Nie mehr wichtige Faktenchecks verpassen!
Melden Sie sich für unseren WhatsApp-Channel, die Smartphone-App (für iOS und Android) oder unseren Newsletter an und erhalten Sie alle Faktenchecks und Updates sofort. Einfach anmelden, immer einen Schritt voraus!


Ein Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook im Zusammenhang mit den neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen eröffnet. Was das bedeutet!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat ein Verfahren gegen die Facebook Ireland Ltd. eröffnet, das darauf abzielt, eine sofort vollziehbare Anordnung mit dem Inhalt auszusprechen, keine Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu eigenen Zwecken zu verarbeiten. Facebook wird zunächst im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Hintergrund sind die aktualisierten Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, mit denen die Nutzer seit Anfang des Jahres konfrontiert werden. Diese werden aufgefordert, den neuen Bestimmungen bis spätestens Mitte Mai zuzustimmen. Andernfalls können sie WhatsApp nicht mehr nutzen. Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen. Auch Facebooks Datenschutzrichtlinie selbst sieht eine allgemeine unternehmensübergreifende Nutzung und Auswertung von Daten verbundener Unternehmen vor. Der HmbBfDI befürchtet, dass WhatsApp mit den neuen Bestimmungen neben den bereits bestehenden Austauschmöglichkeiten mit Facebook für die Bereiche Produktverbesserung, Analyse, Network/Security künftig weitere für Marketingzwecke und Direktwerbung schafft.

Dringlichkeitsverfahren durch HmbBfDI

Der HmbBfDI ist in Deutschland für Facebook zuständig, da die deutsche Niederlassung von Facebook ihren Sitz in Hamburg hat. Er kann daher unter außergewöhnlichen Umständen, die er hier gegeben sieht, auf Grundlage von Art. 66 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Verfahren auch gegen Facebook in Irland eröffnen, um die Rechte und Freiheiten deutscher Nutzer zu schützen. Entsprechende Maßnahmen sind auf drei Monate begrenzt, können aber durch einen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) verlängert oder ergänzt werden.

Die Thematik der Weitergabe von WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook stellt sich erneut. Bereits vor viereinhalb Jahren hat der HmbBfDI eine Anordnung gegen Facebook erlassen, die einen solchen Massendatenabgleich untersagte. Nachdem Facebook dagegen gerichtlich vorging, wurde die Anordnung durch zwei Instanzen bestätigt.

Hierzu Johannes Caspar: „WhatsApp wird in Deutschland mittlerweile von fast 60 Millionen Menschen genutzt und ist die mit Abstand meistgenutzte Social Media-Anwendung noch vor Facebook. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass die hohe Zahl der Nutzer, die den Dienst für viele Menschen attraktiv macht, nicht zu einer missbräuchlichen Ausnutzung der Datenmacht führt. Leider ist es bislang zu keiner uns bekannten aufsichtsbehördlichen Überprüfung der tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge zwischen WhatsApp und Facebook gekommen. Derzeit besteht Grund zu der Annahme, dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen. Um gegebenenfalls einen rechtswidrigen massenhaften Datenaustausch zu verhindern und einen unzulässigen Einwilligungsdruck auf Millionen von Menschen zu beenden, ist nun ein förmliches Verwaltungsverfahren zum Schutz Betroffener eingeleitet worden.“

Ziel ist es, vor dem 15. Mai zu einer Entscheidung im Dringlichkeitsverfahren zu kommen. Über den Fortgang des Verfahrens wird zeitnah unterrichtet.

Das könnte ebenso interessieren

Chlorhexamed und Antigentests. Chlorhexamed nutzen, um Coronatests zu manipulieren? Warum das eine blöde Idee ist, kannst du hier lesen …

Symbolbild Dringlichkeitsverfahren, Artikelbild von quka / Shutterstock.com

via Datenschutz-Hamburg


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)