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Bad Hersfeld – Im Laufe des Montagabend (22.05.) wurden zahlreiche Bad Hersfeld Bürger und Bürgerinnen von der Telefonnummer 06621110 angerufen.
Hierbei handelt es sich keinesfalls um die Bad Hersfelder Rufnummer der Kriminalpolizei sondern um eine Rufnummer, die von bundesweit agierenden Betrügern dem sog. „falschen Kriminalbeamten“ genutzt wird. Nach der Ortsvorwahl erscheint die allseits bekannte Notrufnummer 110, um damit das Vertrauen der Bürger zu erschleichen.
Vorgegaukelt wird dem Bürger meist, dass in der Nähe eingebrochen wurde, man Täter festgenommen habe und dabei die Adresse des Angerufenen als vermutlich nächstes Einbruchsziel aufgefunden wurde. Hier wird nach Sach- und Vermögenswerten nebenbei ausgefragt, die dann vertrauensvoll an die Polizei übergeben werden sollen.
Die diesmal betroffenen Bürger merkten alle sehr schnell, dass es sich nicht um die echte Polizei handelt und legten auf.
Die Polizei wird niemals nach Vermögenswerten am Telefon fragen und auch keine Aufbewahrung des Vermögens in Sicherheit anbieten. Immer wieder sind Betrüger unterwegs, die den Namen der Polizei für kriminelle Zwecke missbrauchen. Dabei nutzen sie gefälschte Dienstausweise, Versenden raffiniert gefälschte E-Mails oder bieten überteuerte und nutzlose telefonische Einbruchschutzberatung.
Die Betrüger haben es vor allem auf eines abgesehen – das Geld ihrer Opfer.
Mit falschen Dienstausweisen beispielsweise gelangen die Kriminellen unter einem offiziellen Vorwand in die Wohnungen ihrer Opfer, um dort Schmuck und Bargeld zu stehlen oder fordern Bargeld unter den haarsträubendsten Begründungen. Der neueste Trick der Betrüger Sie rufen ihre Opfer unter der Notrufnummer 110 an, um diese vor einem geplanten Diebstahl zu warnen.
Die Bewohner erhalten den Tipp, das gesamte Bargeld im Haus zu sammeln, um es von einem Kriminalbeamten abholen und an einen „sicheren Ort“ bringen zu lassen. Selbstverständlich versprechen sie, das Geld zurückzubringen, wenn die Gefahr gebannt ist. Durch diese Vorgehensweise haben die Betrüger schon fünfstellige Summen erbeutet.
Mit diesen Tipps der Polizei können Sie sich vor Trickbetrügern schützen Lassen Sie Unbekannte vor Ihrer Wohnungstür:
- Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in Ihre Wohnung zu lassen.
- Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt.
- Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben.
Wichtig:
- Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
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