Vorsicht Falle! Illegales Filesharing oder Streaming kann teuer werden

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Autor: Kathrin Helmreich

Vorsicht Falle! Illegales Filesharing oder Streaming kann teuer werden
Vorsicht Falle! Illegales Filesharing oder Streaming kann teuer werden

Die Verbraucherzentrale Bremen warnt: Seriöses Heimkino ist NICHT kostenlos. Ein Blick ins Impressum und AGB hilft Ärger zu ersparen!

Das COVID-19-Virus hat das Land weiterhin fest im Griff. Die Menschen sehnen sich nach Ablenkung vom Alltag. Ein spontaner Kinoabend auf der Coach im Kreise der Familie kann die Lösung sein. Wer nicht auf eine eigene DVD-Filmbibliothek zurückgreifen kann und die Kosten für Netflix, Prime Video & Co scheut, wird im weltweiten Web schnell fündig. Doch Filesharing oder Streaming kann dich dich teuer zu stehen kommen.

Hier tummeln sich aber eine Vielzahl digitaler Abzocker, die die Sehnsucht der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablenkung ausnutzen, um Geld zu verdienen.

• Seriöses Heimkino ist nicht kostenlos.
• Ein Blick ins Impressum und in die AGB des Streamingdienstes hilft Ärger zu ersparen.
• Rechnungen vom Streamingdienst oder Anwaltsschreiben wegen angeblichem Urheberrechtsverstoß unbedingt juristisch prüfen lassen
• Verbraucherzentrale Bremen hilft bei Streamingdienst-Abzocke und Filesharing-Abmahnung.

Mehr als 1000 Bremerinnen und Bremer in der Falle

Die Verbraucherzentrale Bremen hat bereits mehr als 1.000 Bremer Verbraucherinnen und Verbraucher beraten, die Anwaltsschreiben wegen angeblich illegaler Verbreitung von Filmen oder TV-Serien in Internet erhalten haben und mehrere hundert Euro (915 Euro für einen aktuellen Kinofilm ist keine Seltenheit) an die Rechteinhaber zahlen sollen.

Immer wieder suchen Bremer Verbraucherinnen und Verbraucher die Rechtsberatung die Verbraucherzentrale auf und legen Rechnungen von Streamingdienst-Anbietern, deren Name oftmals auf „…flix“ endet, über mehrere Hundert Euro zur Prüfung vor.

Kinoabend auf Probe?

geraflix. de, gigaflix. de, hdflix. de, kinoflexx. com, kinolox. de und viele mehr, bieten genau dies und locken die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Abofalle. Weitere Beispiele findest du hier.

„Wenn sich die Betroffenen überhaupt an die Nutzung derartiger Streamingdienste erinnern, haben sie diesen meist nur einmal ausprobiert, wegen der schlechten Filmqualität aber nie wieder genutzt und den Versuch wegen der in den Blickfang gerügten Kostenfreiheit sofort wieder vergessen“,

so Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.

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Was diese digitalen Abzocker bei der Darstellung ihres Angebotes jedoch verschweigen, ist in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Sie erwarten, dass die Nutzer den Nutzungsvertrag innerhalb einer meist 14-tägigen Probezeit kündigen, andernfalls sich das Vertragsverhältnis automatisch in einen kostenpflichtigen Jahresvertrag wandeln soll.

„Eine derart irreführende Angebotsdarstellung und daher auch überraschende Kündigungsregelung ist als Verstoß gegen AGB-Recht unzulässig. Verbraucher*innen sollten die Rechnungen von Streamingdiensten daher juristisch prüfen lassen und keinesfalls vorschnell bezahlen“,

so Nicole Mertgen-Sauer, Referentin Recht der Verbraucherzentrale Bremen.

Häufige Filesharing-Anbieter sind: PopcornTime, Time4Popcorn, Cuevana, Zona, Isoplex und viele mehr.

Illegale Plattformbetreiber ohne Lizenz – Verbraucher werden abgemahnt

Beliebt und weit verbreitet, gerade bei Verbraucherinnen und Verbraucher mit Migrationshintergrund, ist die Nutzung von Internetplattformen wie Popcorn Time. Filme sofort und gratis anschauen, lautetet deren Angebot. Die Plattformbetreiber haben in der Regel jedoch gar keine Lizenz, diese Filme zum Streaming anzubieten Sie nutzen vielmehr Filesharing-Netzwerke (Torrents) als Quelle ihres Filmangebotes.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass die Nutzung von Filesharing-Programmen, für die Gestaltung eines Kinoabends, keine gute Idee ist“,

meint Annabel Oelmann.

„Denn wer Filme im Netz ohne Erlaubnis der Rechteinhaber teilt, verstößt gegen das deutsche Urheberrecht. Die Nutzung von Filesharing-Netzwerken zum Anschauen von Kinofilmen ist daher regelmäßig illegal.

Rechteinhaber lassen die Filesharing-Netzwerke mittlerweile flächendeckend überwachen und – auch in Corona-Zeiten – festgestellte Urheberrechtsverstöße rigoros mit teuren Anwaltsschreiben abmahnen“,

so Nicole Mertgen-Sauer weiter.

VORSICHT BEI KOSTENLOSEM STREAMING

Wer auf der Suche nach kostenlosem Filmmaterial für den heimischen Kinoabend ist, sollte Filesharing-Netzwerke tunlichst meiden und die Seriosität des Anbieters anhand von Impressum und Nutzungsbedingungen kritisch hinterfragen.
Vermeintliche Schnäppchen erweisen sich oft als teures Vergnügen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Quelle: Verbraucherzentrale Bremen
Artikelbild: Shutterstock / Von Daniel Krason
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