Energiespargeräte: Oft mehr Schein als Sein

Energiespargeräte scheinen attraktiv, doch die Bundesnetzagentur warnt Online-Käufer vor falschen Versprechen. Bereits 353 Angebote wurden gelöscht.

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Autor: Susanne Breuer

Vorsicht beim Kauf von sogenannten Energiespargeräten im Online-Handel. Dazu ruft die Bundesnetzagentur auf. Viele solcher Produkte versprächen oft fälschlicherweise eine massive Senkung der Stromrechnung. Die Behörde hat verschiedene Typen solcher Geräte überprüft und zahlreiche formale Mängel festgestellt.

Viele mangelhafte Artikel bei Energiespargeräten

„Es ist das Gebot der Stunde, dass wir Energie sparen und es gibt zum Beispiel von den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest zahlreiche hervorragende Tipps, wie das geht. Gleichzeitig werden im Online-Handel unzählige Energiespargeräte angeboten, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Die Nutzung solcher Geräte ist unzulässig. Nach dem Stand der Technik sind auch die Energiespareffekte solcher Geräte fragwürdig“.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Allein 2022 wurden 353 Angebote von nicht-konformen Energiesparboxen auf Online-Plattformen identifiziert. Über eine Mio. Produkte wurden von den Plattformbetreibern entfernt. Die geprüften Energiesparboxen sollen den Stromfluss im Haushalt stabilisieren und so zu einer niedrigeren Stromrechnung führen. Dafür würde es genügen, ein solches Gerät in die Steckdose zu stecken. Bei den Geräten wurde festgestellt, dass die Bauteile häufig unfachmännisch angeschlossen waren und Lötverbindungen fehlten.

Prüfung erforderlich

Online bestellt werden sollte nur bei seriösen und bekannten Quellen, heißt es. Verbraucher sollten zudem prüfen, ob zu Kontaktzwecken eine Adresse in der EU angegeben ist. Diese Adresse müsse auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden. Online-Käufer sollten sich auch vergewissern, dass Angaben zu den (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind. Zudem sollte der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.

Quelle:

Pressetext
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