EU Kids Act: Stellungnahmen sind bis 26. November möglich

Die EU-Kommission sammelt Rückmeldungen zum geplanten EU Kids Act. Der Vorschlag ist weiterhin kein geltendes Gesetz und löst keine aktuelle Pflicht zur Altersbestätigung aus.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen
KURZMELDUNG · EUROPÄISCHE UNION

Auf der Website der Europäischen Kommission ist seit 2. Oktober 2026 ein Formular zum EU Kids Act geöffnet. Kinder, Eltern, Lehrkräfte, Fachleute und Plattformen können bis 26. November um Mitternacht Brüsseler Zeit Stellung nehmen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.

Der Vorschlag sieht unter anderem abgestufte Zugangsregeln für Minderjährige, eine kindersichere Gestaltung digitaler Dienste und eine möglichst datensparsame Altersfeststellung vor. Durch den Start der öffentlichen Beteiligung haben sich diese Inhalte nicht geändert.

Die Europäische Kommission will die Rückmeldungen zusammenfassen und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat vorlegen. Beide können den Text im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern. Wann eine Einigung zustande kommt und ab wann mögliche Pflichten gelten würden, ist offen.

Der aktuelle Verfahrensschritt verpflichtet niemanden, das Alter zu bestätigen oder einen Ausweis hochzuladen. Nachrichten, die das schon jetzt wegen des „neuen EU Kids Act“ verlangen, bilden daher keine geltende Vorschrift ab.

Gerade bei angekündigten Regeln ist die Unterscheidung zwischen Vorschlag, Beteiligungsphase und beschlossenem Recht wichtig. Wer diese Schritte auseinanderhält, kann politische Meldungen besser einordnen – und erfundene Verifizierungspflichten leichter als möglichen Phishing-Vorwand erkennen.

Quellen

Über dieses Format: Für unsere Kurzmeldungen sammeln und prüfen wir aktuelle Entwicklungen aus verlässlichen Quellen. Nach der redaktionellen Bearbeitung werden die Meldungen über unser eigenes Mimikama-Kurzmeldungs-System veröffentlicht. Daher können mehrere Beiträge denselben Veröffentlichungszeitpunkt tragen.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)