Rabatt-Schlachten „Black Friday“ und „Cyber Monday Woche“ Warnung vor Tricks und Gefahren

Autor: Tom Wannenmacher

Achtung Aktions-Alarm! Mit großem Werbe-Tamtam rufen zahlreiche Onlinehändler zum „Black-Friday“- und „Cyber-Monday-Woche“-Shopping.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, damit der Klick auf den Kaufbutton kein Reinfall wird.

Mittlerweile startet die aus den USA herüber geschwappte Schnäppchenhatz zum zehnten Mal hierzulande.

Bis zu 90 Prozent Preisnachlass verspricht die Branche. Los geht´s am Montag, den 21. November mit Höhepunkt am 25. November.

Doch Obacht.

Damit ein Kauf am „Black Friday“ für Käufer nicht zum „Schwarzen Freitag“ wird, sollten dringend einige Tipps und Warnungen der Verbraucherzentrale beherzigt werden.

Sich nicht von aufgeblasenen Rabatten blenden lassen.

Viele der fantastischen Sparpreise beruhen auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP). Tatsächlich kassiert jedoch kaum ein Händler die als Mondpreise in Verruf gekommenen UVP.

Stichproben der Verbraucherzentrale NRW aus den letzten Jahren offenbarten: Durchschnittlich lagen die Preisreduzierungen an solchen Rabatttagen statt versprochener weit über 50 Prozent real nur bei unter 20 Prozent.

Preisvergleich vor dem Kauf.

Besonnene Onlineshopper vergleichen vor dem Kauf die Preise mit der Hilfe von kostenlosen Suchmaschinen. Dabei sollten mindestens zwei eingesetzt werden. Denn, so zeigten Tests der Verbraucherschützer, es gibt nicht die beste Suchmaschine. Erst wenn sich ein Black-Friday-Angebot damit nicht knacken lässt, kann das Drücken des Kauf-Buttons lohnen.

Sich nicht von ablaufenden Bestands-Balken unter Druck setzen lassen.

Dieses beliebte Marketing-Werkzeug setzen Händler gern als Folter-Instrument bei Kunden an. Doch zumeist lässt sich nicht erkennen, wie viele vorhandene Artikel hinter dem Balken stecken: Es können 10, aber genauso gut auch 1000 sein.

Sich nicht von ablaufenden Uhren unter Druck setzen lassen.

Reicht die Zeit für eine Überprüfung des scheinbar attraktiven Deals nicht aus, kann in Ausnahmefällen auch mal auf Verdacht gekauft werden.

Allerdings sollte anschließend die Preisprüfung umgehend erfolgen. Hält der vorgebliche Schnapp der nicht stand, gibt es bei Amazon und vielen anderen Händlern die Möglichkeit, den Kauf zu stornieren – ohne das Kosten anfallen.

Falls die Stornierung bei einem Händler nicht klappen sollte, bleibt der Widerruf.

Dieser ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet. Allerdings kann es sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Vorgaben eines Händlers sollten vor dem Kauf geprüft werden Besonderheiten gibt es bei Amazon zu beachten. Der Branchenprimus nämlich startet seine „Cyber Monday Woche“ schon am 21.November. Prime-Kunden, die 49 Euro für eine Jahres-Mitgliedschaft bezahlt haben, dürfen eine halbe Stunde vor anderen Käufern zugreifen.

Und Vorsicht: Amazon ist seit Jahren im Fokus von Betrügern…

…,die massenhaft Technikartikel zu Traumpreisen einschleusen. Diese Fake-Angebote sollten tunlichst nicht mit Cyber-Offerten verwechselt werden.

Da der Branchenprimus nach Meinung der Verbraucherzentrale unzureichend vor diesen Machenschaften warnt, hier der dringende Rat: Waren nur an der sicheren Amazon-Kasse kaufen und sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken lassen!

Generell gilt: Vor jedem Kauf sollten Bedarf und Qualität des Wunschprodukts abgeklärt sein.

Mit dem Black Friday endet keinesfalls der Prozente-Rummel im Netz. Geshoppt werden sollte deshalb stets unter dem Motto: „Schnäppchenzeit ist immer!“

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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