder Internetadresse zu „googeln“ und das Ergebnis nach „Fake“ oder „Betrug“ zu durchsuchen.

Für weitere Fragen zum Thema Betrug im Internet wenden Sie sich an die Sachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Heidekreis unter Telefon: 05191-9380-336 oder an jede andere Polizeidienststelle.

Passend zum Thema: Online-Fakeshops: So kannst du dich schützen

Quelle: Polizei Heidekreis
Artikelbild: Shutterstock / Von BaLL LunLa


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