Harte Niederlage für Facebook: Die Plattform muss betrügerische Werbung mit dem niederländischen TV-Produzenten entfernen, da sonst eine Millionenstrafe droht.

John de Mol ist der kreative Schöpfer hinter „Endemol“ und als Produzent diverser TV-Shows bekannt, wie beispielsweise „Big Brother“, „The Voice of Germany“, „Traumhochzeit“ und „Deal or no Deal“. Wenn es aber um gefälschte Bitcoin-Werbung in seinem Namen geht, versteht de Mol keinen Spaß!

Angeblich lobte de Mol Bitcoin-Plattformen

So berichtet die niederländische Justizseite „Rechtspraak.nl„, dass zwischen Oktober 2018 und März 2019 mehrmals gesponserte Werbung auf Facebook auftauchte, in der de Mol angeblich behauptet habe, dass er nun in ein neues Bitcoin-Geschäftsmodell investiert habe und riet den Lesern dieser gefälschten Nachrichtenseiten, es ihm gleichzutun.
Viele Menschen vertrauten den Anzeigen und verloren durch die Investitionen in die dubiosen Bitcoin-Plattformen mindestens 1,7 Millionen Euro.

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Facebook weigerte sich zunächst

Erst nach längerem Drängen seitens de Mol entfernte Facebook die irreführenden Werbungen mit ihm, stimmte aber nicht zu, künftige falsche Werbungen mit ihm zu unterbinden.
Die Begründung Facebooks: Man sei ein neutraler Informationskanal und von daher nicht verpflichtet, dagegen zu handeln. Zudem weigerte sich Facebook auch, die Daten der Werbenden herauszugeben und diese von Facebook zu verbannen. Das Unternehmen tue bereits viel, um gefälschte Werbung zu bekämpfen, allerdings könnten weitere Maßnahmen nicht zwingend vorschrieben werden, seien gesetzlich nicht zulässig und technisch nicht möglich.

Das Gericht widerspricht

Diese Argumentation ließ das Gericht jedoch nicht gelten. Da Werbung auf Facebook das wichtigste Umsatzmodell des Unternehmens ist, die Werbepreise bestimmt und aktiv darüber entscheidet, welche Anzeigen auf Facebook und Instagram erscheinen und welche nicht, tragen sie auch eine Verantwortung für offensichtlich irreführende Werbung.

Tatsächlich gäbe es keine gesetzlichen Bestimmungen, die Facebook zwingen würden, mehr gegen gefälschte Anzeigen zu unternehmen, stimmte das Gericht zu. Die Forderung de Mols sei jedoch sehr spezifisch, so dass Facebook dagegen nicht mit einem fehlenden Gesetz argumentieren könne. Das Argument der „Informations- und Meinungsfreiheit“ Facebooks wurde ebenfalls vom Gericht abgelehnt, da es sich um kommerzielle Aussagen in der gefälschten Werbung handelt, die zudem wahrscheinlich strafbar sind.

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Technisch doch möglich?

Erstaunlicherweise taucht nun wirklich keine gefälschte Werbung mehr mit de Mol auf, somit scheint es technisch doch möglich zu sein, diese Anzeigen zu unterbinden. Laut „Rechtspraak“ sei die Tatsache, dass die spezifische Entfernung von Anzeigen Arbeitskräfte und Geld koste, kein Grund, es nicht zu tun, da die Verantwortung Facebooks für die eigene Werbeplattform zu groß sei und die falschen Anzeigen zuviel Einfluss haben.

Strafe droht

Facebook wird nun trotzdem weiterhin solche Anzeigen gestatten (und wir weiterhin davor warnen). Sollten jedoch nun falsche Bitcoin-Anzeigen mit John de Mol auftauchen, kann gegen Facebook gemäß dem Gerichtsurteil eine Strafe von bis zu 1.1 Millionen Euro verhängt werden.

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