Gesichtsmasken: Achtung beim Namen!

Autor: Andre Wolf

Artikelbild: Gesichtsmasken Shutterstock / Von Antonio Rico
Artikelbild: Gesichtsmasken Shutterstock / Von Antonio Rico

Atemschutzmasken sind knapp! Daher gibt es derzeit viele Anleitungen und Projekte, wie man Gesichtsmasken selbst herstellt. Das ruft auch Abmahnanwälte auf den Plan.

Denn Vorsicht, Maske ist nicht gleich Maske! Und Abmahnanwälte können das sehr wörtlich nehmen. Daher sollte man dringend aufpassen und den Begriff Gesichtsmaske anstatt Atemschutzmaske wählen.

Dabei geht es am Ende nicht um die eigenen gebastelten Masken, die man selbst nutzt, sondern um Projekte oder Anleitungen, die in der Krise unterstützend wirken wollen. Diese sollen am besten ihre Masken Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, oder Nasenstoff nennen. Das rät zumindest helfend der Würzburger Anwalt Chan-Jo Jun. Jun schreibt auf Facebook:

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Gesichtsmasken: Abmahnungen wegen Atemschutzmasken

Liebe Kollegen, wie wäre es mit Lösungen statt Problemen? Da warnen Anwälte – formaljuristisch zu Recht – davor, dass Heimarbeiter Atemschutzmasken selbst herstellen und damit gegen das Medizinproduktegesetz (MPG) verstoßen. Abmahnungen und Strafen würden drohen und am besten lasse man sich anwaltlich beraten.

Jetzt traut sich keiner mehr, Masken zu nähen und weiterzugeben. Dabei ist das nicht verboten und die besagten juristischen Bedenken lassen sich auch leicht umgehen:

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Designt, näht oder klebt! Ob aus Kaffeefiltern, Stoff oder Zellulose. Ihr habt keine Rechtsprobleme, solange ihr es nicht als AtemSCHUTZmaske vertreibt. Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, Nasenstoff – all das geht in Ordnung.

Wenn ihr in der Artikelbeschreibung Covid19 erwähnt, wäre ein Hinweis geboten, dass die Maske keinen wirksamen Schutz des Trägers darstellt.

Fakt ist gleichwohl, dass die Flugbahn und Verbreitung von Tröpfchen selbst bei einem Taschentuch oder Ellenbogen verschlechtert wird, insofern hat alles, was man beim Husten vor den Mund aufbaut einen gewissen Nutzen.

Wer noch immer unsicher ist, kann seine (abstrakten, nicht einzelfallbezogenen) Fragen gerne hier posten.

Angebot:
Wenn jemand kostenlos, zum Selbstkostenpreis oder in Kleinserien Gesichtsmasken oder andere Corona-Hilfsgüter produziert, helfen wir kostenlos bei den Rechtsfragen. (Und wenn ein Kollege meint, uns dafür abmahnen zu wollen, husten wir auf die Unterwerfungserklärung. (Und wenn jemand darin die Androhung einer Körperverletzung sieht: Ironie.))

Zusammengefasst zum Thema Gesichtsmasken:

1. Nicht als SCHUTZ-Masken bezeichnen.
2. Keine medizinische Wirkung behaupten (selbst wenn belegbar), die sich auf das eigene Produkt bezieht
3. Gewerblichkeit vermeiden

UPDATE 02.04.2020: Bisher noch keine Abmahnungen wegen Masken!

Die Rechtsanwälte Rieck & Partner weisen zudem darauf hin, dass ihnen noch keine Abmahnungen aufgrund dieses Themas bekannt sind. Dabei analysieren sie den Inahlt von Jun, den wir ebenfalls veröffentlicht haben. In einem Fazit weist der Artikel jedoch darauf hin:

Bis heute ist keine einzige Mundschutz-Abmahnung bekannt geworden. Dabei muss es natürlich nicht bleiben. Ob eine so abmahnende Kanzlei aber langfristig mit der Außenwirkung solchen Tuns glücklich würde, darf bezweifelt werden.

Wenn Sie Masken basteln wollen: Vermeiden Sie das Versprechen von Infektionsschutzwirkung! Und wenn Sie Produkte zum Kauf anbieten und Abmahnungen vermeiden wollen, sollten Sie ohnehin einige Vorkehrungen treffen. Hilfe dabei erhalten Sie bei den Handelskammern, Existenzgründungsberatungen, Rechtsanwaltskanzleien und Behörden.

Hinweis!

Wir weisen an dieser Stelle auch auf unsere Kategorie: CORONAVIRUS 2019 nCoV (hier) hin, in der wir alle relevanten Faktenchecks zum Thema Coronavirus auflisten.

Artikelbild Gesichtsmasken: Shutterstock / Von Antonio Rico
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