Bitcoin-Betrug mit Promis und Medien
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Die Schadensummen reichen von etwa 200 Euro bis weit über 100.000 Euro: KonsumentInnen werden durch erfundene News-Artikel auf gefälschten Nachrichten-Websites zu Investments bei unseriösen Plattformen wie „Bitcoin Code“, „Bitcoin Profit“ oder „The News Spy“ bewegt.
Bekannte Persönlichkeiten wie Christoph Waltz oder Bill Gates und einflussreiche Medien wie orf.at oder Der Spiegel werden dabei von Kriminellen missbraucht, um Opfer anzulocken.
„Dieter Bohlen verlässt DSDS wegen Finanzplattform“, „Günther Jauch beendet TV-Karriere wegen Investmentmöglichkeit“ oder „Christoph Waltz sorgt mit Investition für Angst bei Großbanken!“. Mit derartigen Schlagzeilen bewerben Kriminelle ihre betrügerischen Finanzportale. Um möglichst viele Personen in die Falle zu locken, werden nicht nur die Namen bekannter Persönlichkeiten missbraucht, sondern auch seriöse Nachrichtenseiten imitiert beziehungsweise deren Logos dargestellt:
Was steckt hinter den Schlagzeilen?
Durch die Schlagzeilen werden Investment-Möglichkeiten bei unzähligen Offshore-Unternehmen, die unglaubliche Gewinne versprechen, aggressiv beworben. Angebote wie FXLeader, KeyMarkets, ELCurrency oder CFReserve sind hier beispielsweise zu nennen. Während einige Betroffene lediglich den Mindesteinsatz von etwa 250 Euro verlieren, gehen die Schäden bei anderen häufig in den fünf- oder gar sechsstelligen Bereich. Mit dem genauen Vorgehen haben wir uns in Hohe finanzielle Verluste durch betrügerische Investments! auseinandergesetzt.
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Berühmte Persönlichkeiten
Um Aufsehen zu erregen, setzen die Kriminellen unter anderem auf bekannte Personen. Einige der Betroffenen Promis haben sich bereits öffentlich von den Plattformen distanziert. Die Liste widerrechtlich verwendeter Namen ist lang:
Armin Wolf, Bill Gates, Borris Becker, Bruce Darnell, Carsten Maschmeyer, Christoph Waltz, Dieter Bohlen, Dietrich Mateschitz, DJ Bobo, Florian Gschwandtner, Frank Thelen, Günther Jauch, Judith Williams, Katharina Schneider, Leo Hillinger, Michael Altrichter, Richard Branson, Thomas Gottschalk, Udo Kier
und viele mehr!
Bekannte Medien und Nachrichtenseiten
Um Vertrauen bei Leserinnen und Lesern zu stiften, werden die Artikel außerdem auf gefälschten Nachrichtenseiten veröffentlicht. So kann es scheinen, als berichte der ORF über neue Investmentmöglichkeiten von Christoph Waltz oder Der Spiegel über Dieter Bohlens neues Vermögen. Folgende Medien und Formate wurden unter anderen bereits für die Betrugsmasche missbraucht und uns gemeldet:
2 Minuten 2 Millionen, Der Spiegel, Der Standard, Die Höhle der Löwen, Die Krone, NEWS, ORF.at, Puls 4, RTL, SAT.1, The Sun, VOX, ZDF
und viele mehr!
Werbeeinschaltungen nicht blind vertrauen
Immer wieder berichten uns betroffene Personen, dass sie den gefälschten Nachrichtenartikeln Vertrauen geschenkt haben, da sie auf seriösen Nachrichtenseiten oder Facebook auf diese gestoßen sind. So kann es vorkommen, dass seriöse Nachrichtenseiten vor den betrügerischen Plattformen warnen und auf derselben Seite gleichzeitig Werbung für die Betrugsseiten angezeigt wird. NutzerInnen müssen daher immer darauf achten, ob es sich bei angezeigten Inhalten um redaktionelle Beiträge oder lediglich um Werbeartikel handelt!
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Was können Opfer wirklich tun?
Es kann für die Opfer der Betrugsmasche mitunter sehr schwierig sein, zu akzeptieren, dass das Geld verloren ist und kein realistischer Weg besteht, es zurückzuholen. Diese Akzeptanz ist aber unbedingt notwendig, um keine weiteren Beträge auf einer der unseriösen Websites einzuzahlen und auf neuerliche Gewinne zu hoffen.
Wir raten, folgende Schritte zu setzen:
- Opfer dürfen auf keine weiteren Einzahlungsaufforderungen eingehen.
- Sie sollten polizeiliche Anzeige erstatten, sobald sie bemerken, dass sie Opfer einer betrügerischen Plattform geworden sind.
- Bei kürzlich vorgenommenen Banküberweisungen kann die eigene Bank kontaktiert und um eine Rückholung angesucht werden. Die Erfolgschancen sind dabei allerdings gering.
- Bei Zahlung per Kreditkarte stehen die Chancen, Zahlungen zu blockieren oder zurückzuholen, etwas besser. Dazu muss der eigene Zahlungsdienstleister kontaktiert werden. Rechtsanspruch auf eine Rückerstattung besteht allerdings nicht.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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