Mai 2022: Nach wie vor stellt das BSI eine erhöhte Bedrohungslage für Deutschland fest. Dies gilt grundsätzlich auch für kritische Infrastrukturen. Das BSI ruft daher weiterhin Unternehmen, Organisationen und Behörden dazu auf, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und der gegebenen Bedrohungslage anzupassen. Weitere Informationen zur Bedrohungslage sowie konkrete Hinweise zur Umsetzung von Cyber-Sicherheitsmaßnahmen stellt das BSI auf seinen Webseiten und im Rahmen Allianz für Cyber-Sicherheit bereit.

Seit Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine ist es in Deutschland zu einzelnen zusätzlichen IT-Sicherheitsvorfällen gekommen, die aber nur vereinzelt Auswirkungen hatten.

DDoS-Angriffe

Insbesondere DDoS-Angriffe waren jüngst zu verzeichnen, unter anderem auch auf Ziele in Deutschland. Diese Angriffe konnten in den meisten Fällen abgewehrt werden oder hatten nur geringfügige Auswirkungen. Dennoch sollten Unternehmen und Organisationen ein besonderes Augenmerk auf den Schutz gegen diese Art von Angriffen legen.

Daneben hat es Cyber-Angriffe auf Unternehmen und Einrichtungen gegeben, die weiterhin Geschäftsbeziehungen mit Russland unterhalten.

Erhebliches Gefährdungspotential

Das BSI weist zudem darauf hin, dass Angriffe auf IT-Systeme wie das Hacking von Webseiten oder die Beteiligung an DDoS-Angriffen verboten sind und ein erhebliches Gefährdungspotential aufweisen. Gründe hierfür sind unter anderem nicht vorhersehbare Folgewirkungen von Cyber-Angriffen jeder Art, etwa bezüglich bestehender Abhängigkeiten der angegriffenen Systeme. Darüber hinaus sind Vergeltungsmaßnahmen genauso denkbar, wie mögliche Phishing-Versuche im Zusammenhang mit Beteiligungsaufrufen.

Das BSI hat seine Zielgruppen, darunter die Bundesverwaltung, Betreiber kritischer Infrastrukturen und weitere Organisationen und Unternehmen wiederholt sensibilisiert, gezielt informiert und ruft erneut zu einer erhöhten Wachsamkeit und Reaktionsbereitschaft auf.

Das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes steht zur Bewertung der IT-Sicherheitslage fortwährend in engem Austausch mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie zahlreichen nationalen und internationalen Partnerbehörden.

Quelle: BSI

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