Falschnachricht über Corona-Alarm im Kölner Nachtclub „Nachtflug“
Autor: Kathrin Helmreich
Meldung über COVID-19-Infizierten im Nachtclub „Nachtflug“ entpuppt sich als Falschnachricht.
Die Meldung über einen COVID-19-Infizierten im Nachtclub „Nachtflug“ ist ein Fake
Aktuell kursiert eine Meldung im Design einer digitalen NEWS-Seite.
Bei der Warnung handelt es sich um eine Falschnachricht.
Im Moment erhalten wir einige Anfragen zu einer Meldung in Form eines Sharepics, das auf Social Media Plattformen geteilt wird. Es geht dabei um folgende Warnung:
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus sucht das Gesundheitsamt Köln Menschen, die am vergangenen Samstag im Kölner Club Nachtflug waren. Dort hat sich an Angaben der Senatsgesundheitsverwaltung an diesem Abend ein Mann aufgehalten, der inzwischen positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
„Wenn Sie am Samstag, den 07.03.2020 Gast im Club ‚Nachtflug‘ in Köln waren, bleiben Sie bitte zu Hause“, appellierte die Gesundheitsverwaltung. Die Clubbesucher dieses Abends werden gebeten, sich Telefonisch beim kassenärztlichen Notdienst zu melden, unter der Telefonnummer116 117. Dieser ist rund um die Uhr verfügbar.
Der Faktencheck
Bei der Meldung vom 9. März 2020 handelt es sich um eine Falschnachricht.
Der Club „Nachtflug“ klärt über den Sachverhalt via Facebook auf:
+++ WICHTIGE MELDUNG +++
Bei dem aktuell kursierenden Screenshot handelt es sich um ein FAKE ❗
Es gibt KEINEN bestätigten Covid-19 Fall im Nachtflug ❗
Hier hat sich jemand leider einen nicht lustigen Spaß erlaubt. Macht euch also wegen des „Artikels“ bitte keine Sorgen. Wir gehen natürlich auch verantwortungsvoll mit dem Thema Corona-Virus um, insbesondere daher wollen wir euch bitten aufgrund des „Artikels“ NICHT beim kassenärztlichen Notdienst anzurufen, denn dieser hat alle Hände voll zu tun mit tatsächlichen Fällen.
Passend zum Thema: Labor sucht KEINE Freiwilligen, die sich mit dem neuen Coronavirus anstecken!
Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
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