Falsche Corona-Kontrolleure verlangen Bußgeld

Autor: Tom Wannenmacher

Strafen darf nur die Polizei oder das Ordnungsamt aussprechen
Strafen darf nur die Polizei oder das Ordnungsamt aussprechen

Deutschland: Wer gegen aktuelle Corona-Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Welche Behörde zuständig und wie hoch das Bußgeld ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich.

-Eine Information der Polizei Westhessen-

Überall gilt aber: Bußgeld nicht bar zahlen, denn Betrüger geben sich als falsche Kontrolleure aus.

Aktuell versuchen Kriminelle, die Verunsicherung der BürgerInnen durch die neue Corona-Verordnung auszunutzen. Sie probieren von Menschen, die sie im öffentlichen Raum ohne Mund-Nase-Maske antreffen, Bußgeld zu verlangen. Die Betrüger gaben sich in den bekannt gewordenen Fällen als OrdnungsamtsmitarbeiterInnen aus.

Bei Verdacht auf Betrug: Barzahlung ablehnen!

Niemand ist zur Barzahlung eines Bußgeldes verpflichtet.
Sie kann einem angeboten werden, als Betroffener kann man diese Zahlungsart jedoch ablehnen. Es besteht immer die Möglichkeit eine Überweisung zu tätigen.

Tipp der Polizei Westhessen

Wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr es mit einem Betrüger oder einer Betrügerin zu tun habt: Lehnt eine Barzahlung ab!

Quelle und weitere Informationen unter: Polizei-Beratung.de

Artikelbild:RegionalStock / Shutterstock.com

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