Und abermals stellte sich heraus: diese zwei Personen sind völlig unschuldig und die Opfer deiner Facebook-Fahndung! Der Vorwurf: Ansprechen von Kindern! Die beiden Männer, nach denen privat mittels Foto auf Facebook gefahndet wurde, hatten jedoch rein garn nichts damit zu tun.
Bereits am 4. März warnten wir davor, dass es sich bei genannten Facebook-Statusbeitrag um einen privaten Fahndungsaufruf handelt und dieser strafbar sein kann. Nun hat sich bestätigt: die beiden Personen auf dem Foto wurden zu unrecht beschuldigt und gesucht!
Primavera24, eine Seite des Funkhaus Aschaffenburg schreibt:
Beide waren zufällig in Alzenau – und haben nichts mit den Vorfällen der letzten Wochen zu tun. Doch da war die Jagd auf die beiden unschuldigen Männer schon längst in vollem Gange!
In dem dazu gehörigen Artikel “Unschuldige als Alzenauer Kinderfänger gejagt – WIR sind die Opfer der Facebook-Fahndung!” (siehe hier) wird ausführlich beschrieben, welche Folgen diese Suche für die beiden Personen hatte. Fatal:
„Wir können nirgendwo mehr hingehen, ohne dass die Leute uns anstarren – als wären wir Monster!“
Alles weitere in “Unschuldige als Alzenauer Kinderfänger gejagt – WIR sind die Opfer der Facebook-Fahndung!” (Primavera24)
Das ist einer der Gründe, warum wir immer wieder davor warnen, private Fahndungsaufrufe und nicht verifizierte Bilder zu teilen. Eine Vermutung und ein aufgenommenes Bild rechtfertigen definitiv nicht, dass man eventuell unschuldige Personen in Misskredit bringt. Erst wenn Bilder und Aufrufe aus polizeilicher Quelle stammen, kann man eine Fahndung und auch die Bilder teilen.
Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:
- Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
In aller Deutlichkeit: Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.
- Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
- Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
- Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
- Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)