Zwei Verdächtige wurden am 14. März 2020 wegen der Verbreitung falscher Nachrichten über einen Corona-Krankheitsfall angezeigt.

Das Bundesministerium für Inneres warnt vor strafrechtlichen Konsequenzen für das Verbreiten von Fake-News.

Gegen zwei Tennengauer (Salzburg) im Alter von 33 und 35 Jahren wurde am 13. März 2020 Anzeige wegen der Verbreitung von Falschmeldungen in Bezug auf das Coronavirus erstattet. Die Verdächtigen erstellten und veröffentlichen ein selbst angefertigtes Lichtbild und verbreiteten dieses mit Fake-News über einen Nachrichtendienst. Dieses Bild wurde in kürzester Zeit auch über einen Social Media Kanal veröffentlicht. Kurz nach der Anzeigenerstattung konnten die Tennengauer im Zuge der Ermittlungen als Verdächtige ausgeforscht und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

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Daher: Verbreiten Sie keine Gerüchte – egal ob mündlich oder über andere elektronische Kommunikationsdienste. Das erschwert die Arbeit der Behörden und der beteiligten Einsatzorganisationen und hat strafrechtliche Folgen.

Quellen: Bundesministerium Inneres, Landespolizeidirektion Salzburg
Artikelbild: Foto: ©  LPD Wien/B.Elbe – Abdruck honorarfre

 


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