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Ende Mai erhielten zahlreiche Personen SMS über eine angebliche Paket-Lieferung. Hier drohen nun Kosten für SMS-Versand durch Schadsoftware.

„Ihr Paket wurde verschickt“, „Dein Paket ist in der Warteschlange“, „Dein Paket wird heute zugestellt“ – so oder so ähnlich lauteten die SMS, die Ende Mai Handy-Nutzer in Österreich und Deutschland überrollten.

In den Textnachrichten war auch immer ein Link enthalten, der zum Sendestatus führen sollte. Wir berichteten HIER und HIER.

Schadsoftware bei Klick auf Link

Folgte man dem Link in der SMS, um nachzusehen, was es mit dem Paket auf sich hatte, gab es verschiedene Szenarien. So musste man beispielsweise eine gefälschte DHL-App installieren, wurde aufgefordert, eine kleine Summe für die Versandkosten zu bezahlen oder wurde zu Fake-Gewinnspielen geführt.

Das Ergebnis: Phishing oder Installation einer Schadsoftware auf dem eigenen Handy.

SMS-Versand durch Schadsoftware

Was bei den SMS auffiel, war, dass es sich um „ganz normale“ Mobilfunknummern handelte. Unsere Vermutung bestätigte sich: Durch Installation einer Schadsoftware wurden vom eigenen Handy zahlreicher Nutzer unbemerkt tausende Textnachrichten versendet.

Besitzt man keine Flatrate für den SMS-Versand, kann das zu unangenehm überraschend hohen Mobilfunkrechnungen führen.

Kostendeckelung durch Mobilfunkanbieter

Bei Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Mobilfunkanbietern kam es zu einer dubiosen Kulanzlösung. So haben Kunden einiger Anbieter das Angebot einer Kostendeckelung in der Höhe von 100,- Euro erhalten.

Voraussetzung dafür ist allerdings die Zustimmung einer Verpflichtungserklärung, wie Verbraucherschützer berichten. Inhalt der Erklärung ist, dass die Anbieter das Kostenrisiko künftiger Schadprogramme damit auf die Kunden übertragen.
Dies bedeutet, dass die Betroffenen dieses Mal „mit einem blauen Auge davonkommen“, in Zukunft aber die gesamten Kosten selbst tragen müssen.

Nicht vorschnell akzeptieren!

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät hier, Ruhe zu bewahren und diese Verpflichtungserklärung nicht vorschnell zu akzeptieren.

Betroffene sollten das Vorkommnis der Polizei melden, um damit auch eigenes Verschulden belegbar auszuschließen.

Auch solle man bei seinem Mobilfunkanbieter nachfragen, welche Schutzmaßnahmen vom Unternehmen gesetzt würden, die derartige Vorfälle unterbinden. Hierzu ist auch die Vorlage der Strafanzeige von Vorteil, um beweisen zu können, dass Schadsoftware für den Massen-Versand der SMS verantwortlich war.

Hilfreich ist auch, bei seiner Haushaltsversicherung nachzufragen, ob missbräuchliche Online-Aktivitäten gedeckt seien.

Die angebotene Kulanzlösung einiger Mobilfunkanbieter, die mit dem Akzeptieren einer Verpflichtungserklärung einhergeht, hält die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für nicht zulässig. Hier wurden bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

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Quelle: Standard, t-online.de


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