Social Media erst ab 15? Was der Kids-Act-Entwurf wirklich vorsieht

Die EU-Kommission plant ein Stufenmodell für soziale Medien. Ein vorab veröffentlichter Entwurf zeigt: Es geht um weit mehr als eine Altersgrenze – beschlossen ist aber noch nichts.

💬Welche Regeln gelten für Kinder auf Social-Media-Plattformen? Antworten finden Sie im Leitfaden Plattformen und Regeln.

„Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren.“ So fasste EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 16. September in ihrer Rede zur Lage der Union zusammen, was die Kommission am Donnerstag als EU Kids Act vorlegen will. In vielen Schlagzeilen ist daraus bereits ein Social-Media-Verbot bis 15 geworden. Das trifft es nicht ganz. Ein vorab veröffentlichtes Papier der Kommission beschreibt ein Modell mit mehreren Altersstufen – und es geht darin um deutlich mehr als um das Geburtsdatum.

Die schnellen Antworten
Was bedeutet der Plan für mich?
Ist Social Media für Kinder jetzt verboten?
Nein. Im Moment gilt nichts Neues. Die EU-Kommission hat einen Plan angekündigt. Ein Gesetz wird daraus erst nach Verhandlungen.
Was ist geplant?
Kinder unter 13 sollen nur spezielle Kinder-Angebote nutzen. Mit 13 und 14 soll es ein Konto nur geben, wenn die Eltern es einrichten und kontrollieren. Ab 15 dürfen Jugendliche ein eigenes Konto haben.
Mein Kind ist 13 und hat schon Instagram. Muss das Konto weg?
Nein, jetzt nicht. Der Plan ist noch kein Gesetz. Welche Plattformen genau betroffen sind, steht im Papier nicht. Auch wie bestehende Konten später geprüft werden, ist noch offen.
Muss ich als Erwachsener künftig mein Alter nachweisen?
Bei neuen Konten ja. Das Alter soll dann bei allen geprüft werden, auch bei Erwachsenen. Die Plattform soll dabei laut Kommission nur erfahren, ob man alt genug ist. Alte Konten sollen nicht alle gleich streng geprüft werden.
Sind auch Spiele und KI-Chatbots betroffen?
Ja, aber anders. Die Grenze von 15 Jahren gilt laut Plan nur für riskante soziale Netzwerke und Videoplattformen. Spiele und Chatbots sollen aber sicherer gebaut sein. Bei Spielen soll das Alter im App-Store beim Herunterladen geprüft werden.
Was ändert sich an den Apps?
Sie sollen für Kinder und Jugendliche sicherer werden. Zum Beispiel: kein endloses Scrollen. Fremde sollen Kinder nicht einfach anschreiben können. Konten sollen von Anfang an privat sein.
Ab wann gilt das?
Das weiß noch niemand. Zuerst verhandeln das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten. Dabei kann sich noch viel ändern. Das kann Jahre dauern.
Stand: 16. September 2026. Die Antworten beruhen auf einem vorab veröffentlichten Entwurf der EU-Kommission. Der offizielle Vorschlag kann davon abweichen.

Welches Papier da eigentlich kursiert

Das Dokument, das Euractiv veröffentlicht hat und das auch Mimikama vorliegt, umfasst elf Seiten und trägt den Titel „An EU approach to online child safety“. Es ist als „SENSITIVE“ gekennzeichnet, mit dem Zusatz „UNTIL ADOPTION“, also bis zur Annahme vertraulich. Laut Vermerk darf es nur an Personen weitergegeben werden, die es für ihre Arbeit brauchen. Zur Veröffentlichung war es also nicht bestimmt – wie es zu Euractiv kam, ist nicht bekannt. Statt eines Datums steht bei der Ortsangabe noch „XXX“, die Dokumentnummer endet auf „680/2“. Beides spricht für eine Arbeitsfassung, die sich bis zur offiziellen Vorlage noch ändern kann.

Wichtiger ist, um welche Art von Papier es sich handelt. Es ist kein Gesetzestext, sondern der Entwurf einer Mitteilung der Kommission an das EU-Parlament und den Rat. Darin beschreibt die Kommission, was ihr Gesetzesvorschlag regeln soll – den eigentlichen Rechtstext enthält das Papier nicht. Konkrete Plattformen nennt es ebenso wenig wie eine genaue Zahl an erlaubten Minuten oder Kontakten. Viele Details sind deshalb öffentlich noch gar nicht bekannt.

Wer ab welchem Alter was darf

Die Kommission spricht von einem schrittweisen Zugang. Die entscheidende Zahl ist 15: Ab diesem Alter sollen Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern einen eigenen Account auf sozialen Medien und Videoplattformen eröffnen können. Darunter unterscheidet das Papier aber noch drei weitere Stufen, und die unterste beginnt deutlich früher, als die meisten Berichte vermuten lassen.

Vier Altersstufen statt einer Grenze
So beschreibt der vorab veröffentlichte Entwurf der EU-Kommission das geplante Modell für soziale Medien und Videoplattformen.
unter 3
Kein Zugang
Kein Zugang zu sozialen Medien oder riskanten Diensten. Eltern sollen Kleinkinder möglichst von Bildschirmen fernhalten.
3 bis unter 13
Nur kindgerechte Dienste
Eltern eröffnen voll kontrollierte Konten auf Angeboten, die strenge Sicherheitsstandards erfüllen.
13 bis unter 15
Einführungskonto
Von Eltern eingerichtet: stark eingeschränkte Funktionen, begrenzte Kontakte unter Gleichaltrigen, begrenzte tägliche Bildschirmzeit, Eltern-App.
15 bis unter 18
Eigener Account
Ohne Zustimmung der Eltern – aber nur auf Plattformen, die sicher gestaltet sein müssen.
Stand: vorab veröffentlichter Entwurf einer Kommissionsmitteilung, September 2026. Das ist kein geltendes Recht. Der Gesetzesvorschlag und das spätere Gesetz können davon abweichen.

Auffällig ist die unterste Stufe. Bei Kleinkindern wendet sich das Papier direkt an Eltern: Sie sollen den persönlichen Kontakt nicht durch Bildschirme ersetzen und ihre eigene Social-Media-Zeit reduzieren, während sie sich um Kinder kümmern. Den Satz „kein Social Media unter 13“ findet man so nicht im Papier. Er beschreibt aber ziemlich genau, was die zweite Stufe bedeutet: keine regulären Plattformen, sondern eigens dafür gestaltete Angebote.

Zwischen 13 und 15 haben die Eltern das letzte Wort

Für 13- und 14-Jährige können Eltern laut Papier sogenannte „introductory accounts“ einrichten, also Einführungskonten auf genau jenen Plattformen, für die das Mindestalter gilt. Von der Leyen nannte sie in ihrer Rede „Mini-Konten“. Die Funktionen sollen streng begrenzt und unter elterlicher Kontrolle sein.

Eine konkrete Zeitgrenze nennt das Papier nicht. In ihrer Rede wurde von der Leyen deutlicher: Die Mini-Konten sollen auf eine Stunde pro Tag beschränkt sein. Ob diese Zahl so im Gesetzesvorschlag steht, zeigt sich erst am Donnerstag. Die Rolle der Eltern bleibe auch nach dem 15. Geburtstag wichtig, heißt es im Papier.

Spiele und Chatbots sind dabei – nur anders

Für den Anwendungsbereich verwendet die Kommission einen eigenen Sammelbegriff: „Social Media+“. Gemeint sind soziale Medien, Videoplattformen und Online-Spiele, die aus Sicht der Kommission besondere Design-Risiken für Minderjährige haben, außerdem KI-Chatbots und sogenannte KI-Companions. Letztere nennt das Papier ausdrücklich, weil sie Kindern Ratschläge zu psychischer Gesundheit und persönlicher Entwicklung geben können. Nicht erfasst sein sollen Dienste, die für Bildung gedacht sind oder von Behörden betrieben werden, sowie industrielle KI-Anwendungen.

Das heißt aber nicht, dass für all diese Dienste dieselbe Altersgrenze gilt. Das Mindestalter soll laut Papier nur für riskante soziale Medien und Videoplattformen gelten. Die Regeln für sicheres Design betreffen dagegen alle Dienste im Anwendungsbereich. Für Spiele, Chatbots und Companions sind zusätzlich eigene Zusagen der Branche vorgesehen, die als Selbstregulierung unter EU-Aufsicht funktionieren sollen. Manche Berichte über die Rede sprechen auch von einem Verbot von Online-Spielen und Chatbots unter 13. Weder im vorab veröffentlichten Entwurf noch im offiziellen Redetext steht das so – dort ist nur von sozialen Netzwerken die Rede.

Alterskontrollen soll es bei Spielen trotzdem geben, nur an anderer Stelle. App-Stores sollen einheitliche Alterskennzeichnungen anwenden und Apps für Jüngere unzugänglich machen. Für jedes Online-Spiel soll eine verpflichtende Altersempfehlung gelten, durchgesetzt über eine Altersprüfung im App-Store beim Download. Die Kontrolle würde damit nicht im Spiel selbst sitzen, sondern dort, wo man es herunterlädt.

Weniger Sog, weniger Fremde

Ein großer Teil des Vorhabens hat mit dem Alter gar nichts zu tun, sondern mit der Frage, wie Plattformen gebaut sind. Das Papier listet dafür Gebote und Verbote auf. Suchtfördernde Funktionen wie endloses Scrollen, künstlich erzeugte Benachrichtigungen oder bestimmte Belohnungsmechanismen soll es nicht mehr geben. Empfehlungssysteme sollen sich auswählen, anpassen und steuern lassen. Sie sollen verhindern, dass Nutzer immer tiefer in ähnliche Inhalte gezogen werden, und nicht nur darauf ausgerichtet sein, möglichst viel Interaktion zu erzeugen.

Dazu kommen sichere Voreinstellungen: Inhalte sollen standardmäßig privat bleiben, riskante Einstellungen ab Werk ausgeschaltet sein. Unbekannte sollen Minderjährige nicht direkt anschreiben können, solange keine bestätigte Verbindung besteht, und für die Aufnahme in Gruppen braucht es eine ausdrückliche Erlaubnis. Blockieren soll einfach und anonym möglich sein, schädliche Inhalte sollen sich leicht melden lassen, dazu kommen Hilfsangebote und Werkzeuge für Eltern. Weil süchtig machende Gestaltung laut von der Leyen nicht nur Minderjährigen schadet, kündigte sie außerdem einen Rechtsakt für Fairness im digitalen Raum an, der im Herbst folgen soll.

Eine Frage, die auch Erwachsene betrifft

Eine Altersgrenze funktioniert nur, wenn eine Plattform das Alter auch kennt. Deshalb sollen Anbieter sozialer Medien und Videoplattformen bei jedem neuen Account das Alter überprüfen. Das betrifft zwangsläufig auch Erwachsene. Wer 37 ist und ein Konto anlegt, muss das genauso nachweisen wie jemand mit 14.

Genutzt werden soll dafür das Altersprüfwerkzeug der EU oder andere Lösungen öffentlicher Stellen, die ein gleichwertiges Niveau bieten. Die Liste der Anforderungen ist lang: Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Datenschutz, Sicherheit, Nichtdiskriminierung und möglichst geringe Eingriffe. Ein Detail geht dabei in manchen Zusammenfassungen verloren. Dort ist allgemein von Werkzeugen mit vergleichbaren Standards die Rede – im Papier steht aber ausdrücklich, dass es sich um Lösungen von Behörden handeln soll. Was das für private Anbieter von Altersprüfungen bedeutet, sagt das Papier nicht.

Das EU-Werkzeug gibt es unabhängig vom Kids Act bereits. Die Kommission nennt es selbst „Mini-Wallet“, weil es auf denselben technischen Vorgaben beruht wie die geplante europäische digitale Brieftasche. Einer Plattform soll die App nur bestätigen, dass jemand alt genug ist – nicht, wer die Person ist oder wie alt genau. Entwickelt wurde sie für den Nachweis „über 18“, laut Kommission lässt sie sich aber auch für andere Grenzen wie 13+ anpassen. Ganz ohne Ausweis geht es trotzdem nicht: Zuerst muss das Alter einmal bestätigt werden, laut Kommission über eine elektronische Identität, einen Reisepass oder einen Personalausweis.

Mimikama-Club - Communitybereich fuer Steady-Unterstuetzer:innen

Und was ist mit Accounts, die es schon gibt?

Hier ist der Wortlaut des Papiers knapp, und genau deshalb lohnt der genaue Blick. Bestehende Konten sollen verhältnismäßigen Prüfungen unterliegen statt einer pauschalen Altersverifikation. Als Beispiele nennt die Kommission Accounts, die schon vor vielen Jahren angelegt wurden, oder solche, die mit einer Kreditkarte des Inhabers verbunden sind.

netzpolitik.org hat daraus geschrieben, für Accounts, die seit „vielen Jahren“ bestehen, solle es keine Alterskontrollen geben. Von einer Befreiung ist im Papier allerdings keine Rede. Dort steht, dass bei solchen Konten eine verhältnismäßige Prüfung statt einer vollständigen Verifikation greifen soll. Fair ist aber auch: Der Satz lässt Spielraum. Denkbar ist, dass ein altes Konto oder eine hinterlegte Kreditkarte selbst schon als ausreichender Hinweis gilt – in der Praxis käme das der Lesart von netzpolitik.org recht nahe. Was „verhältnismäßig“ konkret heißt, wird erst der Gesetzestext zeigen.

Erst prüfen lassen, dann ausrollen

Der vielleicht weitreichendste Teil steht im Abschnitt zur Durchsetzung. Die Beweislast soll bei den Anbietern liegen: Sie müssen zeigen, dass sie die neuen Regeln einhalten – nicht umgekehrt die Behörden, dass sie es nicht tun. Von der Leyen sagte es in ihrer Rede so: „Die Plattformen müssen uns beweisen, dass sie sicher sind.“

Konkret sollen sehr große Plattformen und Suchmaschinen im Sinne des Digital Services Act der Kommission einen Plan vorlegen, wie sie die Regeln erfüllen. Die Kommission soll ihn innerhalb von 30 Tagen prüfen, und ein neuer Dienst, eine neue Funktion oder Funktionalität soll erst nach einer positiven Stellungnahme starten dürfen. Soziale Medien sollen Minderjährigen außerdem erst zugänglich gemacht werden, wenn Behörden die sichere Gestaltung geprüft haben. Eine Aufsichtsgebühr soll die Kontrolle mitfinanzieren, Beschwerden von oder über Minderjährige sollen Vorrang bekommen. Weil sich Technik schnell ändert, ist zudem eine Klausel vorgesehen, mit der die Regeln später überprüft werden.

Womit die Kommission das begründet

Das Papier stützt sich unter anderem auf eine Eurobarometer-Umfrage vom Juni 2026. Demnach sind Jugendliche an Schultagen durchschnittlich 4,5 Stunden online, an Wochenendtagen 6,1 Stunden. Von der Leyen sprach in ihrer Rede von vier bis sechs Stunden täglich vor Bildschirmen. Wer vor dem zehnten Lebensjahr mit sozialen Medien begonnen hat, kommt laut Papier am Wochenende auf 7,5 Stunden Bildschirmzeit, wer erst nach 14 begann, auf 5,7 Stunden. Das ist ein Zusammenhang – für sich allein belegt er nicht, dass der frühe Einstieg die längere Nutzung verursacht. Außerdem führt die Kommission an, dass jedes vierte Kind online auf schädliche oder belastende Inhalte stößt, jedes vierte vor dem 18. Geburtstag im Netz sexuell bedrängt wird und jeder zehnte Jugendliche unter Druck steht, intime Bilder zu teilen.

Rechtlich argumentiert die Kommission, dass die bestehenden Regeln nicht reichen. Der Digital Services Act legt kein Mindestalter fest und verbietet Funktionen wie endloses Scrollen nicht ausdrücklich. Gleichzeitig arbeiten laut Papier 17 Mitgliedstaaten an eigenen Gesetzen, was zu unterschiedlichen Regeln in der EU führen könnte. Dass solche Vorhaben rechtlich heikel sind, räumt das Papier selbst ein und verweist dabei auf eine Entscheidung des französischen Verfassungsrats. Grundlage der Pläne ist außerdem der Bericht eines Expertengremiums, das von der Leyen nach ihrer Rede zur Lage der Union 2025 eingesetzt hatte und das im Juli 2026 seine Empfehlungen vorlegte. Außerdem habe man mit jungen Menschen gesprochen, sagte von der Leyen.

Warum nicht alle eine Altersgrenze wollen

Dass Kinder im Netz besser geschützt werden sollen, bestreitet kaum jemand. Über den Weg dorthin gehen die Meinungen aber auseinander. Der Deutsche Ethikrat hat sich in einer Stellungnahme vom 11. Juni 2026 gegen ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien ausgesprochen. Kinder und Jugendliche hätten berechtigte Interessen an Information, Kommunikation und Teilhabe, argumentiert das Gremium. Die Risiken gingen zudem von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur auf sozialen Medien gibt, etwa auch bei Onlinespielen oder KI-Chatbots. Statt eines pauschalen Verbots empfiehlt der Ethikrat einen risikobasierten Ansatz.

Auch die Altersprüfung selbst ist umstritten. Der Ethikrat warnt vor Nebenwirkungen solcher Technologien, laut netzpolitik.org lehnt er die „Mini-Wallet“ ausdrücklich ab. Kritiker weisen außerdem darauf hin, dass Menschen ohne passende Ausweisdokumente ausgeschlossen werden könnten. Die Kommission betont dagegen, die Systeme sollen datenschutzfreundlich und für alle zugänglich sein. Ein Teil der Kritik findet sich im Papier bereits wieder, denn Spiele und Chatbots sind in den Designregeln ausdrücklich enthalten. Ob die Technik im Alltag gleichzeitig zuverlässig, einfach und datenschutzfreundlich funktioniert, dürfte eine der zentralen Fragen der Verhandlungen werden.

Kritik kommt auch aus der Wirtschaft, allerdings mit anderem Schwerpunkt. Die Branchenverbände eco und Bitkom vertreten Unternehmen der Internet- und Digitalwirtschaft. eco sieht den europäischen Ansatz grundsätzlich als wichtigen Schritt, Bitkom begrüßt etwa sicheres Design und altersgerechte Einstellungen. Ein eigenes Gesetz neben dem Digital Services Act halten beide aber für doppelte Regulierung, Bitkom spricht von neuer Bürokratie. Bitkom plädiert zudem dafür, Jugendschutz nach dem Risiko eines Angebots auszurichten statt nach pauschalen Altersgrenzen, eco im Fall eines gesetzlichen Mindestalters für eine möglichst niedrige Grenze.

Wie es jetzt weitergeht

Am Donnerstag will die Kommission ihren Gesetzesvorschlag vorlegen. Erst dann lässt sich prüfen, wie viel vom vorab veröffentlichten Entwurf tatsächlich darin steht. Danach verhandeln EU-Parlament und Rat, und beide können einzelne Punkte abschwächen, verschärfen oder streichen. Verbindlich wird das Ganze erst nach einer Einigung und dem formellen Inkrafttreten – laut CNN könnte das Jahre dauern. Bis dahin ist der Kids Act ein Plan. Ein ziemlich konkreter, aber eben ein Plan.

Unabhängig vom Gesetz
Was Familien schon jetzt tun können
Gemeinsam Regeln für Handy, Social Media und Games festlegen – am Ende steht eine unterschriebene Vereinbarung als PDF.
Verstehen, warum der Feed bestimmte Inhalte zeigt. Genau diese Empfehlungssysteme will der Kids Act stärker regeln.
Wissen über Desinformation, Datenschutz und Rechte im Netz testen. Die Inhalte passen sich dem Alter an, ab 6 Jahren.
Alle Mimikama-Werkzeuge sind kostenlos und laufen direkt im Browser.
Zum Mitnehmen
Drei Fragen, wenn Brüssel etwas „verbietet“
  • Welches Papier ist das?Rede, Mitteilung, Gesetzesvorschlag oder beschlossenes Recht – das sind vier verschiedene Dinge.
  • Aus erster Hand oder nacherzählt?Viele Berichte fassen andere Berichte zusammen. Mit jeder Runde gehen Details verloren.
  • Für wen genau?Alle Plattformen oder nur riskante? Neue Accounts oder alle? Oft steckt die Antwort in einem Nebensatz.
Eine Schlagzeile muss nicht falsch sein, um in die falsche Richtung zu führen. Oft reicht es, dass ein Wort wie „geplant“ fehlt.

Quellen


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)