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Wir von Mimikama hatten es seit Jahresbeginn mit einer enormen Flut an Falschinformationen zu tun, wenn es um das Thema Covid19 ging.

In gewohnter Weise nahmen wir unsere Nutzer gleichsam bei der Hand und führten diese durch den „FakeNews-Dschungel“, was am Ende sehr wichtig war, denn viele Nutzer waren, wie auch wir, mit der neuen Situation überfordert und wollten Informationen zu den verschiedensten Themen haben, die mit dem Coronavirus zu tun haben. Am 27.12.2020 war es nun soweit und dem ersten Menschen wurde, die lang herbeigesehnte Impfung,  verabreicht. Dadurch entstanden jedoch sehr viele neue Fragen.

Gemeinsam mit Markus Golla (Studiengangsleitung bei IMC Fachhochschule Krems sowie Verleger & Journalist bei Pflege Professionell) durften wir von Mimikama, vertreten durch den Gründer Tom Wannenmacher, Herrn Bundesminister Anschober, der sich fachliche Verstärkung durch Frau Priv. Doz. Mag. Dr. Maria Paulke-Korinek, PhD (Bundesministerium für Gesundheit, Leitung Abteilung III/7 (Impfwesen, HIV/AIDS, Tuberkulose)) und Adrian Hinterreither Bakk. (Pressesprecher) geholt hat, interessante und wichtige Fragen zu diesem Thema stellen.

Interview mit BM Rudolf Anschober

v.l.n.r. Markus Golla, Priv. Doz. Mag. Dr. Maria Paulke-Korinek, Bundesminister Rudolf Anschober, Tom Wannenmacher (Fotocredit © Katrin Schützenauer)
v.l.n.r. Markus Golla, Priv. Doz. Mag. Dr. Maria Paulke-Korinek, Bundesminister Rudolf Anschober, Tom Wannenmacher (Fotocredit © Katrin Schützenauer)

Wir von Mimikama waren seit Jahresbeginn im Krisenstab, weil die Flut an zu überprüfenden Meldungen unüberschaubar war. Viele der Meldungen waren Fakenews, die auch zu eventuellen Schäden von Menschen führen (könnten). Gibt es hierzu von Seiten der Regierung eine Idee, wie man dem Herr werden könnte?

Adrian Hinterreither: Wir planen derzeit eine große bundesweite Aufklärungskampagne mit renommierten Expertinnen und Experten im Mittelpunkt, die in Kürze startet. Dabei wird natürlich auch dieses Thema eine wesentliche Rolle spielen. Wir müssen auf jeden Fall ehrlich und transparent kommunizieren, die Vorteile und eventuellen Nachteile klar aufzeigen.

BM Rudolf Anschober: Also keine klassische PR-Kampagne, keine Bewerbung, sondern ehrlich auf den Tisch legen, „Was sind Fakten“, denn ich bin total überzeugt davon, dass Vertrauen nur dann entstehen kann, wenn man ehrlich und glaubwürdig kommuniziert. Da gehört natürlich das Darstellen und Richtigstellen von Mythen und Fakenews wesentlich dazu.

Die Menschen erhalten hier aber oft sehr gefährliche und falsche Informationen. Ist von Seiten des Bundesministeriums etwas geplant? Warum schreiten sie da nicht ein?

BM Rudolf Anschober: Wir haben in Österreich Pressefreiheit und das ist ein wichtiges demokratisches Gut. Aber ich verstehe nicht, warum Menschen Fake-News in Umlauf bringen und damit großen Schaden verursachen.

Wissen Sie schon etwas über die Langzeitschäden der Impfung?

BM Rudolf Anschober: Über Langzeitschäden, das sagt ja schon der Begriff an sich, kann man ja erst auf lange Sicht über Jahre hindurch, manchmal auch Jahrzehnte, 100% gesicherte Daten erarbeiten. Das ist aber nicht nur bei Impfungen so, sondern auch bei jedem Medikament. Aber die Wahrscheinlichkeit wird bei einem Zulassungsverfahren umfassend geprüft und abgewogen und es findet eine strenge „Nutzen-Risiko-Bewertung im Rahmen dieses Prozesses statt. Das Ganze ist bei diesem zugelassenen Impfstoff ganz eindeutig ausgegangen und das ist das Entscheidende und gibt Sicherheit.

Es gab ja schon im Juni die Testung mit ProbandInnen durch die Pharmafirmen. Gibt es hier schon Daten zum Thema Langzeitschäden?

Dr. Paulke-Korinek: Es gab in dieser Testung natürlich Impfreaktionen (leichtes Fieber, Kopfschmerzen, …) unmittelbar nach der Impfung, die aber bei jedem Medikament und Impfung üblich sind. Diese sind spätestens nach einigen Tagen wieder vergangen. Die große Nebenfrage war immer, ob autoimmunologische Geschehnisse auftreten, diese würden im Normalfall nach sechs bis sieben Wochen auftreten. Über diese Zeitspanne sind wir aber schon weit darüber. Wenn es wirklich um seltene Langzeitfolgen geht, braucht es viele Jahre und dies wird bei keinem Medikament bei der Zulassung abgewartet. Da würde man in vielen Fällen der Bevölkerung ein Medikament oder eine Impfung vorenthalten, die eigentlich vor Tod schützt, was absolut nicht vertretbar wäre.

Gibt es zu dem Thema schon Publikationen? Wenn ja haben Sie die alle?

Dr. Paulke-Korinek: Im Moment werden die Phase 3 Studienergebnisse nach und nach veröffentlicht.

Viele Leute würden das gerne nachlesen…

Dr. Paulke-Korinek: Sowohl in der Gebrauchs- als auch in der Fachinformation ist genau aufgelistet, welche Nebenwirkungen mit welcher Häufigkeit registriert wurden.“ Link: www.basg.gv.at

BM Rudolf Anschober: Die Pandemie ist ein Wettlauf mit der Zeit. Da können wir einfach nicht Jahrzehnte warten, damit ich das letzte Promille an Sicherheit auch noch gewinne.

Unser Gesundheitswesen würde weitere Wellen auch nicht mehr durchhalten…

BM Rudolf Anschober: Wir erleben gerade in den Intensivabteilungen der Spitäler eine massive Überbelastung durch schwere Covid-Erkrankungen. Wir konnten gerade noch vermeiden, dass es zu harten Triagen kommt, der Entscheidung von Medizinern, welcher Patient in Lebensgefahr aufgrund der Überlastung der Intensivabteilungen noch behandelt werden kann und welcher nicht. Diese Überlastung lässt sich Wochen durchhalten, aber nicht über Monate. Bald müssen die aufgeschobenen Operationen nachgeholt werden, sonst könnten massive Schäden entstehen.

In vielen Berichten der Zeitungen (Salzburg, Kärnten, NÖ) spricht man von einer Impf-Voraussetzung für eine Berufsberechtigung. Wie sehen Sie das als Bundesminister und wird es das ihrer Meinung nach geben?

BM Rudolf Anschober: Wir als Bundesministerium planen in diese Richtung absolut keine Schritte. Ich persönlich halte diese ganze Diskussion für entbehrlich. Wir sollten uns auf die Dinge konzentrieren, die uns Weiterbringen. Natürlich gibt es die grundsätzliche Möglichkeit, dass der Arbeitgeber einen Impfstatus verlangen kann, wie dies auch bei Masern und Hepatitis der Fall ist, aber wir als Bundesministerium planen hierzu absolut keine weiteren Schritte.

Da schließt auch gleich eine weitere Frage an. Wird es irgendwann eine Impfpflicht in Österreich geben?

BM Rudolf Anschober: Die Bundesregierung ist sich bei manchen Themen nicht 100% einig und es wird viel diskutiert, aber bei diesem Thema gab es eine klare Einigkeit: Keine Impfpflicht in Österreich.

Dies ändert sich auch nicht, wenn es neue gefährlichere Stämme des Virus gibt?

BM Rudolf Anschober: Dies ist nicht geplant und auch nicht mein Bestreben.

Wird man in der Zukunft einen Impfnachweis für‘s Reisen oder für Veranstaltungen brauchen?

BM Rudolf Anschober: Was Veranstaltungen und Reisen betrifft, haben wir nichts in Planung. Was man allerdings nicht ausschließen kann, ist, dass einzelne Fluglinien eine derartige Bestätigung haben wollen bzw. auch international, wird es das eine oder andere Land geben, welches für eine Einreise einen positiven Impfstatus voraussetzt. Es gibt ja schon lange etliche Länder, die eine Impfung gegen verschiedene Erkrankungen voraussetzen. Hier ist als Beispiel anzuführen: Einige afrikanische Länder und Gelbfieber.

Und in die andere Richtung. Wenn Leute nach Österreich wollen, wird es dann eine Impfnachweispflicht geben?

BM Rudolf Anschober: Das ist derzeit nicht in Planung.

Welche Vorerkrankungen schließen eine Impfung aus, gibt es hierzu schon Informationen?

Dr. Paulke-Korinek: Akute Erkrankungen sind aus Prinzip eine Kontraindikation und natürlich ist die Studienlage über Personen mit immunologischen Erkrankungen begrenzt, wo man weiß, dass das Immunsystem beeinträchtigt ist, die man dadurch auch in Impfstudien als ProbandInnen aufnehmen kann, weil einfach auch nicht zu erwarten ist, dass eine Impfantwort gebildet wird. Andere Vorerkrankungen, wie beispielweise Bluthochdruck , Diabetes Mellitus, HIV in einem stabilen Zustand, sind teilweise in den Studien aufgenommen und berücksichtigt worden. Man muss hier also richtig differenzieren, um welche Vorerkrankungen es geht und klar den zu erwartenden Schutz und das Risiko abwägen.

Wird es irgendwann eine Liste geben, wo Erkrankungen Pro/Kontra angeführt sind?

Dr. Paulke-Korinek: Prinzipiell gibt es in der Fachinformation der Impfstoffe eine entsprechende Kontraindikationsliste, des Weiteren auch eine Liste der Impfallergien und wie besprochen, sind akute Erkrankungen im Fokus. Es gibt auch eine Empfehlung des nationalen Impfgremiums, in der auch Anwendungsempfehlungen ausgewiesen sind und dort finden Sie bereits weitere Informationen. Soweit alles im Moment möglich ist, wurden bereits Stellungnahmen publiziert. [Verweis]

Gibt es schon Forschungsergebnisse zur Wirkung?

BM Rudolf Anschober: Was die mRNA Impfstoffe betrifft, so haben wir die derzeitigen Ergebnisse bei einer Verhinderung symptomatischer Covid-Erkrankungen nach der 2. Dosis bei über 90% im Vergleich zum Placebo. Ich finde diese Ergebnisse sehr gut und beachtlich. Da wo wir noch in den nächsten Wochen und Studien zuwarten müssen, ist die Frage der Transmission. D.h. der Eigenschutz ist ein sehr hoher und das ist meiner Meinung nach für den Einzelnen zunächst einmal das Prioritäre. Die Frage der Übertragbarkeit und der Einschränkung der Übertragbarkeit wissen wir noch nicht 100% sicher und müssen hier entsprechend abwarten.

Ich nehme an Sie rechnen damit, dass es auch hier gute Ergebnisse geben wird?

BM Rudolf Anschober: Das ist die erklärte Hoffnung. Das Zentrale jetzt ist der Eigenschutz vor einer schweren Erkrankung, einem Todesfall oder dauerhaften Schäden. Genau deswegen fangen wir bei der Impfung mit denen an, die am vulnerabelsten sind, um dort das Risiko zu minimieren.

Wer haftet bei Impfschäden?

BM Rudolf Anschober: Wenn es in Österreich Impfschäden gibt, da haben wir das Impfschadengesetz mit einer klaren Regelung, hat der Bund Österreich für Entschädigungen auf alle Fälle zu sorgen. Der Vollzug des Impfschadengesetzes ist auch hier bei uns im Bundesministerium angesiedelt. Für den Fall der Fälle werden wir immer seriös darauf schauen und garantieren, dass alles korrekt umgesetzt wird. Wir haben die Situation, dass es immer darum geht, dass empfohlene Impfungen vorliegen, da wurde die Corona Schutzimpfung in die Liste natürlich aufgenommen.

Wenn jetzt der Arbeitgeber eine Impfung für einen Arbeitsplatz voraussieht und es entsteht ein Impfschaden, wer haftet dann? Der Bund oder der Arbeitgeber? Eigentlich hat der Bund mit dieser Verpflichtung ja nichts zu tun, sondern kommt durch die Institution. Gilt das dann weiterhin?

Dr. Paulke-Korinek: Jeder der geimpft wird, egal aus welchem Grund, und aus irgendeinem Grund einen Schaden hat, fällt unter das Impfschadengesetz.

Es ist also egal, wer die Impfung verpflichtend voraussetzt?

Dr. Paulke-Korinek: Früher zum Beispiel wurde im Forst- und Landwirtschaftlichen Bereich die FMSE Impfung empfohlen und viele Arbeitgeber haben dies verpflichtend gesehen. Auch hier wäre ganz klar das Impfschadengesetz zu tragen gekommen, wenn es zu Impfschäden gekommen wäre, egal wer die Verpflichtung ausgesprochen hat.

BM Rudolf Anschober: Ich habe in dieser Zeit als Minister schon viel dazu gelernt und erfahren. Das mit der FSME Impfung ist wieder was Neues für mich.

Muss man sich impfen lassen, wenn man nachweislich Antikörper hat?

Dr. Paulke-Korinek: Wir haben noch keinen Richtwert definieren können. Bestes Bespiel im Gesundheitswesen ist Hepatitis B. Da wissen wir, wenn man einen Wert von 100 hat, existiert ein Schutz und wenn der Wert weniger ist sollte man impfen gehen. Bei Covid19 ist es derzeit einfach so, dass dieser Schutzwert noch nicht definiert ist und selbst wenn wir jetzt Antikörper bestimmen, ob die Erkrankung vor einer Woche, einem Monat oder einem Jahr war und demzufolge kann man auch wirklich ganz klar sagen. Wenn wir einen Antikörpertest haben, egal welchen Wert die Person hat, es sollte keine Relevanz dafür haben, ob man sich impfen lässt oder nicht. Ganz im Gegenteil, ich persönlich glaube, wenn man sich vor der Impfung testen lässt, dass dies eher zur Verunsicherung führt, weil man sich denkt „Brauch ich nun eine Impfung oder brauche ich keine und es gibt aber klare Studiendaten, die zeigen, dass egal ob man positiv oder negativ ist, also egal ob man Antikörper oder nicht besitzt, die Impfung gleich sicher und gleich effektiv ist.

Nur für mich zur Info. Es gibt ja auch Studien, bei denen die positiven Personen die Antikörper nur ganz kurz oder gar nicht hatten und andere Publikationen, bei denen die Antikörper länger nachgewiesen wurden. Gibt es da schon neue Erkenntnisse? Wie kommt es vor allem zu so unterschiedlichen Ergebnissen?

Dr. Paulke-Korinek: Es kommt natürlich auch auf die Testmethoden an. Wir haben das Thema wie es um eine Impfung nach nachgewiesener Sars-CoV-2-infektion aussieht, wirklich lange im Impfgremium diskutiert und sind zur gemeinsam Entscheidung gekommen, dass wir von drei Monaten ausgehen. Das bedeutet aber nicht, wenn ich eine nachgewiesene Infektion, die durch einen PCR Test bestätigt wurde, hatte, dass ich mich erst in drei Monaten impfen lassen soll. Wenn wir aber einen Impfstoffengpass haben, ist es natürlich wichtig, erst die Personen zu impfen, die noch keine Infektion hatten und dadurch wesentlich ungeschützter sind, und bei den anderen die Impfung um bis zu drei Monate aufzuschieben. Ist ausreichend Impfstoff verfügbar, kann ich nach der Quarantäne und sicheren Ausheilung bereits zur Impfung gehen.

Gibt es schon nachweislich Wechselwirkungen mit Medikamenten?

Dr. Paulke-Korinek: Bei immunmodulierenden Therapien bzw. bei Therapien, wo das Immunsystem unterdrückt oder stark eingeschränkt ist, muss man sich das vorher gut überlegen. Bei Biologika (Krebstherapie, Behandlung von rheumatischen Autoimmunerkrankung, Hormon- und Hepatitis-Therapeutika) und absolut neuartigen Medikamenten muss auf jeden Fall mit dem behandelten Arzt Rücksprache gehalten werden. In Bezug auf Impfungen gibt es Studien, bei denen Menschen 14 Tage vor der Covid19 Impfung bzw. 14 Tage danach eine Influenzaimpfung erhalten haben, die aufzeigen, dass hier alles in Ordnung ist. Hier haben wir bereits eine Empfehlung ausgesprochen.

BM Rudolf Anschober: Soweit ich informiert bin, sollte der Mindestabstand zwei Wochen sein.

Gibt es schon neue Forschungsergebnisse zu Nebenwirkungen? Viele Menschen haben Angst vor Hirnblutungen, Schlaganfällen, Herzinfarkten oder anderen Notfällen.

BM Rudolf Anschober: Wir sprechen hier bei den Nebenwirkungen nicht über schwere Folgewirkungen, sondern über leichte Reaktionen. Da geht es um Rötungen, Schmerz am Einsticharm oder leichtes Fieber. Diese Phänomene halten meist ein bis zwei Tage an. Dies sehen wir bisher nicht als alarmierend an, ganz im Gegenteil, es ist ja ein Hinweis darauf, dass hier eine Reaktion vorhanden ist. Der mRNA Impfung ist ja auch sehr gut und reaktogener Impfstoff, das ist positiv.

Wenn Leute nicht auf die COVID-19-Impfung ansprechen, etwa wie wir dies von der Hepatitis B-Impfung kennen, hat dies irgendeine Konsequenz?

Dr. Paulke-Korinek: Die Antikörper nach einer Impfung werden nicht routinemäßig überprüft. Wer entsprechend der Empfehlung zweimal im entsprechenden Abstand geimpft wurde und das mit dem Impfpass nachweisen kann, gilt als geimpft. In den publizierten Ergebnissen der Zulassungsstudien der mRNA-Impfstoffe betrug die Wirksamkeit in der Verhinderung symptomatischer COVID-19-Erkrankungen nach der zweiten Dosis über 90% im Vergleich zu Placebo.

Wie wird die Impfung finanziert?

BM Rudolf Anschober: Wir haben ein Budget von 200 Millionen Euro für die Impfstoffe und alles was dazugehört und gehen davon aus, dass wir nochmals 200 Millionen für die gesamte Infrastruktur, Logistik, etc. benötigen werden. Das ist natürlich alles Steuergeld das der Bund zur Verfügung stellt,  es ist aber ein Bruchteil dessen, was eine Woche Lockdown kostet.

Und wo haben Sie vor, als Regierung das einzusparen?

BM Rudolf Anschober: Das ist keine Frage bei der Impfung, sondern eine generelle Frage. Die Covid19 Krise hat uns mittlerweile dutzende Milliarden Euro gekostet, also von daher ist die Schutzimpfung ein absolut kleiner Bruchteil und meiner Meinung nach extrem gut investiert. Wobei ich sowieso der Meinung bin, dass jeder investierte Euro ins Gesundheitswesen ein gut investierter Euro ist. Das hat uns auch die Krise zusätzlich gezeigt, dass die Länder vergleichsweise besser durchkommen, die ein gut qualifiziertes und erhaltenes Gesundheitssystem haben. Dies sollte auch eine der Lehren auf europäischer Ebenen sein.

Wie ist es mit den Kindern und der Impfung? Im Wiener Impfplan findet man Jugendliche erst in der letzten Phase. Soll da die Impfung irgendwann sehr früh angesetzt werden?

BM Rudolf Anschober: Derzeit haben wir im Impfplan nur Personen mit dem Alter 16+. Aber auch da müssen wir uns in den nächsten Monaten ansehen, welche Untersuchungsergebnisse und Rückschlüsse es für jüngere  gibt, ob es hierzu eine Veränderung gibt, aber das ist derzeit die Sicherheitslinie.

Werden alle Nebenwirkungen in den nächsten Monaten zentral erfasst und publiziert?

BM Rudolf Anschober: Das ist total wichtig. Hierzu haben wir auch eine Meldepflicht in Österreich. Wir werden diese elektronische Erfassung ständig beobachten. In Österreich gibt es ja generell die Meldepflicht bei Arzneimittelnebenwirkungen. Die Meldepflicht gilt ganz breit für Ärztinnen und Ärzten auf der einen Seite, aber auch für geimpfte Personen. Hier kann man über die Informationshotline der AGES agieren und es gibt ein Onlineformular, wo man ganz einfach das ausfüllen könnte. Für uns ist es wichtig, dass dies realisiert wird, deswegen muss es sehr benutzerfreundlich sein. Link:  Nebenwirkungen – BASG

Das setzt aber die Compliance der Geimpften voraus. Wenn mich das nicht interessiert und ich mir nicht die Mühe mach, weil mir die Daten egal sind, bekommen sie ja auch keine Informationen.

BM Rudolf Anschober: Ich glaube die ist vorhanden. Das ist ja im Interesse aller, wenn Nebenwirkungen wahrgenommen werden, diese auch weiterzugeben. Und für uns die Möglichkeit, das zusätzlich zu kontrollieren.

Wenn ich eine Woche nach der Impfung Fieber bekomme, muss es ja nicht von der Impfung sein und ich melde dies in die Datenbank ein, ist es ja ein BIAS. Oder wie ist das. Kommt dann jemand zu mir nach Hause, werde ich kontaktiert oder wie überprüfen sie das dann?

Dr. Paulke-Korinek: Diese Daten, die wir sammeln, fließen in eine europäische Zentraldatenbank ein. Wenn wir gemeinsam beobachten, dass eine Nebenwirkung sehr oft gemeldet wird, also ein hoher Peak bei einem Arzneimittel, dann wird die Behörde sofort aktiv, um genauer nachzusehen, was ist hier passiert. Auf individueller Ebene kommt es natürlich darauf an, was man genau meldet. Was war es für ein Impfstoff, wie war das genau etc.

Wenn ich also Fieber melde und es von wo anders habe. Fließt es in die Datenbank ein und könnte eine Falschmeldung generieren?

Dr. Paulke-Korinek: Das ist natürlich richtig. Eine Kausalität zwischen einer solchen Nebenwirkung und der Impfung ist natürlich immer schwierig. Da geht es dann wirklich um die Häufigkeiten. Bei solchen Daten haben wir natürlich keine Hintergrundinzidenzen. Da gibt es das berühmte Beispiel von Prof. Kunze: Eine Gruppe wurde FSME geimpft und die andere Kontrollgruppe nicht. In der nichtgeimpften Gruppe war die Nebenwirkung Kopfschmerz wesentlich häufiger als in der geimpften Gruppe. Da hätte man auch nicht sagen können: FSME Impfungen schützen vor Kopfschmerzen.

Wie sieht es mit Schwangerschaft/Kinderwunsch und der Impfung aus? Hier wird in den sozialen Medien immer mit Contergan verglichen, obwohl dies ja keine Impfung ist.

BM Rudolf Anschober: Empfehlenswert ist es mit Sicherheit, wenn es einen Kinderwunsch gibt, die Impfung, um einiges vor der Schwangerschaft durchzuführen. Dies geht natürlich nur wenn man es planen kann. Impfung während der Schwangerschaft , ist auf jeden Fall mit der/m betreuenden ÄrztIn abzusprechen. Ich finde es überhaupt, wenn man sehr unsicher ist, egal um welches Thema es geht, sollte man den Arzt des Vertrauens aufsuchen, um dies zu besprechen.

Dr. Paulke-Korinek: In den Studien werden schwangere Frauen natürlich immer ausgeschlossen. Das würde auch keine Ethikkommission erlauben. Damit haben wir auch keine Studiendaten. Man kann derzeit maximal aus den Tierexperimenten Rückschlüsse ziehen, dass es keine direkte oder indirekte Hinweise auf Fehlbildungen bei den Nachkommen gibt. Auch nicht in Bezug auf die Reproduktion.

Auch nicht, dass es durch die Impfung zu einer Sterilität der Frau kommt?

Dr. Paulke-Korinek: Es gibt bei den tierexperimentellen Studien keinen diesbezüglichen Hinweis.

Das schließt es aber beim Menschen nicht 100% aus?

Dr. Paulke-Korinek: Naja, es handelt sich um einen RNA Impfstoff, der gar nichts mit dem Zellkern und der DNA zu tun hat. Es wäre also auch vom physiologischen Mechanismus her sehr schwer erklärbar, wie das überhaupt funktionieren könnte.

Was passiert, wenn sich eine Person impfen lässt und ein wenig später (oder zwischen den beiden Impfungen) sich mit Covid19 infiziert? Ändert dies etwas eventuell am Verlauf?

Dr. Paulke-Korinek: Es ist noch nicht sicher, aber die derzeitigen Daten weisen darauf hin, dass ab dem 7. Tag nach der Impfung ein gewisser Teilschutz möglich ist, bis die 2. Impfung verabreicht wird. Dies könnte jedenfalls bedeuten, dass der Verlauf der Erkrankung abgeschwächt wird. Natürlich würde ich jedoch nicht empfehlen, dies auszuprobieren. Um dies mit Sicherheit sagen zu können, brauchen wir mehr Daten. Eine mögliche Infektion oder Erkrankung wird durch die Impfung nicht schwerer verlaufen. Kommt es in Ausnahmefällen trotz Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung, so verläuft diese deutlich milder und werden Komplikationen und Todesfälle vermieden. Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken müssen jedenfalls so lange aufrechterhalten werden, bis ausreichend viele Menschen geimpft sind.

Wie kommt es, dass der Impfstoff so schnell vorhanden war? Sonst braucht das doch immer ein Jahrzehnt.

BM Rudolf Anschober: Erstens hat man hier bereits auf viele Forschungsergebnisse zurückgreifen können. Die RNA-Technologie ist ja bereits seit 20 Jahren in der Forschung. Jetzt wo der dringende Bedarf da war, wurde Stück für Stück auf bestehende Erkenntnisse zurückgegriffen. Zweitens war auf einmal weltweit Geld keine Hürde, in Bezug auf Forschungstätigkeiten, aber auch für mehr Personal bei den Zulassungsprozessen. Drittens hat Europa das administrative Zulassungsverfahren kurzzeitig geändert. Es wurde sehr viel Geld in die Hand genommen, um Personen einzustellen und um den Ablauf der Zulassungsverfahren zu optimieren. Während man früher Schritt für Schritt nacheinander absolviert werden musste und man durch die Administration oft ewig (in jedem einzelnen Schritt) wartete, gingen nun diese Sachen schnell und parallel. Damit wurden Jahre der administrativen Wartezeiten optimiert, vor allem durch bessere personelle Ausstattung und die gleichzeitige Überprüfung einzelner Kontrollschritte.

Wir bedanken uns für die Zeit, die uns Herr Bundesminister Anschober, Dr. Paulke-Korinek und Herr Hinterreither zur Verfügung gestellt hat. Wir durften erleben, dass sich das Bundesministerium für die Fragen aus der Pflege sowie zum Thema Fakenews viel Zeit genommen hat.

Fotografien: Mag.a Katrin Schützenauer


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