Geforderte Maßnahmen für Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook mit „nicht dringlich“ vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) abgelehnt.
Der Antrag des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), in dem es um den Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp geht, hat der EDSA nun abgelehnt. Begründung: „nicht dringlich“.
Bei dem Antrag ging es darum, dass endgültige Maßnahmen verhängt werden sollten, damit ein Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook verhindert wird. Darunter sollte auch fallen, dass Facebook gewarnt würde, Nutzerdaten von WhatsApp für eigene Zwecke ohne deren Einwilligung zu verarbeiten. Derartige Warnungen sind von der DSGVO vorgesehen, wenn Datenverarbeitung gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
EDSA: Zweifel an Rechtsgrundlage
Die Informationen, die WhatsApp-Nutzer bezüglich der Datenverwendung durch Facebook erhielten, enthielten laut EDSA einige Widersprüche. Jedoch geben die Unternehmen gegenüber Datenschutzbehörden an, Nutzerdaten (noch) nicht zu verwenden.
Auch meldete der EDSA Zweifel an der Rechtsgrundlage, auf die Facebook sich bei einer Nutzung bzw. Verarbeitung von WhatsApp-Daten für eigene oder gemeinsame Zwecke beruft, an. Dies entspricht größtenteils auch den Argumenten des HmbBfDI.
Trotzdem hat der EDSA nun das Thema an die irische Datenschutzbehörde (IDPC) weitergegeben. Hier soll eine Prüfung passieren, was die tatsächliche Verarbeitung bei Facebook von WhatsApp-Daten angeht. Auch soll diese Prüfung eine mögliche Rechtsgrundlage mit einschließen, insbesondere des überwiegenden berechtigten Interesses im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Bis wann diese Prüfung abgeschlossen sein soll, ist offen. Die EDSA hat hier der IDPC keine Frist gesetzt.
Enttäuschende Entscheidung
Ulrich Kühn, der stellvertretende Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hält diese Entscheidung für enttäuschend:
„Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses ist enttäuschend. Das Gremium, das geschaffen wurde, um die einheitliche Anwendung der DSGVO in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen, verpasst damit die Chance, sich klar für den Schutz der Rechte und Freiheiten von Millionen Betroffenen in Europa einzusetzen. Er überlässt dies weiterhin allein der irischen Aufsichtsbehörde. Diese ist trotz unserer über mehr als zwei Jahre hinweg wiederholten Aufforderung, die Frage des Datenaustausches zwischen WhatsApp und Facebook zu untersuchen und ggf. zu sanktionieren, in dieser Hinsicht nicht tätig geworden. Dass sie jetzt zu einer Prüfung gedrängt wird, ist ein Erfolg unserer langjährigen Bemühungen. Allerdings wird diese unverbindliche Maßnahme der Bedeutung der Thematik nicht gerecht. Es ist kaum ein Fall denkbar, bei dem vor dem Hintergrund des drohenden Eingriffs in die Rechte und Freiheiten einer sehr großen Zahl von Betroffenen und deren faktischer Ohnmacht gegenüber monopolartigen Anbietern der dringende Handlungsbedarf für konkrete Maßnahmen klarer ins Auge springt.
Der EDSA beraubt sich damit auch perspektivisch eines entscheidenden Instruments, um die DSGVO europaweit durchzusetzen. Dies ist keine gute Nachricht für die Betroffenen und den Datenschutz in Europa insgesamt.“
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Quelle: Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
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