Die vermeintliche Plünderung der Rentenkasse. Hier liegt eine gezielte Irreführung vor.

Auch wenn die Finanzierung der Renten umstritten und schwierig ist, ist die Rentenkasse bisher nicht insolvent.

Die Behauptung

Die Rentenkasse sei insolvent, weil Politiker der CDU und SPD 900 Milliarden für andere Zwecke entnommen hätten.

Aufgestellt von: Social Media

Falsch

Falsch. Zwar gibt die Deutsche Rentenversicherung seit Jahrzehnten hohe Summen für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus. Diese Zahlungen fließen jedoch nicht in andere Politikbereiche, sondern dienen sozialen Ausgleichszwecken, beispielsweise für Mütterrenten oder Renten für politisch Verfolgte in der DDR. Die Summe von 900 Milliarden Euro ergibt sich aus einer langfristigen Gesamtsumme über mehr als 60 Jahre und wurde nie von einer aktuellen Regierung zweckentfremdet entnommen.

Kurze Faktenübersicht:

  • Versicherungsfremde Leistungen sorgen seit Jahrzehnten für politische Diskussionen.
  • Die Rentenversicherung ist nicht insolvent, sondern aktuell zahlungsfähig und erfüllt ihre gesetzlichen Aufgaben.
  • Die genannten 900 Milliarden Euro sind eine langfristige Schätzung kumulierter Ausgaben seit 1957 und nicht aktuelle Entnahmen.
  • Fremdleistungen fließen in soziale Rentenansprüche, zum Beispiel Mütterrenten oder Wiedergutmachung, und nicht in „andere Zwecke“.
  • Ein Drittel dieser Leistungen wird aus Beiträgen finanziert, der Rest überwiegend aus Steuern, was nicht illegal oder heimlich ist.

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Die 900-Milliarden-Behauptung: So wird aus Statistik eine Lüge gemacht.

Ein in den sozialen Netzwerken verbreitetes Sharepic, das unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) zeigt, behauptet:

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„RENTENKASSE INSOLVENT! Weil CDU und SPD 900 Milliarden für andere Zwecke entnommen haben!”

Screenshot der fraglichen Behauptung in Social Media
Screenshot der fraglichen Behauptung in Social Media

Diese Behauptung ist nicht nur faktisch falsch, sondern auch gezielt irreführend. Sie bedient sich einer altbekannten Zahl aus dem Bereich der „versicherungsfremden Leistungen“, verzerrt aber deren Kontext.

Ursprung dieser Zahl ist die Schätzung eines Rentenexperten, der die Gesamtkosten aller nicht beitragsgedeckten Leistungen von 1957 bis 2020 auf etwa 900 Milliarden Euro bezifferte. Es handelt sich also um eine historische Gesamtsumme über mehr als sechs Jahrzehnte und nicht um eine aktuelle Maßnahme einer Regierung. Diese Zahl als „Entnahme“ für „andere Zwecke“ darzustellen, ist eine bewusste Verdrehung der Tatsachen.

Der Begriff „versicherungsfremde Leistungen” ist technischer Natur und beschreibt Zahlungen der Rentenversicherung, die nicht auf Beitragszahlungen beruhen, sondern aus sozialen oder politischen Gründen gesetzlich angeordnet wurden. Die Behauptung, diese Mittel würden für andere, nicht rentenzugehörige Zwecke missbraucht, ist nicht nur falsch, sondern schürt auch Misstrauen gegenüber dem sozialen Sicherungssystem in Deutschland.

Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Mütterrente: Frauen, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, erhalten dadurch mehr Rentenpunkte, obwohl sie in dieser Zeit keine Rentenbeiträge gezahlt haben. Auch Renten für politisch Verfolgte des SED-Regimes oder Rentenansprüche aus der Wiedervereinigung gehören dazu. Keine dieser Zahlungen hat etwas mit einer „zweckfremden“ Nutzung zu tun – es handelt sich um gesetzlich definierte Rentenansprüche.

Was sind versicherungsfremde Leistungen und wozu dienen sie?

Die Deutsche Rentenversicherung selbst bezeichnet sie als „nicht beitragsgedeckte Leistungen“. Damit sind Rentenzahlungen gemeint, für die keine (oder nicht ausreichende) Beitragszahlungen erfolgt sind. Diese Leistungen entstehen aus politischen oder sozialen Gründen, etwa zur Förderung von Familien, zur Wiedergutmachung historischer Ungerechtigkeiten oder zum Ausgleich von Härten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung (Mütterrente),
  • Rentenleistungen für berufliche Ausbildung
  • Frührenten wegen Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.
  • Rentenansprüche für Vertriebene, Kriegsversehrte oder Kriegsgefangene.
  • Rentenansprüche für politisch Verfolgte in der DDR.
  • Auffüllbeträge für DDR-Renten

All diese Leistungen erfüllen eine gesamtstaatliche Funktion: Sie sichern bestimmte Bevölkerungsgruppen sozial ab, die sonst durch das Raster fallen würden. Es handelt sich hierbei nicht um willkürliche Ausgaben, sondern um gesetzlich geregelte Maßnahmen des sozialen Ausgleichs. Ein Staat, der sich zu sozialer Gerechtigkeit bekennt, kommt ohne diese Leistungen nicht aus.

Die Finanzierung erfolgt dabei nicht ausschließlich über die Beitragszahler: Ein erheblicher Teil wird über den Bundeszuschuss aus Steuermitteln gedeckt. Im Jahr 2020 betrugen die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen laut Schätzungen der Rentenversicherung 112,4 Milliarden Euro, der Bundeszuschuss lag bei 75,3 Milliarden Euro. Der verbleibende Restbetrag wurde aus Beitragsmitteln finanziert. Das ist zwar politisch umstritten, jedoch weder rechtswidrig noch versteckt.

Warum die 900-Milliarden-Lüge gefährlich ist

Die Behauptung, die Rentenkasse sei durch eine Art Plünderung um 900 Milliarden Euro erleichtert worden, suggeriert ein Szenario der bewussten Sabotage durch die Politik. Diese Form der Desinformation zielt darauf ab, Misstrauen zu säen – gegen die Regierung, gegen das Rentensystem und gegen den sozialen Ausgleich.

Wer solche Zahlen ohne Kontext verbreitet, verfolgt ein klares Ziel: die Diskreditierung des Sozialstaates. Besonders problematisch ist dabei die Unterstellung, Rentenansprüche würden ins Ausland, an unberechtigte Personen oder gar in private Taschen fließen. Das ist nicht nur falsch, sondern zielt auch auf Ressentiments und soziale Spaltung ab.

Ein weiterer Punkt: Die Rentenversicherung ist – entgegen der Behauptung – keineswegs insolvent. Bereits im November 2024 stellte Alexander Gunkel, der damalige Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, klar: „Die DRV steht nicht vor dem Kollaps.“ Zwar gebe es langfristige Finanzierungsfragen, insbesondere durch den demografischen Wandel, aktuell sei jedoch die Leistungsfähigkeit gesichert. Auch das Bundesverfassungsgericht und das Bundessozialgericht haben in früheren Urteilen die Rechtmäßigkeit versicherungsfremder Leistungen bestätigt.

Es ist also nicht nur sachlich falsch, sondern auch demokratiegefährdend, wenn behauptet wird, das Rentensystem sei von Politikern „ausgeräumt“ worden.

Die Haltung von Gerichten und Experten zu Fremdleistungen

Die rechtliche Bewertung versicherungsfremder Leistungen ist eindeutig. Bereits im Jahr 1999 entschied das Bundessozialgericht, dass solche Leistungen rechtlich zulässig sind, sofern sie sozialen Zwecken dienen. Die Bundesregierung darf die gesetzliche Rentenversicherung demnach mit Aufgaben betrauen, die über die eigentliche Beitragsversicherung hinausgehen, sofern sie einem legitimen sozialen Ziel dienen.

Auch eine im Dezember 1999 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde abgewiesen. Damit ist klar: Der Gesetzgeber darf bestimmen, dass bestimmte Personengruppen Rentenleistungen erhalten, auch wenn diese keine Beiträge eingezahlt haben, sofern dafür Steuermittel oder anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.

Kritik gibt es dennoch, vor allem vom Bundesrechnungshof. Dieser mahnt seit Jahren mehr Transparenz an. Denn bislang ist nicht eindeutig festgelegt, welche Leistungen tatsächlich als versicherungsfremd gelten. Auch genaue Zahlen fehlen häufig. So berichtete der Rechnungshof beispielsweise, dass allein die unterschiedliche Bewertung von Wiedervereinigungsrenten und Hinterbliebenenrenten zu einem Unterschied in Milliardenhöhe führen kann, der jedoch mangels Datengrundlage kaum exakt bezifferbar ist.

Umso problematischer ist es, wenn Akteure in den sozialen Medien mit aus dem Kontext gerissenen Zahlen operieren, um Misstrauen zu schüren. Die Diskussion über die Finanzierung der Rentenversicherung ist legitim, aber sie muss auf Fakten beruhen.

FAQ: Was du über Renten und Fremdleistungen wissen solltest

Ist die Rentenkasse wirklich insolvent?

Nein, denn die Deutsche Rentenversicherung ist weiterhin zahlungsfähig. Zwar bestehen langfristige Herausforderungen, aber aktuell gibt es keinen Grund, von einem drohenden Kollaps zu sprechen. Das wird auch von der DRV selbst regelmäßig betont.

Wurden 900 Milliarden Euro für andere Zwecke entnommen?

Nein, diese Summe ist eine Gesamtschätzung versicherungsfremder Leistungen seit 1957 und wurde weder aktuell noch von einzelnen Regierungen entnommen oder zweckentfremdet. Die Darstellung als aktuelle Entnahme ist falsch.

Was sind versicherungsfremde Leistungen konkret?

Dazu zählen Rentenzahlungen, für die keine oder unvollständige Beiträge gezahlt wurden, wie beispielsweise Mütterrenten, Frührenten, Kriegsfolgelasten oder Renten für politisch Verfolgte. Sie dienen sozialen Ausgleichszielen und sind gesetzlich verankert.

Wer zahlt die versicherungsfremden Leistungen?

Ein Teil wird über den Bundeszuschuss aus Steuermitteln finanziert, ein anderer Teil aus Beiträgen der Versicherten. Letzteres ist umstritten, aber rechtlich zulässig.

Warum ist die Darstellung im Sharepic gefährlich?

Weil sie Misstrauen gegenüber dem Rentensystem schürt, Fakten verdreht und soziale Spaltung fördert. Sie dient nicht der Aufklärung, sondern der Polarisierung – und das auf Kosten des Vertrauens in den Sozialstaat.

Die Rentenlüge mit System: Wer sie verbreitet, will Misstrauen säen.

Die Debatte über versicherungsfremde Leistungen ist legitim. Wer jedoch behauptet, Politiker hätten 900 Milliarden Euro „gestohlen“ oder „für andere Zwecke entnommen“, betreibt keine Aufklärung, sondern Desinformation. Das Rentensystem braucht Transparenz, Debatten und Reformen, aber keine populistischen Lügen.

Die Realität ist: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt weiterhin zuverlässig. Ja, es gibt gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die sie mitträgt. Und ja, darüber muss gesprochen werden – aber faktenbasiert. Wer das Gegenteil behauptet, gefährdet die soziale Stabilität. Wer Fremdleistungen als „Raubzug“ darstellt, verharmlost gezielte Sozialpolitik.

Lass dich nicht täuschen: Diese Behauptung ist brandgefährlich.

Quelle: DPA

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