Die „Chatkontrolle“ stellt eine Ausnahme der E-Privacy-Verordnung dar und soll der „Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“ dienen.
Das EU-Parlament hat diese „Chatkontrolle“ bzw. die Vorlage zur „Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“ nun angenommen.
Überwachung von Chats oder sonstigen elektronischen Kommunikationsformen wie beispielsweise E-Mails ist somit möglich, wie in der Ausnahme der E-Privacy-Verordnung vorgeschlagen wird.
„Chatkontrolle“
Unter diese fallen E-Mail- und Messenger-Dienste. Diese können in Zukunft Nachrichten (Texte, aber auch Bilder) nach potenziellen Missbrauchs-Themen oder anderer Kindeswohlgefährdung in Echtzeit scannen.
Taucht ein Verdacht auf, wird dieser automatisiert an eine Ermittlungsbehörde weitergeleitet.
Ausgenommen sind vorerst noch verschlüsselte Inhalte.
Die nun abgesegnete Ausnahmeregelung gilt bis Ende 2022. Bis Ende Oktober soll ein Entwurf für eine vollständige Verordnung vorgelegt werden, worunter beispielsweise auch die Möglichkeit des Scannens verschlüsselter Kommunikation beinhaltet sein kann.
Verschlüsselung nach fertiger Verordnung
Kommt es in der fertigen Verordnung zur Aushebelung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kommen, müssen die Betreiber reagieren.
Denn um die Verschlüsselung „außer Kraft“ setzen zu können, müssten Betreiber und Anbieter von Messenger-Diensten Schwachstellen in ihre Programme implementieren. Derartige Schwachstellen bringen allerdings immer auch die Gefahr mit sich, dass sie von unbefugten Dritten ausgenutzt und missbraucht werden.
Umstrittene Vorgehensweise
Natürlich stehen auf der einen Seite diejenigen, die organisierten Kindesmissbrauch schneller gestoppt sehen wollen, um Übergriffe vermeiden zu können. Für Behörden bedeutet dies ein wichtiges Arbeits-Werkzeug.
Datenschützer sehen jedoch die Privatsphäre im Netz gefährdet. Privacy-Forscher Alexander Hanff – selbst von Missbrauch betroffen – warnt, dass ein Werkzeug „von Künstlicher Intelligenz gestützt häufig falsch-positive Ergebnisse erzeugen, also in diesem Szenario eigentlich unproblematische Kommunikation unter Verdacht stellen würde.“ Seiner Meinung nach lässt sich diese Form der Überwachung nicht mit europäischem Recht vereinbaren.
Von der deutschen Piratenpartei kam Kritik zur „Chatkontrolle“: Es brauche keine Kommunikations-Scans. Mehr „sichere Räume, in denen sich Betroffene von Missbrauch trauen, ihre Erfahrungen anzusprechen“ ist, was sie eher fordern. Ihrer Meinung nach verfügt die Polizei über ausreichend Online-Tools, die auf richterlichen Beschluss hin gezielt bei Verdächtigen in Einsatz kommen können.
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Quelle: Standard
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