Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat einen Vater dazu verurteilt, den Messenger „WhatsApp“ vom Handy seiner minderjährigen Töchter zu löschen und regelmäßig zu kontrollieren, welche Apps die Mädchen nutzen.

Grund für das Urteil waren anrüchige Nachrichten mit sexuellem Inhalt eines ehemaligen Schulfreundes des Vaters. Dieser hatte offenbar über einen Zeitraum von rund einem Jahr beiden Töchtern zahlreiche, anrüchige und eindeutig sexualisierte Inhalte über den Messenger-Dienst geschickt. Der Vater, der mit seinen beiden Töchtern (11, 16) nach der Trennung seiner Ehefrau alleine lebt, ahnte von dem allem nichts.

Die ältere Tochter erstattete dann im Mai 2016 Anzeige gegen den Schulfreund des Vaters.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld entschied nun unter dem Aktenzeichen F 361/16 EASO, dass nicht nur die Löschung des Messengers, sondern auch die Verhinderung ähnlicher Vorfälle durch den Vater sichergestellt werden müsse. Dazu muss der Vater einmal im Monat ein Gespräch mit seinen Kindern führen und die Smartphone-Nutzung überprüfen. WhatsApp und vergleichbare Apps müssen entfernt werden, sollten die Mädchen sie wieder installieren. Zu diesem Zweck muss der Vater die Smartphones alle drei Monate nachweisbar kontrollieren und gegebenenfalls bereinigen.

Gegen den ehemaligen Schulfreund des Vaters ermittelt weiterhin die Staatsanwaltschaft Fulda.


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