Die Behauptung
Aktuell wird behauptet, das Gleichstellungsgesetz macht Sex mit Kindern straffrei und schütze Pädophilie. Angeblich stünde ein Diskriminierungsverbot für Pädophile im Bundestag zur Debatte, was den Kinderschutz gefährden würde.
Aufgestellt von: Unbekannt
Falsch
Falsch! Das Gleichstellungsgesetz zielt darauf ab, trans- und nichtbinären Personen eine einfachere Änderung ihres Geschlechtseintrags zu ermöglichen. Kinderschutzgesetze bleiben unverändert, und der sexuelle Missbrauch von Kindern bleibt strafbar. Weder der Bundestag noch die Bundesregierung haben Vorschläge oder Pläne zur Entkriminalisierung von Pädophilie oder zur Einführung eines Diskriminierungsschutzes für Pädophile.
Gleichstellungsgesetz: Sex mit Kindern bald straffrei? Bullshit!
Der Artikel, um den es geht, nutzt reißerische Bilder und Formulierungen, um Panik zu schüren und den Lesern Angst zu machen. Solche Darstellungen zielen darauf ab, Emotionen hervorzurufen und sind ein bekanntes Mittel, um Verschwörungstheorien und Desinformationen zu verbreiten.
Warum es sich um eine Falschmeldung handelt:
- Gesetzlicher Hintergrund: Das Gleichstellungsgesetz und das Selbstbestimmungsgesetz beziehen sich auf die Rechte von LSBTIQ*-Personen und haben nichts mit Pädophilie zu tun.
- Unveränderte Kinderschutzgesetze: Der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Kindern ist in Deutschland streng reguliert und bleibt unverändert.
- Bewusste Panikmache: Die Darstellungen und Wortwahl zielen offensichtlich darauf ab, Ängste zu schüren und Desinformationen zu verbreiten.
FAQ zu den Behauptungen, die in dem oben genannten Artikel erwähnt werden:
Behauptung: „Gleichstellungsgesetz: Sex mit Kindern bald straffrei.“
Faktencheck: Diese Aussage ist komplett falsch. Kinderschutzgesetze sind streng und bleiben bestehen.
Behauptung: „Pädophilie als Grundrecht? In Deutschland womöglich bald Realität.“
Faktencheck: Es gibt keine Pläne zur Anerkennung von Pädophilie als Grundrecht. Diese Behauptung ist unbegründet und irreführend.
Behauptung: „Sex mit Kindern soll im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes nicht mehr bestraft werden können.“
Faktencheck: Auch diese Aussage ist falsch. Das Gesetz hat nichts mit sexuellen Straftaten gegen Kinder zu tun.
Behauptung: „Der Bundestag befasst sich mit einem Anliegen, das bald ein Diskriminierungsverbot für Pädophile einführen könnte.“
Faktencheck: Der Diskriminierungsschutz bezieht sich ausschließlich auf LSBTIQ*-Personen und nicht auf Pädophile.
Behauptung: „Die aktuelle Gesetzgebungsinitiative der Ampel zum Selbstbestimmungsgesetz ist Warnung genug, wozu diese Regierung fähig ist.“
Faktencheck: Das Gesetz betrifft ausschließlich die geschlechtliche Identität und nicht den Kinderschutz.
Behauptung: „So ist nun ein biologischer Mann kein Mann mehr, wenn er eine Frau sein will, und eine biologische Frau ist keine Frau mehr, wenn sie beschließt, etwas anderes sein zu wollen.“
Faktencheck: Das Selbstbestimmungsgesetz betrifft ausschließlich rechtliche Änderungen im Personenstandsregister.
Behauptung: „Biologische Fakten sollen per Gesetz abgeschafft werden und Schutzrechte für Frauen und Kinder werden unterlaufen.“
Faktencheck: Das Gesetz schafft keine biologischen Tatsachen ab und unterläuft keine Schutzrechte.
Behauptung: „Der Einfluss der Translobby setzt Kinder massiven und irreparablen gesundheitlichen Schäden aus.“
Faktencheck: Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Gesetz Kinder gefährdet. Medizinische Maßnahmen sind in diesem Gesetz nicht enthalten.
Behauptung: „Eine Petition eines wegen Kinderpornografie verurteilten Pädophilie-Befürworters wurde vom Bundestag behandelt.“
Faktencheck: Eine allgemeine Petition zur Verankerung von Kinderrechten wurde geprüft und ohne Folgen abgeschlossen.
Behauptung: „Die Grünen hätten in den 80ern eine Pädophilie-freundliche Position vertreten und dies könnte fortgeführt werden.“
Faktencheck: Solche Positionen wurden bereits kritisch aufgearbeitet und verurteilt; es gibt keine Hinweise auf eine Fortführung.
Behauptung: „Eine Petition zur Legalisierung von Pädophilie wurde mit nur 37 Unterstützern als prüfbar eingestuft.“
Faktencheck: Die Petition betraf Kinderrechte und wurde nach dem gängigen Verfahren geprüft, ohne Bezug zur Pädophilie.
Aktuelle Informationen und die Gesetzeslage bis Oktober 2024
Die aktuellen Informationen und die Gesetzeslage bis Oktober 2024 bestätigen, dass die Behauptungen über das Gleichstellungsgesetz und eine vermeintliche Legalisierung von Pädophilie jeglicher Grundlage entbehren. Hier die wichtigsten Fakten:
- Selbstbestimmungsgesetz: Das am 12. April 2024 verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz hat ausschließlich das Ziel, trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens zu erleichtern. Dieses Gesetz hat keinerlei Auswirkungen auf den Schutz von Kindern oder strafrechtliche Bestimmungen hinsichtlich sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen Deutscher Bundestag, BMFSFJ
- Strafbarkeit sexueller Handlungen an Kindern: Die Strafgesetze in Deutschland zum Schutz von Kindern, insbesondere § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern), sind unverändert streng und wurden zuletzt sogar durch weitere Maßnahmen verstärkt, um Kinder besser vor Missbrauch zu schützen. Es gibt keine Bestrebungen, diese Gesetze zu lockern oder Pädophilie als geschützte Identität anzuerkennen. Bundesregierung, Deutscher Bundestag
- Petitionsverfahren im Bundestag: Jede eingereichte Petition wird im Petitionsausschuss geprüft, unabhängig von der Anzahl der Unterstützer. Eine spezifische Petition über „Kinderrechte und sexuelle Identität“ hatte nichts mit der Legalisierung von Pädophilie zu tun und wurde wie jede andere formell geprüft. Zudem ist der Inhalt irreführend dargestellt; Pädophilie war nicht Bestandteil des Gesetzes zur Kinderrechteverankerung Deutscher Bundestag, Deutscher Bundestag
- Aktuelle Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch: Im Juni 2024 hat die Bundesregierung zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Kindern beschlossen, einschließlich einer stärkeren institutionellen Unterstützung und Präventionsmaßnahmen. Dies zeigt, dass der Schutz von Kindern weiterhin Priorität hat und durch neue gesetzliche Maßnahmen gestärkt wird. Bundesregierung
Die Quellen belegen eindeutig, dass es keine Verbindungen zwischen dem Selbstbestimmungsgesetz und einer Legalisierung oder Entkriminalisierung von Pädophilie gibt. Das Gleichstellungsgesetz dient lediglich der rechtlichen Erleichterung der Geschlechtsidentitätsänderung und beeinflusst nicht den Kinderschutz oder strafrechtliche Regelungen.
Warum veröffentlichen solche Seiten solche Artikel?
Plattformen wie anonymousnews.org zielen darauf ab, Unruhe zu stiften und Spaltung zu fördern. Mit verzerrten oder falschen Informationen sprechen sie gezielt Menschen an, die empfänglich für extreme und populistische Ansichten sind. Diese Artikel spielen bewusst mit Ängsten und Wut, um Misstrauen gegenüber etablierten Medien und Institutionen zu säen und ihre ideologische Agenda voranzutreiben.
anonymousnews.org gibt sich dabei als Teil der Anonymous-Bewegung aus, hat jedoch nichts mit dem echten Kollektiv zu tun, das gegen Machtmissbrauch und Zensur kämpft. Der Blog nutzt den Namen und Slogan von Anonymous nur als Tarnung, um seine Verschwörungstheorien und rechte Propaganda zu verbreiten. Tatsächlich ist anonymousnews.org eine reine Kopie, die sich ein rebellisches Image leiht, um Desinformation zu verbreiten und gesellschaftliche Spaltung zu verschärfen.
Update 14.10.2024 > Ergänzende Klarstellungen und zusätzliche Informationen
Nach Veröffentlichung unseres Faktenchecks wurden wir per E-Mail auf einige Punkte aufmerksam gemacht, die wir hier präzisieren und erweitern möchten, um ein umfassenderes Bild zu bieten:
1. Unterscheidung zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch
Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz und per se keine Straftat. Sie unterscheidet sich klar von Kindesmissbrauch, der strafrechtlich verfolgt wird. Mehr Informationen dazu finden Sie in einem Interview bei Zeit Online und einem Artikel der Neuen Westfälischen.
2. „Anerkennung von Pädophilie als Grundrecht“ – Begriff präzisieren
Der Ausdruck „Anerkennung von Pädophilie als Grundrecht“ kann missverstanden werden. Es gibt keinen Anspruch auf das Ausleben pädophiler Neigungen. Verschiedene pädophile Communitys wie Wir sind auch Menschen, P-Punkte, Schatten und Licht e.V. und Virtuous Pedophiles lehnen sexuelle Handlungen mit Kindern explizit ab.
3. Details zur Petition „Kinderrechte und sexuelle Identität ins Grundgesetz“
Die Petition, die zwei Teile umfasste, forderte einerseits die Verankerung von Kinderrechten und andererseits den Schutz sexueller Minderheiten, einschließlich Pädophiler, im Grundgesetz. Der Teil über Kinderrechte wurde weiter bearbeitet, während der Teil über Minderheitenschutz kürzlich abgelehnt wurde (openPetition, Blog zur Petition, Ablehnung des Pädophilie-Teils).
4. Rolle des Petitionserstellers und dessen Hintergrund
Der Petitionsersteller Dieter Gieseking ist bekannt für seine Forderungen nach Senkung des Schutzalters. In Berichten auf Krumme13 kann erkannt werden, dass er langfristig in Richtung einer Legalisierung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern tendiert.
5. Gesetzesänderungen zu Kinderpornografie und Kindersexpuppen
Die Verfasserin des Artikels spielte eine Rolle bei der Verschärfung der Gesetze, jedoch war sie nicht federführend daran beteiligt. Die Regelungen werden aktuell überprüft, da sie in der Praxis teilweise als problematisch gelten. Zudem läuft eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot von Kindersexpuppen (Deutscher Bundestag, LTO, Gegen das Puppenverbot, Nature, Kinder im Herzen).
Diese zusätzlichen Klarstellungen dienen dazu, das Thema weiter zu differenzieren und eine präzisere Perspektive zu bieten. Unser Anliegen bleibt es, faktenbasierte und umfassende Informationen bereitzustellen, um eine möglichst ausgewogene und verständliche Darstellung komplexer Themen zu gewährleisten.
anonymousnews? Da war doch mal was….
Die Sache mit anonymousnews! und Anonymous.Kollektiv: die ganze Mimikama Geschichte
- Teil 1: Wie alles begann…
- Teil 2: Die COMPACT – Rönsch Connection: Ein kleiner Exkurs
- Teil 3: Fake-News & Watchgroups
- Teil 4:Das Spin-Off Migrantenschreck
- Teil 5: Die Zeit der Leaks und der Schritt zurück
- Teil 6: Das Ende der Facebookseite, der Einbruch der Reichweite und die Kampagne gegen Mimikama
- Teil 7: Fronten zwischen Compact und Rönsch
- Teil 8: Rönsch zieht auf Anonymounews.ru blank
- Teil 9: Der Fauxpas-GAU
- Teil 10: Zugangsdaten, Datenbanken und Kundenadressen
- Teil 11: Das Ende von Migrantenschreck und Rönsch unter Druck
- Teil 12: Rönsch wird in Budapest festgenommen
- Teil 13: Überstellung und der Prozess
- Teil 14: Prozessbeginn und überraschend schnelles Teilgeständnis
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel basiert auf sorgfältig recherchierten Informationen und spiegelt das aktuelle Wissen sowie die geltenden Gesetze zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Die dargestellten Inhalte dienen der Aufklärung und Information und sind nicht als Angriff oder Diffamierung gegen Personen oder Gruppen gedacht.
Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter
Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.
Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
