In den letzten Tagen hat ein Schreiben des Bundeskriminalamts (BKA) an die US-Plattform „Gab“ für heftige Diskussionen gesorgt. Wir haben HIER darüber berichtet! Das BKA fordert darin die Herausgabe von Nutzerdaten, um einen deutschen User zu identifizieren, der mehrfach die Grünen-Politikerin Ricarda Lang in abfälliger Weise wegen ihres Aussehens und Gewichts beleidigt hat.


Besonders brisant: In einem der beanstandeten Posts wurde ein pornografisches Bild verwendet, das eine übergewichtige weiße Frau zeigt, die mit einem dunkelhäutigen Mann Geschlechtsverkehr hat. Über das Bild wurde der zynische Text „Ricarda Lang (28) bearbeitet jetzt auch persönlich Asylanträge“ eingefügt. Dieses Meme kombiniert rassistische und sexualisierte Stereotype, um Ricarda Lang in einem erniedrigenden Kontext darzustellen – ein Angriff, den die deutschen Behörden als schwerwiegende Beleidigung und möglicherweise strafrechtlich relevant einstufen.

MIMIKAMA
Screenshot. Verpixelt von Mimikama

Das Schreiben, das in den sozialen Medien kursiert, hat eine Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Schutz vor verbaler Gewalt ausgelöst. Während einige die Maßnahme des BKA als übertrieben kritisieren, zeigt der Fall, wie ernst deutsche Behörden solche Fälle nehmen und wie weit sie bereit sind, zu gehen, um gegen Online-Hetze vorzugehen.


Bodyshaming ist kein Kavaliersdelikt – es ist purer Hass

Ricarda Lang, die Grünen-Politikerin, ist seit Jahren Zielscheibe von gehässigen Kommentaren und Beleidigungen, die sich immer wieder auf ihr Aussehen konzentrieren. Vor allem im digitalen Raum ist sie wiederholt Opfer von Bodyshaming geworden. Dabei geht es nicht nur um plumpe Beleidigungen oder verletzte Eitelkeiten. Nein, hier wird gezielt versucht, die Menschenwürde einer Person zu untergraben. Es handelt sich um eine Form von Diskriminierung, die tiefe psychologische Schäden hinterlassen kann und die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Übergriffe fördert.

Bodyshaming ist nicht einfach nur eine Beleidigung – es ist eine Art von psychischer Gewalt, die darauf abzielt, Menschen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes herabzusetzen und zu entmenschlichen. Es gibt zahlreiche Studien, die belegen, wie schädlich solche Angriffe sein können, insbesondere wenn sie über längere Zeiträume andauern. Depressionen, Angststörungen und ein stark vermindertes Selbstwertgefühl sind häufige Folgen. Dass das BKA hier aktiv wird, ist deshalb kein Zeichen von überzogenen Prioritäten, sondern ein notwendiges Vorgehen, um klarzustellen: Auch im Internet gibt es Grenzen, und wer diese überschreitet, muss mit Konsequenzen rechnen.

Die absurde Kritik: Hat das BKA nichts Wichtigeres zu tun?

Immer wieder hört man die gleiche Kritik: „Sollte das BKA sich nicht auf wichtigere Dinge konzentrieren?“ Diese Frage wird oft mit dem Hinweis auf die Terrorismusbekämpfung gestellt, als ob es einen Widerspruch zwischen der Verfolgung von Extremisten und der Ahndung von Bodyshaming gäbe. Doch diese Gegenüberstellung ist nicht nur unsinnig, sie ist auch gefährlich. Sie impliziert, dass psychische Gewalt weniger ernst zu nehmen sei als physische Gewalt – ein fataler Trugschluss.

Tatsächlich sind beide Formen der Bedrohung eng miteinander verwoben. In einer Gesellschaft, in der verbale Gewalt und Diskriminierung toleriert werden, wächst auch das Risiko für physische Gewalt. Hass, der online verbreitet wird, kann sich leicht in der realen Welt manifestieren. Menschen, die im Netz angegriffen werden, sind häufig auch offline Zielscheiben für weitere Übergriffe. Die Aufgabe des BKA ist es, die Menschenwürde zu schützen – und das bedeutet, dass sowohl physische als auch psychische Gewalt gleichermaßen bekämpft werden müssen.

Ein Blick auf die Reaktionen im Netz zeigt, wie tief das Unverständnis für den Ernst von Bodyshaming verwurzelt ist. Kommentare wie „Sollte das BKA nicht eher Islamisten beobachten…. aber für Ricarda opfert man ja gerne wertvolle Ermittlungskräfte“ oder „Hat Moppelchen ‚mimimi‘ gemacht, oder?“ entlarven eine Haltung, die nicht nur das Thema verharmlost, sondern auch die Wichtigkeit des Schutzes vor psychischer Gewalt infrage stellt. Diese Aussagen suggerieren, dass die Verteidigung der Menschenwürde weniger wichtig sei, wenn es um „nur“ verbale Angriffe geht – ein gefährlicher Trugschluss in einer Zeit, in der digitale Gewalt immer häufiger und schädlicher wird.

Besonders problematisch wird es, wenn einige Kommentare den Fall Ricarda Lang mit einem völlig anderen, tragischen Ereignis wie dem Terroranschlag in Solingen in Verbindung bringen. Aussagen wie „Haha, jemand hat die dicke Ricarda dick genannt und jetzt ermittelt das BKA“ und die gleichzeitige Forderung, das BKA solle sich doch besser auf Terrorismusbekämpfung konzentrieren, lenken von der eigentlichen Problematik ab und schaffen eine falsche Dichotomie.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Beide Formen der Bedrohung – physische Gewalt, wie sie in Solingen stattfand, und psychische Gewalt, wie sie im Fall von Bodyshaming auftritt – sind ernstzunehmende Herausforderungen, die beide die volle Aufmerksamkeit der zuständigen Behörden erfordern. Diese Vermischung zeigt, wie dringend es ist, das Bewusstsein für die unterschiedlichen Arten von Gewalt zu schärfen und klarzustellen, dass jede Form der Verletzung der Menschenwürde, ob online oder offline, konsequent verfolgt werden muss.

Ricarda Langs Einsatz gegen digitalen Hass

Ricarda Lang hat den Hass, der ihr entgegenschlägt, nicht stillschweigend hingenommen. Stattdessen hat sie den Mut, sich öffentlich dagegen zu wehren und auf die schädlichen Auswirkungen von Bodyshaming aufmerksam zu machen. Ihre Kampagnen gegen digitale Gewalt und ihre offenen Worte haben sie zu einer wichtigen Stimme im Kampf gegen diese Form von Diskriminierung gemacht. Doch ihr Engagement ist nicht nur ein persönlicher Kampf – es ist ein Einsatz für den Schutz der Menschenwürde, der uns alle betrifft.

Einige Stimmen, die sich darüber lustig machen, dass das BKA Ermittlungen wegen Beleidigungen gegen Ricarda Lang aufnimmt, scheinen die Dimension dieses Problems nicht vollständig zu erfassen.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die tatsächlichen rechtlichen Konsequenzen in diesem Fall von vielen Faktoren abhängen, einschließlich der Bereitschaft internationaler Plattformen zur Kooperation und den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften. In Anbetracht der unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Deutschland und den USA bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Schritte tatsächlich durchsetzbar sind.

Es geht nicht nur um sie als Person, sondern um ein gesellschaftliches Phänomen, das dringend bekämpft werden muss. Wenn wir akzeptieren, dass Menschen aufgrund ihres Aussehens beleidigt und diskriminiert werden, öffnen wir der Verrohung der Gesellschaft Tür und Tor. Das BKA zeigt mit seinem Vorgehen, dass diese Verrohung nicht geduldet wird – und das ist ein starkes und notwendiges Signal.

Ist die Kritik an Ricarda Langs Gewicht wirklich eine Straftat?

Viele Menschen sind erstaunt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) ausgerechnet wegen Beleidigungen auf Basis des Körpergewichts einer Politikerin eine internationale Anfrage stellt. Diese Reaktion wirft die grundlegende Frage auf: Wo verläuft die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und strafbarer Beleidigung? In Deutschland genießt die „Ehre“ von Personen des öffentlichen Lebens besonderen Schutz, insbesondere dann, wenn diese in ihrer Menschenwürde angegriffen werden. Das Gesetz stellt klar, dass auch Politiker nicht ungestraft verbal angegriffen werden dürfen, vor allem wenn diese Angriffe gezielt darauf abzielen, die Würde und das Ansehen einer Person zu zerstören.

Wenn das BKA in diesem Fall handelt, dann deshalb, weil die Beleidigungen weit über das hinausgehen, was als freie Meinungsäußerung gelten kann. Die gezielten Angriffe auf das Aussehen von Ricarda Lang sind nicht nur geschmacklos, sondern sie stellen eine Form der Diskriminierung dar, die im deutschen Recht als strafbar eingestuft wird. Das BKA setzt mit seiner Anfrage an die US-Plattform „Gab“ ein klares Zeichen: Auch im digitalen Raum sollen Menschenrechte verteidigt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rechtslage in den USA anders ist und „Gab“ möglicherweise nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist, da solche Äußerungen dort durch den First Amendment geschützt sein könnten. Dies zeigt die Herausforderungen auf, denen sich die deutsche Justiz gegenübersehen könnte, wenn sie versucht, internationale Schritte zur Strafverfolgung zu unternehmen.

Rechtslage und Präzedenzfälle: Warum das BKA hier handeln muss

In Deutschland sind Beleidigungen nicht einfach eine Frage der Etikette, sondern können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders bei Personen des öffentlichen Lebens, wie Ricarda Lang, steht die Ehre unter besonderem Schutz. Das BKA greift in diesem Fall auf klare rechtliche Grundlagen zurück, die das Persönlichkeitsrecht schützen – auch im digitalen Raum. Es ist nicht das erste Mal, dass Ermittlungen wegen online verbreiteter Hassrede geführt werden. Präzedenzfälle zeigen, dass solche Maßnahmen notwendig sind, um die Eskalation verbaler Gewalt zu verhindern und klare Grenzen aufzuzeigen.

Rechtliche Hintergründe und internationale Dimensionen

Die Maßnahmen, die das Bundeskriminalamt (BKA) im Fall der Beleidigungen gegen Ricarda Lang ergreift, sind rechtlich fundiert und spiegeln die Ernsthaftigkeit wider, mit der solche Delikte in Deutschland verfolgt werden.

Beleidigung und Volksverhetzung im deutschen Strafrecht

In Deutschland ist die Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Dieser Paragraph schützt die Ehre einer Person, sowohl im realen als auch im digitalen Raum. Besonders bei öffentlichen Personen, wie Politiker, wird die Beleidigung streng geahndet, wenn sie die Menschenwürde verletzt. Ebenso können Inhalte, die rassistische oder sexistische Botschaften verbreiten, unter den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB fallen. Dies gilt insbesondere, wenn solche Inhalte geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.

Internationale Rechtshilfe und Zusammenarbeit

Da die Plattform „Gab“ in den USA ansässig ist, erfordert die Verfolgung solcher Fälle internationale Kooperation. Hier greift das „Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität“, das die Staaten zur Zusammenarbeit bei der Verfolgung internetbasierter Straftaten verpflichtet. Dieses Abkommen bildet die Grundlage dafür, dass das BKA international tätig wird, um die Herausgabe von Nutzerdaten zu erwirken und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Grenzen der Meinungsfreiheit und Schutz der Menschenwürde

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit in Deutschland, jedoch nicht uneingeschränkt. Diese Freiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden, insbesondere durch Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung. Die Maßnahmen des BKA stehen somit im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die darauf abzielen, den Schutz der Menschenwürde sicherzustellen.

Verantwortung der Plattformen und NetzDG

Plattformen wie „Gab“ unterliegen auch dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das sie verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder. Dieses Gesetz unterstreicht die Verantwortung der Plattformen, in einem rechtskonformen Rahmen zu agieren und Hassrede nicht zu tolerieren.

Datenschutz und Strafverfolgung

Die Herausgabe von Nutzerdaten durch Plattformen wie „Gab“ ist an strenge rechtliche Vorgaben gebunden. Hier steht eine Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Notwendigkeit zur Strafverfolgung im Mittelpunkt. Diese Frage gewinnt im internationalen Kontext besondere Bedeutung, da unterschiedliche Datenschutzbestimmungen der beteiligten Länder berücksichtigt werden müssen.

Andrew Torba, der CEO und Gründer von Gab, betont in einer Mitteilung an die Gab-Community sein unerschütterliches Engagement für die freie Meinungsäußerung und den Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer. Seine Antwort auf die Anfrage der deutschen Regierung zur Herausgabe von Nutzerdaten ist eine klare Absage. Hier sind die wichtigsten rechtlichen und ethischen Punkte aus seiner Mitteilung zusammengefasst:

  • First Amendment und Schutz der Meinungsäußerung in den USA
    Torba macht deutlich, dass der Kommentar, den die deutsche Regierung als beleidigend empfindet, nach US-amerikanischem Recht durch den First Amendment geschützt ist. In den USA genießt die Meinungsfreiheit einen sehr hohen Stellenwert, selbst wenn diese Meinungen als beleidigend oder kontrovers angesehen werden. Dies bedeutet, dass die Aussage, die in Deutschland als strafbar angesehen wird, in den USA als legitime Meinungsäußerung gilt.
  • Ablehnung der Datenanfrage durch Gab
    Gab hat die Anfrage der deutschen Regierung mit der Begründung abgelehnt, dass die Äußerungen des Nutzers nach US-Recht geschützt sind und die Plattform die Privatsphäre ihrer Nutzer nicht zugunsten einer ausländischen Regierung kompromittieren wird. Torba unterstreicht, dass Gab seine Verpflichtung zur Verteidigung der Bürgerrechte seiner Nutzer sehr ernst nimmt und nicht bereit ist, diesen Grundsatz aufzugeben.
  • Kosten der Rechtsverteidigung
    Torba erwähnt, dass Gab erhebliche Ressourcen in Anwaltskosten investiert, um die Rechte seiner Nutzer gegenüber Regierungen und Institutionen zu verteidigen, die versuchen, diese Freiheiten einzuschränken. Diese Kosten verdeutlichen den Preis, den Gab bereit ist zu zahlen, um die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.
  • Prinzipientreue trotz äußerem Druck
    Torba betont, dass Gab trotz äußerem Druck standhaft bleiben wird und weiterhin die Privatsphäre und die Bürgerrechte seiner Nutzer priorisieren wird. Er ist sich bewusst, dass diese Haltung nicht immer populär ist, aber er bleibt überzeugt, dass ein freies und offenes Internet unerlässlich für den Austausch vielfältiger Ideen und Perspektiven ist.

Torbas Stellungnahme zeigt klar die Grenzen auf, die internationalen Behörden bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche begegnen können, insbesondere wenn sie gegen Grundrechte wie die Meinungsfreiheit in den USA verstoßen. Die Weigerung von Gab, die Daten herauszugeben, ist rechtlich fundiert und steht im Einklang mit den US-amerikanischen Gesetzen zum Schutz der Meinungsfreiheit und der Privatsphäre. Dies unterstreicht die Komplexität internationaler Strafverfolgung in einer vernetzten Welt, in der unterschiedliche Rechtssysteme aufeinandertreffen.

Digitale Verantwortung: Plattformen in der Pflicht

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rolle der digitalen Plattformen selbst. Soziale Netzwerke wie „Gab“ tragen eine erhebliche Mitverantwortung dafür, welche Inhalte auf ihren Seiten verbreitet werden. Sie dürfen sich nicht länger hinter der Fassade der „Neutralität“ verstecken, während ihre Plattformen zum Nährboden für Hass und Diskriminierung werden. Das BKA fordert in diesem Fall Daten von „Gab“ an – ein klarer Hinweis darauf, dass auch internationale Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden müssen, um eine respektvolle und sichere digitale Umgebung zu gewährleisten.

Langfristige Auswirkungen: Was passiert, wenn wir nichts tun?

Wenn Hass und Bodyshaming im digitalen Raum ungehindert bleiben, hat dies weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft. Die Verrohung der Sprache im Netz führt unweigerlich zu einer Verrohung der Umgangsformen im Alltag. Dies schwächt den sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Gesellschaft. Indem das BKA konsequent gegen solche Angriffe vorgeht, wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Menschenwürde zu verteidigen. Wir müssen uns klarmachen: Der Schutz vor verbaler Gewalt im Netz ist nicht nur eine Frage des Anstands, sondern ein unverzichtbarer Baustein für eine funktionierende Demokratie.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit in der digitalen Welt

Bei Mimikama.org setzen wir uns intensiv mit den Herausforderungen und Auswirkungen der digitalen Kommunikation auf unsere Gesellschaft auseinander. Der Fall Ricarda Lang und die Ermittlungen des BKA verdeutlichen einmal mehr, wie schwierig es ist, die Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte zu wahren. Das Internet bietet zweifellos eine Plattform für den freien Austausch von Meinungen, doch es darf keinesfalls als rechtsfreier Raum verstanden werden, in dem Hetze, Beleidigungen und Diskriminierung ohne Konsequenzen bleiben.

Nochmals ist es wichtig zu erwähnen, dass man die Unterschiede zwischen den Rechtssystemen zu berücksichtigen, da die Meinungsfreiheit in den USA durch den First Amendment wesentlich weiter gefasst ist als in Deutschland. Diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen können zu Konflikten führen, wenn internationale Anfragen zur Strafverfolgung gestellt werden.

Für die Gewährleistung eines respektvollen und sicheren digitalen Umfelds ist es unerlässlich, dass nationale und internationale Plattformen ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Tatsache, dass das BKA Daten eines Nutzers von „Gab“ anfordert, um gegen Beleidigungen vorzugehen, zeigt, wie notwendig klare Richtlinien und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit sind. Nur so können wir sicherstellen, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter klar definiert bleiben und der Schutz der Menschenwürde auch online gewährleistet wird. Dieser Fall zeigt: Es braucht mehr als nur Worte – es braucht entschlossenes Handeln, um die Rechte und den Respekt aller Nutzer im Netz zu verteidigen.

Fazit: Der Schutz der Menschenwürde ist keine Frage der Priorität – er ist unerlässlich

Die Diskussion darüber, ob das BKA seine Ressourcen „richtig“ einsetzt, verfehlt das eigentliche Problem. Bodyshaming ist keine Nebensache, sondern eine ernste Form der Diskriminierung, die tiefe psychische Wunden hinterlassen kann. Terrorismusbekämpfung und der Schutz vor verbaler Gewalt im Netz sind beide zentrale Aufgaben für eine sichere und respektvolle Gesellschaft. Es gibt keine „wichtigeren“ oder „weniger wichtigen“ Bedrohungen – jede Form von Gewalt, sei sie physisch oder psychisch, verdient es, mit der gleichen Entschlossenheit bekämpft zu werden.


Ricarda Langs Fall zeigt deutlich, wie notwendig es ist, sich gegen Hass im Netz zu wehren. Das BKA setzt mit seiner Ermittlung ein klares Zeichen: In unserer Gesellschaft gibt es keinen Platz für Hass und Diskriminierung, egal in welcher Form. Bodyshaming ist nicht nur ein persönlicher Angriff, sondern ein Angriff auf die Würde jedes Einzelnen. Es ist an der Zeit, dass wir alle dies genauso ernst nehmen und uns gemeinsam gegen diese Bedrohungen stellen. Der Schutz der Menschenwürde ist kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Grundlage für ein friedliches Zusammenleben – online wie offline.


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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)