Derzeit wird sehr oft dieses Bild geteilt, mit der Behauptung, es handle sich um die FFF-Klimademo.
Dieses Bild zeigt angeblich ein Müllchaos nach einer FFF-Kundgebung und erzürnt erneut die Gemüter, liefert jedoch keine Fakten oder Anhaltspunkte, wo und wann genau, es aufgenommen wurde.
Dennoch, und wie üblich, finden sich darunter dann viele Kommentare von jenen, die das ungeprüft übernehmen.
Das Bild findet sich in seiner ursprünglichen Form ohne Ortsangabe, man liest lediglich, dass es nach einer Fridays for Future Kundgebung aufgenommen worden sein soll:
An anderen Stellen wird behauptet, es sei in Österreich aufgenommen worden, explizit gesagt in Innsbruck. Doch das stimmt nicht.
Tatsächlich wurde dieses Bild nicht in Innsbruck, sondern in Neapel aufgenommen. Ein Blick auf Google Maps beweist das:
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Es handelt sich auch um keine FFF-Demo und somit auch nicht um die Klimademo, weder in Innsbruck, noch in Neapel oder sonst wo. Es ist „nur“ der Platz vor einer Pizzeria mit Straßenverkauf. Natürlich ist es auch da nicht notwendig, sich wie auf dem Bild zu sehen, seines Mists zu entledigen.
Keine FFF-Veranstaltung
Ein italienischer Artikel befasst sich bereits mit diesem Bild. In Italien wurde dieser Fake ebenfalls verbreitet, allerdings mit der Behauptung, es sei in Rom gewesen.
Die italienischen Faktenchecker-Kollegen von Bufale.net schreiben in ihrem Artikel (hier), dass es sich um eine normale Situation in Neapel handle. Die Kübel werden jeweils am Abend geleert. Die Szenerie hat rein gar nichts mit den FFF-Kundgebungen zu tun.
Neapel hat seit Jahren generell immer wieder mehr oder weniger stark ausgeprägte Probleme mit Müll, so dass es dort immer wieder zu Aufnahmen mit Müll auf den Straßen kommt (vergleiche hier).
Fazit:
Es handelt sich wieder nur um einen der vielen Fridays for Future-Fakes. Siehe hierzu auch unsere Zusammenstellung.
Gastautor & Recherche: Michael Guttmann
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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