Gefälschte Anwaltsschreiben verbreiten Schadsoftware

Autor: Tom Wannenmacher

In gefälschten Anwaltsschreiben behaupten Kriminelle, dass Adressat/innen Schulden bei einem Unternehmen haben.

Wie unser Kooperationspartner Watchlist Internet berichtet, verbreitet ein gefälschtes Anwaltsschreiben, welches per Mail versendet wird, Schadsoftware. Weiterführende Informationen zu der offenen Geldforderung sollen sich im Dateianhang der Nachricht finden. In Wahrheit verbirgt er Schadsoftware. Aus diesem Grund dürfen Empfänger/innen die angebliche Kostenaufstellung nicht öffnen. In angeblichen E-Mails von den – zum Teil erfundenen – Unternehmen Amazon, Bank-Pay, Ebay, DirectPay, GiroPay, Pay Online24 oder Pay Online geben sich Kriminelle als Anwälte oder Inkassobüro aus. Sie behaupten, dass Empfänger/innen Geldschulden haben. Weiterführende Informationen zu den unbeglichenen Rechnungen finden Adressat/innen angeblich im Dateianhang der Nachricht. Das liest sich beispielsweise folgendermaßen:

[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]

Offene Rechnung von GiroPay 06670258
Sehr geehrter Kunde,
wir wurden von der Firma GiroPay AG gebeten Ihre finanziellen Rechte in Ihrer Angelegenheit zu schützen.
Wir erwarten die vollständige Zahlung inklusive der Zusazgebühren bis spätestens 05.07.2017 auf unser Bankkonto. Können wird bis zum genannten Datum keine Überweisung verbuchen, sehen wir uns gezwungen Ihre Forderung an ein Gericht abzugeben. Sämtliche damit verbundenen Zusatzkosten werden Sie tragen.
Aufgrund des andauernden Zahlungsverzug sind Sie verpflichtet außerdem, die durch unsere Inanspruchnahme entstandene Gebühren von 66,47 Euro zu bezahlen. Bei Rückfragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden. Um zusätzliche Mahnkosten zu vermeiden, bitten wir Sie den fälligen Betrag auf unser Konto zu überweisen. Berücksichtigt wurden alle Buchungen bis zum 30.06.2017.
Die vollständige Kostenaufstellung NR. 066702581, der Sie alle Positionen entnehmen können, fügen wir bei.
Mit verbindlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Kühn

Dateianhang: 03.07.zip

[/mk_info]

Was befindet sich in der ZIP-Datei?

In der ZIP-Datei befindet sich entgegen der Behauptung in der Nachricht keine Kostenaufstellung, sondern Schadsoftware. Wer die angebliche Rechnung öffnet, installiert damit ein bösartiges Programm. Es nimmt Veränderungen am Betriebssystem vor, stiehlt Passwörter oder verschlüsselt Dokumente, damit Verbrecher/innen für die Wiederherstellung derselben Geld verlangen können.

Woran erkennen Sie das gefälschte Anwaltsschreiben?

Dass das Anwaltsschreiben nicht echt ist, können Sie unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte erkennen:

  • Sie haben keine unbeglichene Rechnung bei den in der E-Mail angeführten Unternehmen. Aus diesem Grund müssen Sie keine Reaktion darauf zeigen.
  • Die Anrede der E-Mail ist unpersönlich: „Sehr geehrter Kunde“. Ein seriöses Schreiben benennt Sie direkt beim Namen: „Sehr geehrter Herr A“ oder „Sehr geehrte Frau B“.
  • Wenn Sie sich darüber informieren, ob das Anwaltsschreiben echt ist, stellen Sie fest, dass es den darin genannten Anwalt nicht gibt. Das zeigt Ihnen beispielsweise eine Internetsuche nach dem Absender. Unabhängig davon versenden Anwälte rechtlich bedeutende Schreiben nicht per E-Mail, sondern eingeschrieben mit der Post.
  • Sie sollen eine Kostenaufstellung öffnen, die sich in einer ZIP-Datei befindet. Das ist ungewöhnlich, denn in aller Regel verwenden Unternehmen für den Versand von Rechnungen das PDF-Format.
  • In der ZIP-Datei befindet sich ein Dokument mit der Endung EXE. Es kann Veränderungen am Betriebssystem vornehmen und ist Schadsoftware.

Sie haben die Rechnung geöffnet?

Sollten Sie die „vollständige Kostenaufstellung“ geöffnet haben ist es wichtig, dass Sie die damit installierte Schadsoftware entfernen. Das kann Ihnen mithilfe eines Antivirenprogrammes gelingen. Sobald Ihr Computer frei von der Schadsoftware ist, ändern Sie sämtliche Passwörter Ihrer Benutzerkonten. Das verhindert, dass Kriminelle Zugriff darauf haben und unter Ihrem Namen Verbrechen begehen und Nachrichten versenden. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.

Wie schützen Sie sich vor Schadsoftware?

Am besten schützen Sie sich vor Schadsoftware, wenn Sie auf Ihrem Computer ein einfaches Benutzerkonto nutzen. Es kann im Unterschied zu einem Administratorenkonto keine Veränderung am Betriebssystem vornehmen. Das heißt, dass Sie als Nutzer eines Benutzerkontos ein Dialogfenster dazu auffordern würde, die Installation der Schadsoftware mit einer Passworteingabe zu bestätigen. Die Aufforderung zur Passworteingabe verhindert, dass Kriminelle unbemerkt von Ihnen die Schadsoftware installieren können. Genauso wichtig ist es, dass Sie in regelmäßigen Abständen wichtige Daten auf einem externen Datenträger absichern. Das sorgt dafür, dass Sie keinen Datenverlust erleiden oder für die Wiederherstellung derselben Geld an Kriminelle bezahlen müssen. Lassen Sie Ihr Betriebssystem und Ihre Programme automatisch aktualisieren. Dadurch können Verbrecher/innen nicht mehr bereits geschlossene Sicherheitslücken für die Infektion Ihres Computers mit Schadsoftware ausnützen. Verwenden Sie ein Antivirenprogramm und eine Firewall.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Öffnen Sie keine ZIP-Dateien, die Ihnen von unbekannten Absender/innen per E-Mail übermittelt werden. Sehr oft verstecken Kriminelle darin Schadsoftware, die Ihren Computer beschädigt.

Quelle: Watchlist Internet

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