Facebook: Und sie machen es wieder („Ein Anwalt hat uns empfohlen, dies zu posten.“)

Autor: Kathrin Helmreich

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Hinweis: Dieser Text kursiert schon lange auf Facebook! / Artikelbild: Twin Design - Shutterstock.com
Hinweis: Dieser Text kursiert schon lange auf Facebook! / Artikelbild: Twin Design - Shutterstock.com

Uff – dieser Text … Immer wieder taucht er in regelmäßigen Abständen auf Facebook auf und immer wieder erhalten wir Anfragen dazu, ob das alles stimmt.

Es geht dabei um diesen Text hier, der im Moment wieder im Umlauf ist:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut. Ein Anwalt hat uns empfohlen, dies zu posten. Gut genug für mich. Die Verletzung der Privatsphäre kann gesetzlich bestraft werden. HINWEIS: Facebook ist jetzt eine öffentliche Einrichtung. Alle Mitglieder müssen eine solche Notiz posten. Wenn Sie eine Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichen, wird stillschweigend davon ausgegangen, dass Sie die Verwendung Ihrer Fotos sowie der Informationen in den Aktualisierungen Ihres Profilstatus zulassen. Ich erkläre hiermit, dass ich meine Erlaubnis nicht gebe.

Kopieren und erneut senden.

Termin morgen !!! Alles, was Sie jemals gepostet haben, wird ab morgen öffentlich. Auch gelöschte Nachrichten oder Fotos sind nicht zulässig.

Ein einfaches Kopieren und Einfügen kostet nichts, besser sicher als leid.

Channel 13 News sprach über die Änderung der Datenschutzerklärung von Facebook.

Ich gebe Facebook oder den mit Facebook verbundenen Personen keine Erlaubnis, meine Bilder, Informationen, Nachrichten oder Beiträge zu verwenden, sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft. Mit dieser Erklärung gebe ich Facebook eine Mitteilung. Es ist strengstens untersagt, auf der Grundlage dieses Profils und / oder seines Inhalts gegen mich weiterzugeben, zu kopieren, zu verbreiten oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen. Der Inhalt dieses Profils ist vertraulich und vertraulich. Die Verletzung der Privatsphäre kann gesetzlich geahndet werden (UCC 1-308-1 308-103 und das Römische Statut).

HINWEIS: Facebook ist jetzt eine öffentliche Einrichtung. Alle Mitglieder müssen eine solche Notiz posten.

Wenn Sie möchten, können Sie diese Version kopieren und einfügen.

Wenn Sie eine Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichen, wird sie die Verwendung Ihrer Fotos sowie die Informationen in den Profilstatusaktualisierungen technisch zulassen.

NICHT TEILEN. Kopieren und einfügen von Ihrer eigenen Seite

Ein kurzer Faktencheck

Die Informationen sind äußerst vage … sehen wir zuerst einmal das nicht vorhandene Datum an.

„Morgen“, doch wohl eher „irgendwann“ in den letzten Jahren herum … denn dieser Humbug war bereits des Öfteren im Umlauf. Ergo, müsste bereits alles von jedem, der damals diese „Erklärung“ NICHT gepostet hat, veröffentlicht worden sein. Und wurde alles veröffentlicht? Nein.

Als Zweites soll das ein Anwalt geraten haben? Welcher denn? Ein anonymer Anwalt, der nicht genannt werden möchte? Äußerst dubios oder äußerst erfunden, um eine Behauptung zu untermauern. Ergo gibt es keine belegten Quellen, wann wer wo was gesagt haben soll.

Wie aber kommt dann ein solcher Text zustande?

Leider wissen wir noch immer nicht genau, was der Text eigentlich aussagen soll.

Er ist jedoch nicht nur auf Deutsch, sondern auch in englischer Sprache unterwegs. Es handelt sich also um keinen aktuellen Text – und somit auch um keine aktuellen Änderungen bei Facebook.

Auch die Widersprüche zu den „UCC 1-308-1 1 308-103 und das Rom-Statut“ sind uns – und Facebook – nicht unbekannt:

Ergebnis:

Es gibt weder eine Frist, noch braucht man einen Widerrufshinweis auf Facebook zu teilen oder neu zu posten.

Dieser Text kann beinahe nach zwei Jahren getrost als Kettenbrief eingestuft werden, der falsche Informationen verbreitet. Denn „morgen“ wird auf gar keinen Fall alles öffentlich gepostet werden!

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