Faktencheck: „Das Übertragungsrisiko von Mensch zu Mensch ist relativ gering“

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Aktuell macht auf Facebook ein Schreiben vom „Land Burgenland / Abteilung 6 – Soziales und Gesundheit / Referat Sanitätsdirektion und Gesundheitsmanagement“ die Runde. Der Grund warum wir zu diesem Schreiben so viele Anfragen erhalten ist folgender Satz:

„Das Übertragungsrisiko von Mensch zu Mensch ist relativ gering und liegt nach derzeitigem Informationsstand etwas höher als jenes der Influenza“

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Es handelt sich dabei um diesen Screenshot des Infoschreibens:

Dieses Infoschreiben macht aktuelle auf Facebook die Runde
Dieses Infoschreiben macht aktuelle auf Facebook die Runde

Durch das Coronavirus und durch die Coronakrise sind viele Menschen mehr als verunsichert. Fakt ist noch immer, dass wir alle viel zu wenig über das Virus wissen. Fakt ist auch, dass Tag für Tag dazu gelernt wird, was das Virus betrifft. Zu Beginn waren die Informationen noch ganz anders und erst im Laufe der letzten Wochen wurden immer mehr neue Erkenntnisse erzielt, die uns wiederum erreichten.

Was ist nun an der Aussage „Das Übertragungsrisiko von Mensch zu Mensch ist relativ gering“ dran?

Was man auf dem Screenshot des Infoschreibens leider nicht erkennen kann ist das Datum wann das Infoschreiben verfasst wurde. Viele Anfragende waren ja der Meinung, dass es sich hierbei um eine Manipulation handelt und das dieses Schreiben eine Fälschung darstellt.

Dem ist jedoch nicht so. Das Schreiben ist echt. Wir haben dieses auf der Webseite der Ärztekammer Burgenland gefunden. Es handelt sich dabei um eine PDF Datei die mit 25. Februar 2020 datiert wurde.

Screenshot des Infoschreibens vom 25.2.2020
Screenshot des Infoschreibens vom 25.2.2020

Auch in der Fusszeile des Infoschreibens kann man dieses Datum sehr gut erkennen!

Screenshot der Fusszeile des Infoschreibens
Screenshot der Fusszeile des Infoschreibens

Mittlerweile weiß man, dass das Übetragungsrisiko von Mensch zu Mensch alles andere als gering ist und eine sehr große Rolle spielt.. Bei dem Infoschreiben handelte es sich um eine Momentaufnahme, die eben für den 25.2.2020 gültig war.

Verweis: Ärztekammer Burgenland / Infoschreiben vom 25.2.2020


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