Vorsicht! Bei Ferienwohnungen sollte genau hingeschaut und nicht vorschnell gebucht werden. Neben seriösen Anbietern gibt es auch Betrugsversuche. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erklärt, wo Fallstricke lauern.
Zahlreiche Fake-Ferienwohnungen gemeldet
Immer wieder berichten Verbraucherinnen und Verbraucher dem EVZ von angeblichen Ferienwohnungen oder Ferienhäusern, die sich als Fake herausstellen.
Zu finden sind solche Angebote vor allem auf gefälschten privaten Vermieterwebseiten. Aber auch auf bekannten Buchungsportalen wie z. B. booking.com, Airbnb, Casamundo oder FeWo-direkt können Fake-Anzeigen erscheinen. Nach den Erfahrungen des EVZ schreiben die Betrüger ihre Opfer auch in sozialen Medien direkt an. Oder nutzen entsprechende Facebook-Gruppen, um auf ihre Angebote aufmerksam zu machen.
Aktueller Fall
Eine Studentin fand auf einem Onlineportal ein angebliches Penthouse Apartment in Paris mit Blick auf den Eifelturm, Sauna und Jacuzzi. Kosten für 5 Personen und 7 Nächte: 2000 Euro.
Die Buchung der Ferienwohnung müsse direkt beim Vermieter vorgenommen werden, hieß es in der Anzeige. Schnell kam es zu einem Austausch von WhatsApp-Nachrichten, in denen sich der vermeintliche Vermieter geschickt als Mitarbeiter einer bekannten französischen Immobilienagentur ausgab. Die Bezahlung außerhalb der Onlineplattform sei ein üblicher Vorgang, dem Tausende von Kunden trauen. Versprochen wurde auch eine Buchungsbestätigung in der App von booking.com.
Aus Angst, die tolle Wohnung nicht zu erhalten, willigte die Studentin ein und überwies 2000 Euro per Banküberweisung direkt an die Betrüger. Anschließend brach der Kontakt ab. Das Geld war weg.
Wichtige Punkte, die auf betrügerische Angebote hindeuten
Tipps für die erfolgreiche Buchung einer Ferienwohnung
Ferienwohnung gebucht und betrogen. Was tun?
Im Schadensfall sollten Betroffene alle Beweise sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten. Wenn der Betrug über eine Buchungsplattform stattfand, sollte auch der Betreiber der Plattform informiert werden. So können andere Nutzer gewarnt und die betrügerische Anzeige gelöscht werden.
Wer per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt hat, kann die Zahlung gegebenenfalls rückgängig machen lassen. Hier gelten jedoch Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. In der Regel muss die Bank innerhalb von 8 Wochen informiert werden.
Quelle:
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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