Die Behauptung

Ukrainische Flüchtlinge müssen ihr Vermögen, einschließlich ihrer Autos, deklarieren. Wenn diese einen Wert von 7.500 Euro überschreiten, müssen sie diese verkaufen.

Unser Fazit

Autos bis zu einem Wert von 15.000 Euro werden als „angemessen“ betrachtet. Erst wenn dieser Wert überschritten wird, können Behörden prüfen, ob Anspruch auf Sozialleistungen besteht.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind Falschinformationen und Gerüchte zu einem ständigen Begleiter in den sozialen Medien geworden. Eine dieser Behauptungen betrifft ukrainische Flüchtlinge in Deutschland und den angeblichen Zwang, ihre Autos zu verkaufen. Doch was ist dran an dieser Behauptung? Wir gehen den Fakten auf den Grund.

Der Ursprung des Gerüchts „…wenn der Wert des Autos 7500 Euro übersteigt“

Ein Facebook-Beitrag vom 27. Juli 2023 behauptet, ukrainische Flüchtlinge müssten ab dem 1. Juli 2023 all ihre Finanzen und persönliches Eigentum deklarieren. Sollte ihr Auto mehr als 7500 Euro wert sein, wären sie angeblich gezwungen, es zu verkaufen.

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Werden ukrainische Flüchtlinge in Deutschland gezwungen, ihre Autos zu verkaufen? Der Faktencheck!

Die offizielle Position Deutschlands

Deutschland hat nach eigenen Angaben über eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Hierzu äußerte sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) klar: Nur diejenigen, die Sozialhilfe beantragen und ihre materielle Bedürftigkeit nachweisen können, müssen ihr Vermögen angeben. Alle anderen Flüchtlinge werden nicht auf ihr Vermögen überprüft.

Der Mythos um die 7500-Euro-Grenze

Ein besonders umstrittener Punkt des Gerüchts betrifft die angebliche 7500-Euro-Grenze für den Wert des Autos. Das BMAS stellte jedoch klar: Dieser Wert liegt tatsächlich bei 15.000 Euro und erst, wenn dieser Wert überschritten wird, wird geprüft, ob ein Anspruch auf Sozialleistungen gerechtfertigt ist. Eine Verschärfung dieser Regelung ist nicht in Sicht.

Fazit

Das Gerücht, ukrainische Flüchtlinge in Deutschland würden gezwungen, ihre Autos zu verkaufen, ist falsch. Nur in besonderen Fällen, wenn Sozialhilfe beantragt wird und bestimmte Vermögenswerte überschritten werden, kommt eine Vermögensprüfung in Frage.

Quelle: AFP

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