Betrugsanrufe: Mann zahlte mehrere Tausend Euro für Lottogewinn
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Wichtig: Man kann nicht im Lotto gewonnen haben, wenn man nie spielt!
Ein 72-jähriger Mann musste diese Lektion auf die harte Tour lernen: Angeblich habe er 130.000 Euro gewonnen, müsse aber zum Erhalt des Lottogewinns erst mehrere Tausend Euro als „Gebühren“ zahlen – in Form von Google Play-Karten
So berichtet die Polizei Homberg:
Wenige tausend Euro gab ein 72-jähriger Neukirchener am vergangenen Freitag für Bezahlkarten aus um an einen angeblichen Lotteriegewinn zu bekommen. Der 72-Jährige erhielt einen Anruf, in welchem ihm ein Lotteriegewinn in Höhe von 130.000,- Euro in Aussicht gestellt wurde.
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Gewinn nur gegen Gebühr
Um an den Gewinn zu kommen sollte er zuvor noch einige „Gebühren“ bezahlen. Daraufhin begab er sich in ein Lebensmittelgeschäft und kaufte dort eine Vielzahl von Google-Play Karten. Zuhause übermittelte der 72-Jährige die Bezahl-Codes an den Anrufer. Einen Gewinn erhielt der 72-Jährige nicht.
Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
Quelle: PP/Polizei Homberg
Artikelbild: Shutterstock / Von wavebreakmedia
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Diese Betrugsmasche ist leider nicht neu, immer wieder fallen insbesondere Seniorinnen und Senioren auf die Lottogewinn-Masche herein. Hier ein Beispiel aus 2017:
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