Die Behauptung
Online-Anbieter stellen nach einem kurzen Fragebogen gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) aus. Diese seien legal, auch ohne vorherigen Arztkontakt, und könnten bedenkenlos beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Aufgestellt von: Unbekannt
Faktencheck: Falsch
Falsch. Die angeblich legalen Online-Krankschreibungen dieser Portale verstoßen gegen geltendes Recht. Die Bescheinigungen stammen oft von nicht approbierten Ärzten, enthalten falsche Adressen und führen im Ernstfall zu arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen – sowohl für Anbieter als auch Nutzerinnen und Nutzer.
Kurze Faktenübersicht:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus Online-Fragebögen ohne Arztkontakt sind nicht rechtskonform
- Privatärzte auf diesen Portalen sind teils nicht zugelassen oder existieren gar nicht
- Arbeitgeber können bei Zweifeln Lohnfortzahlung verweigern und Kündigung aussprechen
- Gerichte haben bereits gegen das Geschäftsmodell entschieden – es ist wettbewerbswidrig
Online-AUBs ohne Arztkontakt: Was hinter dem gefährlichen Trend steckt
Was auf den ersten Blick bequem und modern wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als tickende Zeitbombe: Auf mehreren Webseiten können sich Beschäftigte per Online-Fragebogen und Klick auf „Bezahlen“ eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erstellen lassen – ganz ohne persönlichen Arztkontakt. Anbieter werben mit schnellen Lösungen für stressgeplagte Menschen. Doch diese Praxis ist weder medizinisch noch rechtlich haltbar.
Mehrere Ärztekammern schlagen Alarm: Die Aussteller dieser AUBs sind häufig weder in Deutschland zugelassen noch an den angegebenen Adressen auffindbar. Die Ärztekammer Nordrhein etwa warnte öffentlich vor angeblichen Medizinern. Keiner von ihnen ist Mitglied einer deutschen Ärztekammer, obwohl ihre Namen auf Krankschreibungen in Düsseldorf, Köln oder Berlin erscheinen. Die Adressen? Co-Working-Spaces oder einfach die Postanschrift einer Uniklinik – ohne jeden Bezug zu einer tatsächlichen Praxis.
Arbeitsrechtler wie Greta Groffy und Nils Rebbe sprechen eine klare Warnung aus: Wer solche AUBs nutzt, riskiert seine berufliche Existenz. Denn wer ein gefälschtes Dokument beim Arbeitgeber einreicht, macht sich nicht nur moralisch angreifbar, sondern auch strafbar. Im Raum stehen Kündigung, Strafanzeige und der Verlust von Lohnansprüchen. Der rechtliche Spielraum ist klar: Ohne persönliche Untersuchung oder Videokontakt ist eine AUB in der Regel nicht gültig.
Wie sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor AUB-Betrug schützen können
In der Praxis sieht das so aus: Beschäftigte lassen sich mit einem Fragebogen eine „Krankschreibung“ ausstellen, laden ein PDF herunter und drucken es aus – manchmal sogar mit offiziellem Logo, Praxisstempel oder Barcode. Auf den ersten Blick sieht das professionell aus. Doch genau hier liegt die Gefahr. Denn Arbeitgeber, die solche AUBs ungeprüft akzeptieren, riskieren Fehlentscheidungen bei Lohnfortzahlung, Kündigung oder Krankenrückkehrgespräch.
Seit Januar 2023 ist die elektronische AUB (eAU) Standard für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Sie wird direkt von der Praxis an die Krankenkasse und von dort an den Arbeitgeber übermittelt. Ein ausgedruckter Schein ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – gar nicht mehr vorgesehen. Wenn Beschäftigte dennoch eine papierhafte oder PDF-Bescheinigung selbst vorlegen, sollte das immer Alarm auslösen.
Ein besonders fieser Trick der Anbieter: Auf den Webseiten wird geraten, der Arbeitnehmer solle beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse „nachfragen, ob das vorgelegte Dokument akzeptiert wird“. Das ist keine Hilfe, sondern ein Täuschungsmanöver. Wer eine echte AUB hat, muss nicht um Anerkennung bitten.
Arbeitgeber sind gut beraten, bei Zweifeln sofort zu handeln:
- Rückfrage bei der Krankenkasse
- Prüfung, ob es sich um eine eAU handelt
- Ablehnung der AUB und Verlangen einer ordnungsgemäßen Bescheinigung
- ggf. Einschalten des Medizinischen Dienstes
Doch Vorsicht: Selbst bei berechtigten Zweifeln müssen weiter Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, sonst droht dem Arbeitgeber eine Strafanzeige wegen § 266a StGB – Vorenthalten von Sozialabgaben.
Was sagt das Bundesarbeitsgericht zur AUB ohne Arztkontakt?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Dezember 2023 ein aufsehenerregendes Urteil gefällt (Az. 5 AZR 137/23), das der Praxis der Online-AUBs endgültig die Grundlage entzieht. Darin urteilten die Richter, dass ein Arbeitgeber durchaus infrage stellen darf, wie eine AUB zustande kam – und ob überhaupt eine Untersuchung im Sinne der AU-Richtlinie stattgefunden hat.
In dem Fall hatte ein Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit seines Angestellten, der eine AUB vorlegte, ohne sich persönlich untersuchen zu lassen. Das BAG stellte klar: Der Arbeitgeber kann eine Erklärung darüber verlangen, ob eine persönliche Untersuchung erfolgt ist. Eine bloße Annahme, das Attest sei gültig, reicht nicht. Damit ist der Weg für Arbeitgeber offen, aktiv gegen gefälschte oder zweifelhafte AUBs vorzugehen – und die Verantwortung nicht blind dem System zu überlassen.
Auch juristisch ist klar geregelt: Eine AUB, die von einem Arzt ohne Approbation in Deutschland ausgestellt wurde, hat keine Gültigkeit – auch nicht als privatärztliches Dokument. Und wenn zusätzlich noch Fantasie-Adressen oder nicht existente Praxen angegeben werden, liegt ein klarer Betrugstatbestand vor.
FAQ – Häufige Fragen zu Online-Krankschreibungen
Ist eine Krankschreibung per Online-Fragebogen überhaupt legal?
Nein. Ohne persönlichen Arztkontakt ist eine AUB in der Regel ungültig. Ein Fragebogen ersetzt keine Untersuchung. Selbst Videosprechstunden sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt – etwa für maximal drei Tage und nur, wenn keine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Kann ich mit einer solchen AUB meinen Lohn weiter beziehen?
Nicht zwangsläufig. Arbeitgeber dürfen bei Zweifeln die Entgeltfortzahlung verweigern, insbesondere wenn die AUB offensichtlich unrechtmäßig ausgestellt wurde. Im schlimmsten Fall drohen Kündigung und Strafanzeige.
Darf mein Arbeitgeber wissen, ob ich persönlich untersucht wurde?
Ja. Laut Bundesarbeitsgericht kann der Arbeitgeber infrage stellen, ob die AUB auf einer persönlichen oder telemedizinischen Untersuchung basiert. Der Arbeitnehmer kann verpflichtet werden, dies zu bestätigen.
Wie erkenne ich eine gefälschte AU-Bescheinigung?
Gefälschte AUBs enthalten häufig nicht existierende Ärzte, falsche Adressen oder verdächtige Layouts. Oft werden PDFs selbst heruntergeladen und per Mail verschickt – das widerspricht dem eAU-Verfahren.
Was passiert, wenn ich eine Fake-AUB einreiche?
Sie riskieren eine fristlose Kündigung, den Verlust Ihres Lohnanspruchs und möglicherweise eine Anzeige wegen Betrugs. Auch rückwirkende Forderungen der Krankenkasse sind denkbar.
Sind die Anbieter solcher AUBs strafbar?
Ja. Wenn sie wissentlich falsche medizinische Dokumente ausstellen oder suggerieren, dass nicht zugelassene Ärzte in Deutschland praktizieren, machen sie sich strafbar – genauso wie die Nutzer dieser Dienste.
Schlussfazit: Der Preis für eine Fake-Krankschreibung ist hoch
Wer denkt, sich mit einem simplen Klick ein paar Tage frei schummeln zu können, spielt mit dem Feuer. Die sogenannten Online-AUBs aus anonymen Fragebögen sind nicht nur medizinisch fragwürdig, sondern juristisch brandgefährlich. Arbeitgeber, Juristen und Ärztekammern sind sich einig: Diese Bescheinigungen sind wertlos. Wer sie nutzt, riskiert viel – vom Jobverlust über finanzielle Schäden bis hin zur Strafanzeige.
Es ist kein Kavaliersdelikt, sondern gezielter Betrug. Und wer ihn ermöglicht, betreibt keine innovative Gesundheitsplattform, sondern ein riskantes Täuschungsmodell.
Lass dich nicht täuschen – diese Krankschreibungen sind nicht nur wertlos, sie können deine Existenz kosten.
Unser Tipp: Nutze legale Anbieter mit ärztlichem Video-Gespräch, um eine anerkannte AUB zu erhalten, oder frag direkt bei deinem Arzt oder deiner Krankenkasse nach.
Quellen:
- Juristen warnen vor gefälschten AU-Bescheinigungen – Personalwirtschaft
- 5 AZR 137/23 – Das Bundesarbeitsgericht
- Warnung: Unbekannte Ärzte auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Ärztekammer Nordrhein
- Warnung vor unbekannten Ärzten auf AU-Bescheinigungen: DEHOGA NRW
- Aktualisierte Warnung: Unbekannte Ärzte auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und gefälschte Ausweise – ÄKN – Ärztekammer Niedersachsen
- Achtung: Ungültige AU-Bescheinigungen im Umlauf – Gastgewerbe-Magazin
- Warnungen vor Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
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