Fake-Shop: Adidas Schnäppchen auf ra-albrecht. de? Wohl eher nicht

Autor: Kathrin Helmreich

Vorsicht Fake-Shop!
Vorsicht Fake-Shop!

Online-Bestellungen sind äußerst bequem und in vielen Fällen günstiger als ein Kauf im Laden nebenan – aber nur, wer gut hinschaut!

Denn es gibt immer wieder Betrüger, die versuchen Online-Shopper über den Tisch zu ziehen.

Über die Webseite ra-albrecht. de werden Adidas-Markenschuhe zu äußerst günstigen Preisen angeboten.

Dumpingpreise so weit das Auge reicht

Einer der wichtigsten Hinweise auf einen Fake-Shop sind die Preise. Auf ra-albrecht. de sind ALLE Produkte reduziert – Dumpingpreise für hochwertige Markenprodukte sind äußerst dubios.

Screenshot by mimikama.org
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Kein Impressum zu finden

Will man wissen, wer solche megamäßigen Angebote überhaupt machen kann, wird man im Dunkeln gelassen. Keine Spur eines transparenten Impressums.

Ein seriöser Händler hat nichts zu verbergen!

Tipp: Auf der Webseite der Europäischen Komission kann man die UID-Nummer eines seriösen Unternehmens zum Beispiel überprüfen lassen.

Bezahlung nur mit Kreditkarte möglich

Möchte man sein vermeintliches Schnäppchen bezahlen, kann man dies nur per Kreditkarte:

Screenshot by mimikama.org
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Geld verloren und keine Ware?

Es ist anzunehmen, dass das Geld auf „nimmer wiedersehen“ verloren ist, sollte man hier per Vorkasse bezahlen. Ob es die bestellte Ware überhaupt gibt ist ebenso fragwürdig.

Verbraucherzentrale und LKA raten in solchen Fällen:

All diese Punkte zusammengenommen deuten auf einen Fakeshop!

Ziel dieser flugs mit fertigen Skripten zusammengeschusterten Shops sind die Kreditkartendaten der Verbraucher. Waren wird man sicher nicht geliefert bekommen, dafür wird die Kreditkarte recht schnell überzogen sein. Zudem gibt es keine Kontaktperson, die man diesbezüglich anklagen könne, die Betreiber solcher Seiten verstecken sich zumeist irgendwo im Ausland.

Die Verbraucherzentrale NRW und das Landeskriminalamt (LKA) NRW haben eine Infoliste zum Thema Fakeshops erstellt, die wir hier gerne teilen:

Untrügliche Erkennungszeichen: Fehlanzeige

  • Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar. Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren Fakes immer perfekter und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum mit der Händleradresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert beziehungsweise frei erfunden.

Alle Angaben prüfen

  • Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreundliche – Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details – etwa der Beschaffenheit des Produkts – angegeben? Werden Lieferbedingungen und –kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüfunternehmens weitergeleitet wird.MIMIKAMA

Vorsicht bei Vorkasse

  • Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche – Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online-Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.

Fälscher zocken unerkannt ab

  • Wenden sich Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurück zu erhalten, werden sie immer wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, aber haben das Nachsehen.

Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos

  • Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Online-Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.

Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.

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